Auto auf Vater angemeldet. Wem gehört es nun?

14 Antworten

Das Auto gehört demjenigen, der den Brief hat.

Ist das Auto auf Deinen Namen angemeldet (macht finanziell keinen Unterschied), kannst Du es trotzdem über Deinen Vater versichern lassen (was vermutlich günstiger ist, als wenn Du es selber anmeldest).

imager761  24.07.2014, 19:54
Das Auto gehört demjenigen, der den Brief hat.

Auf diesen Rechtsirrtum konnte man warten :-(

Er folgt auf Platz 3 nach Nachmieterstellung und das einem minderjährigen Kind sein Sparbuch gehört :-O

PatrickLassan  24.07.2014, 19:50
Das Auto gehört demjenigen, der den Brief hat.

Der Kfz-Brief (der übrigens seit ein paar Jahren Zulassungsbescheinigung Teil II heißt) ist keine Eigentumsurkunde. Die Zulassungsbescheinigung weist lediglich den Halter des Fahrzeugs aus.

Artus01  24.07.2014, 19:50
Das Auto gehört demjenigen, der den Brief hat.<

Das ist falsch, das Auto gehört demjenigen der im Kaufvertrag steht und der es auch bezahlt hat.

imager761  24.07.2014, 19:55
@Artus01

Nein, es gehört dem, der als Käufer im Kaufvertrag steht, egal wer es bezahlt hat.

Die Versicherung wird billiger wenn das Auto auf den Namen Deines Vaters als zweitwagen läuft. Officel ist das Auto also erstmal seins. Aber dem Besitzer des Fahrzeugbriefs (nicht Schein) gehört auch das Auto. Also bedeutet es das wer auch immer der Fahrzeugbrief in seinem Besitz hat auch das Auto gehört.

jochenprivat  25.07.2014, 10:23

Aus dem Besitz des Fahrzeugbriefes ergibt sich kein Eigentum. Wichtig ist wer im Kaufvertrag steht.

Wenn das Fahrzeug auf deinen Vater zugelassen wird, ist er Halter (und wahrscheinlich auch Versicherungsnehmer der Kfz-Versicherung), aber er ist deshalb nicht unbedingt auch der Eigentümer. Eigentümer ist vielmehr derjenige, der im Kaufvertrag steht.

Sofern du den Kaufvertrag abschließt, und von deinem Konto das Geld gezahlt wird, bist du der Eigentümer des Autos. Also gehört es dir.

Dein Vater möchte es auf seinen Namen bei der Versicherung anmelden, da er als langzeitautofahrer einen niedrigeren Versicherungsbeitrag zahlen musst als du.

Sogesehen gehört deinem Vater, die erlaubnis, dass das auto im straßenverkehr bewegtwerden darf. Also zahlt er für die Zulassung (stichwort Kennzeichen). Das auto selber, würde aber die gehören

BenniXYZ  24.07.2014, 22:07

Genau so. Leider werden die Knöllchen zum Halter geschickt, die bekommt also dein Vater.

der eigentümer ist der, der den kaufvertrag unterschrieben hat, der halter ist nicht automatisch eigentümer, dein vater wird nicht zum eigentümer, wenn das auto auf seinen namen angemeldet wird, er darf nur die anfallenden steuern abführen.