Auto mit Schweizer Kennzeichen als EU Bürger fahren
Gute Nacht, Darf ich als Deutsche mit einem Schweizer Auto in Deutschland rum fahren? Mein Freund und ich wollten zusammen mit 2 Autos zu mir fahren und ich sollte einen von diesen Lenken. Es handelt sich um teurere Wagen. Deswegen frage ich mich ob ich einen dieser fahren darf wenn er in einem anderen Auto von Ihm vor mir fährt. Mit freundlichen grüßen DarthYassie
8 Antworten
Klar, darfst Du, wenn
- Du den passenden Führerschein hast und
- der Wagen ordnungsgemäß zugelassen ist.
Da die Schweiz nicht in der EU ist, bin ich mir nicht sicher, ob es beim Übergang Grenzkontrollen gibt. Wenn ja, könnten die Grenzer auf die dumme Idee kommen, Du hättest den Wagen geklaut. Daher wäre es m. E. sinnvoll, wenn Ihr gemeinsam über die Grenze fahrt und so Dein Freund das ggf. aufklären kann, oder dass er Dir eine schriftliche Bestätigung mit gibt, dass Du den Wagen in seinem Auftrag / mit seiner Erlaubnis fährst. (Wenn ich das richtig verstanden habe, ist er ja der eingetragene Besitzer.)
"Als im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässige Person, dürfen Sie nur unter speziellen Umständen einen Pkw mit Schweizer Zulassung im Zollgebiet der Gemeinschaft führen. Da keine Befreiungstatbestände im Sinne der VO (EWG) Nr. 2454/93, sowie der Zollbefreiungsverordnung vorliegen, war es Ihnen nicht erlaubt als Fahrer des Fahrzeuges ohne die Erledigung zollrechtlicher Formalitäten in das Zollgebiet der Gemeinschaft einzureisen. Das Fahrzeug gilt gemäß Artikel 234 Abs. 2 der VO 2454/93 als vorschriftswidrig verbracht."
Weiter: "Mit dem vorschriftswidrigen Verbringen in das Zollgebiet der Gemeinschaft entstehen Einfuhrabgaben. Die Einfuhrabgaben setzen sich zusammen aus Zoll (10%) und Einfuhrumsatzsteuer (19%) (künftig EUSt). (Artikel 202 des Zollkodex i.V.m. § 21 Abs. 2 des UStG)."
Wen du einen Führerschein hast, warum nicht, die Frage ist nur, ob die in der Schweiz auch solche Versicherung haben, wo man den Fahrer eintragen muss oder kann, bei meiner Versicherung habe ich nur mich eingetragen, also darf nur ich das Auto fahren.
Ist schon klar, wenn bei euch Versicherungstechnisch jeder mit dem Auto fahren kann, gibt es keine Probleme, hier ist es so, das man bei der Versicherung angeben kann, ob man der alleinige Lenker des Wagens ist, oder ob auch andere damit fahren, dann ist die Versicherung etwas teurer. Wenn ich allein eingetragen bin und ein anderer fährt und macht einen Unfall, bleib ich auf den Schadenkosten sitzen.
Guggsch mal hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Fahren-eines-im-Ausland-zugelassenen-Autos-in-D---f115670.html
Zitat: Nach § 3 Nr. 3 KraftStG (Kraftfahrzeugsteuergesetz)ist von der Steuer befreit,blablabla.
Also: Aus Zollrechtlichen Gründen ist es dir nicht erlaubt.
Gute Nacht, wenn Du 18 bist und einen für das Fahrzeug gültigen Führerschein hast, darfst Du das natürlich, wenn der Eigentümer des Autos das gestattet. Nur regelmässige, längere Benutzung eines in der Schweiz eingelösten Fahrzeuges in Deutschland kann u.U. als Steuerhinterziehung gewertet werden.
Gruss
So einfach ist das nicht. In der Schweiz ist die Versicherungsfrage anders geregelt als in Deutschland.
Also, hier in der Schweiz versichert man das Auto über den Halter (derjenige, der dann auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist), aber fahren darf ihn jeder.
Ist jetzt nicht so, dass man bestraft wird, wenn man ein Auto fährt, das auf einen anderen Namen eingetragen ist.