Mit nicht angemeldeten Auto zur Werkstatt.. Legal?

15 Antworten

"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des ersten Halbsatzes."

Soweit die Gesetzeslage (die Bürokratensprache ist doch immer wieder schön zu lesen!)

Diese Regelung gilt übrigens auch für sog. Wunschkennzeichen, die man - vorab - gekauft hat.

Wichtig und richtig der Hinweis: Fahrten zu anderen Zwecken (Werkstattbesuch etc.) sind nicht zulässig und nach §§ 1 und 6 Pflichtversicherungsgesetz strafbar, da hierfür kein Versicherungsschutz besteht!

hallo

ja darfst du , nur auf direktem weg ohne umwege , wie zb einkaufen , oder so

wenn du auf sicher gehen möchtest , sprich das mit deiner versicherung ab , und lass dir eine versicherungsnr geben.

gruss mike

PatrickLassan  19.05.2011, 13:18

Wie kommst Du da drauf ? Ohne Zulassung darf ein Auto nicht auf die Straße, nicht einmal für eine Strecke von ein paar Metern.

maikel196  19.05.2011, 13:27
@PatrickLassan

bin seit 25 jahren händler , und mit versicherungsnr , darfst du .

jetztgehtslos  21.05.2011, 17:22
@maikel196

@Maikel196, woher hast Du denn diese Auskunft. Das wäre mir neu.

maikel196  21.05.2011, 18:38
@jetztgehtslos

hallo

ist schon lange so ! alte schilder drauf , doppelkarte bzw, jetzt diese vs nr . und alles wird gut

trixieminze  08.06.2011, 15:23
@PatrickLassan

Mit rotem Kennzeichen schon ! Das gibts bei der Werkstatt !

Sonst gehts aber noch??? Ob ihr den TÜV-Bericht habt, ist nebensächlich. Abschleppen ist angesagt. Euer Auto ist offiziell nicht mehr verkehrssicher und daher darf es nicht auf die Straße. Da wird auch die Polizei kein Auge zudrücken. Da ist es egal, was defekt ist. Es könnte auch ein erheblicher Mangel sein, die anderen Verkehrsteilnehmer wissen ja nicht dass du mit einem gefährlichen Fahrzeug unterwegs bist. Somit gefährdest du sie und dich selbst. Genau dazu ist der TÜV ja da, um die Sicherheit zu gewährleisten.

huste  27.06.2011, 23:17

Auch abschleppen (im Sinne der StVO mit Seil oder Stange) darf man ein nicht zugelassenes Fzg. nicht!

maikel196  28.06.2011, 00:25
@huste

huste auch das ist falsch

CJ1991  03.07.2011, 21:05
@maikel196

Gemeint ist: auf einem Abschleppwagen!! Das machen die Vermittler die Fahrzeuge nach Afrika verschiffen auch. Die nehmen meist ältere Autos, fahren sie auf ihre LKWs drauf und können sie dann aufs Schiff verladen. In Afrika ist man punkto TÜV ja nicht so happig wie in Deutschland.

Vielleicht solltest du hinfahren und dich anzeigen lassen...was wenn du damit einen Unfall baust und jemand lebenslang Hilfe braucht, aber deine Versicherung zu Recht nicht zahlen will? ...wenn du es dort aber instand setzen lassen willst, um einen TÜV zu bekommen würde ich wohl erstmal in der KFZ-Zulassung ein rotes Nummernschild holen.

Normal sind Fahrten ohne gültigen TÜV nicht zulässig. Wenn der gerade erst abgelaufen ist würden im schlimmsten Fall 15,- € Verwarnung fällig werden. Und wenn Du der Polizei zu verstehen gibst, daß Du auf direkten Weg zur Werstatt bist geht das sicherlich in Ordnung. Ansonsten bleibt nur noch das Abschleppen mit einem anderen Fahrzeug zur Auswahl.

jbinfo  19.05.2011, 11:40

Lt. Frage ist das Auto nicht angemeldet. Somit darf er damit nicht fahren. Auch nicht in die Werkstatt.

Jaskan  19.05.2011, 11:53
@jbinfo

Entschuldigung! Habe das nicht beim schnellen durchlesen übersehen. In diesem Fall bleibt nur noch das Abschleppen. Rote Nummernschilder nützen auch in diesem Fall nichts, da der Wagen keinen TÜV hat.

maikel196  19.05.2011, 13:17
@jbinfo

falsch !! aber egal

PatrickLassan  19.05.2011, 13:20
@maikel196

"falsch !! aber egal"

  1. Was ist falsch ?

  2. Warum ist es egal ?

maikel196  28.06.2011, 00:29
@PatrickLassan

mit roten darfst du alles fahren , auch ohne tüv

und egal ist es , weil immer wieder leute die von nichts eine ahnung haben ihren senf dazu geben müssen

wissen ist macht , doch nichts wissen macht auch nichts