Auto aus der Schweiz in D anmelden?
Hallo Leute..
Ich bekomme von schweizer Freunden ein Auto geschenkt. Nen Volvo V70, der ihen mit nun 4 Kindern zu klein geworden ist.. :D
Er würde damit selbst nach D rüber kommen, überführung wäre nich das Problem..
Jetzt nur die Frage.. wenn ich das Auto schon in D habe, es quasi "bezahlt ist" wie bekomm ich jetzt Deutsche Papiere dafür?
Wie beweise ich, dass das Auto nicht gestohlen ist?
Um die Vollabnahame werd ich wohl nicht drum rum kommen? Schweizer "TÜV" wäre neu..
Zoll etc, entfällt ja hoffentlich bei Schenkung.
Danke schon im Vorraus für hilfreiche antworten.. :-)
8 Antworten
Um Nachweisen zu können, dass du das Auto nicht gestohlen hast, brauchst du einen Nachweis über die Schenkung oder ihr macht einen Kaufvertrag. In beiden Fällen gibt es einen Betrag aufgrund dessen du dann natürlich Steuer und Zoll bezahlen musst.
Bei einem Schenkungsvertrag kann es natürlich noch zu zusätzlichen Kosten kommen wie z.B. Notar, Schenkungssteuer (keine Ahnung ob es in der Schweiz oder Deutschland soetwas gibt).
Gut, was nichts daran ändert, dass der Wagen einen Wert hat und dieser versteuert und verzollt werden muss. Es muss einfach etwas vorhanden sein, das beweist, dass das Auto rechtmäßig erworben wurde.
Am einfachsten ist ein Kaufvertrag mit einem niedrigen, aber natürlich realistischen Betrag.
Du musst das Fahrzeug verzollen, somit Zölle (10%) und EUST (19%) dafür bezahlen. Hierfür benötigst Du einen Kaufvertrag oder eine Proforma-Rechnung. Selbst, wenn Du das Auto geschenkt bekommen hast; denn Du führst ja einen "Wert" nach Deutschland ein.
Als Warenwert wird der Zeitwert oder ein realisitischer Wert für das Fahrzeug angegeben- vom Zoll erhältst Du nach Entrichtung der Einfuhrabgaben eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit der Du das Fahrzeug zulassen kannst.
Zoll etc, entfällt ja hoffentlich bei Schenkung.
nein. Dann könnte ja jeder daher kommen und behaupten "das Auto, das es günstig in der Schweiz gibt, habe ich von einem Freund geschenkt bekommen".
Wobei: in der Tat sind Geschenke bis zu einem Warenwert von 45 EUR abgabenfrei - aber darüber fallen Zölle und Steuern an. Wie gesagt, es wird ja eine Ware nach Deutschland eingeführt.
Im Übrigen darfst Du nicht einfach Deutsche Kennzeichen in die Schweiz bringen und die dann an das Auto dranmachen. Das wäre eine "unzulässige Fernzulassung".
Ok danke..
und wenn wir einen Kaufvertrag über 45 Euro machen? :D :D
meines wissens kann man aber deutsche Kurzzeitkennzeichen mit in die Schweiz bringen und ein Auto damit überführen.. Da gibt es wohl ein Abkommen.. Aber ich bekomm das i.d. CH angemeldete Auto ja nach Hause "geliefert".
Aber stimmt, so würde das dann jeder machen..
und wenn wir einen Kaufvertrag über 45 Euro machen? :D :D
Dann wird der Zoll sich denken "derdsp will uns wohl verarschen".
Im Anschluss schauen die dann im Internet (ja, sogar dazu haben die einen Zugang), was so ein Auto wert ist, schlagen ein paar Prozent "der will uns verarschen-Zuschlag" drauf und setzen so den Wert fest.
Also.. hab auch ein bisschen rumgelesen etc..
Danke euch für die Antworten, denke auch man muss den Zoll (10%) und EUST (19%)
Für ein geschenktes Auto aber auch echt in Ordnung.. :-)
Das mit dem Wegfall des Zolls bei Schenkung würde ich jetzt nicht in Stein gemeißelt sehen.... geht eher nach Wert.
Es gibt diverse Zollbüros, die Dir gegen ein kleines Entgelt da sicher gerne behilflich sind. Die wissen wahrscheinlich auch bei den Fahrzeugpapieren Bescheid bzw. können jemanden benennen, der Dir da hilft.
Wenn Du es gerne erstmal allgemeiner wissen willst, geh in ein reines Autoforum wie z.B. Motor Talk, da gab es das Thema bestimmt schon.
Bei einer Einfuhr gilbt immer Warenwert und nicht ein augenscheinlich geschönter Kaufpreis.
Für einen Schenkungsvertrag braucht es keinen Notar.