Auto auf Vater angemeldet. Wem gehört es nun?
Hallo. Ich (23) habe mir ein Auto im Autohaus ausgesucht, welches ich mir gerne kaufen möchte, da ich mir schon seit Jahren ein eigenes erstes Auto Wünsche und halt nicht immer mit dem von meinem Vater fahren möchte. Jetzt sagt mein Vater mir, dass das Auto auf seinen Namen angemeldet wird (billiger usw.)... Was genau heißt das? Er sagt es ist somit SEIN Auto, aber ich darf es quasi fahren.
Das heißt ja, es ist gar nicht mein Auto, somit habe ich ja nun immer noch kein eigenes Auto was MIR gehört. Wird es immer meinem Vater gehören oder auch irgendwann mir wenn man das ändert oder sonst was? Hatte mich so drauf gefreut endlich ein eigenes auto zu haben...
Kenne mich mit sowas gar nicht aus. Sorry.
Lg
14 Antworten
Das Auto gehört demjenigen, der den Brief hat.
Ist das Auto auf Deinen Namen angemeldet (macht finanziell keinen Unterschied), kannst Du es trotzdem über Deinen Vater versichern lassen (was vermutlich günstiger ist, als wenn Du es selber anmeldest).
Das Auto gehört demjenigen, der den Brief hat.
Auf diesen Rechtsirrtum konnte man warten :-(
Er folgt auf Platz 3 nach Nachmieterstellung und das einem minderjährigen Kind sein Sparbuch gehört :-O
Das Auto gehört demjenigen, der den Brief hat.
Der Kfz-Brief (der übrigens seit ein paar Jahren Zulassungsbescheinigung Teil II heißt) ist keine Eigentumsurkunde. Die Zulassungsbescheinigung weist lediglich den Halter des Fahrzeugs aus.
Nein, es gehört dem, der als Käufer im Kaufvertrag steht, egal wer es bezahlt hat.
Die Versicherung wird billiger wenn das Auto auf den Namen Deines Vaters als zweitwagen läuft. Officel ist das Auto also erstmal seins. Aber dem Besitzer des Fahrzeugbriefs (nicht Schein) gehört auch das Auto. Also bedeutet es das wer auch immer der Fahrzeugbrief in seinem Besitz hat auch das Auto gehört.
Aus dem Besitz des Fahrzeugbriefes ergibt sich kein Eigentum. Wichtig ist wer im Kaufvertrag steht.
Wenn das Fahrzeug auf deinen Vater zugelassen wird, ist er Halter (und wahrscheinlich auch Versicherungsnehmer der Kfz-Versicherung), aber er ist deshalb nicht unbedingt auch der Eigentümer. Eigentümer ist vielmehr derjenige, der im Kaufvertrag steht.
Sofern du den Kaufvertrag abschließt, und von deinem Konto das Geld gezahlt wird, bist du der Eigentümer des Autos. Also gehört es dir.
Dein Vater möchte es auf seinen Namen bei der Versicherung anmelden, da er als langzeitautofahrer einen niedrigeren Versicherungsbeitrag zahlen musst als du.
Sogesehen gehört deinem Vater, die erlaubnis, dass das auto im straßenverkehr bewegtwerden darf. Also zahlt er für die Zulassung (stichwort Kennzeichen). Das auto selber, würde aber die gehören
Genau so. Leider werden die Knöllchen zum Halter geschickt, die bekommt also dein Vater.
der eigentümer ist der, der den kaufvertrag unterschrieben hat, der halter ist nicht automatisch eigentümer, dein vater wird nicht zum eigentümer, wenn das auto auf seinen namen angemeldet wird, er darf nur die anfallenden steuern abführen.
Das ist falsch, das Auto gehört demjenigen der im Kaufvertrag steht und der es auch bezahlt hat.