AUTO ohne TÜV abgemeldet zur WERKSTATT?
ich mache es in Stichworten!
- Auto abgemeldet in privater Garage seit 1nem Jahr
- Kein Tüv mehr
- War nie zuvor auf mich versichert
- Fahrbereit aber muss geschweisst werden an Stellen welche die Fahrtüchtigkeit nicht einschränkt
- Es soll zur Werkstatt in meiner Stadt wo auch der Tüv gemacht werden soll
- Wie kommt der Wagen dort hin
3 Antworten
Wie "tion1964" es schon anführte: Mit Kurzeitkennzeichen
Seit 01.04.2015 sorgt das durch ein Missverständnis immer wieder zu Verwirrungen.
vorher gab es das Kurzeitkennzeichen auch ohne HU.
seitdem gibt es das Kurzeitkennzeichen nur mit gültiger HU ("TÜV"). Hat das Auto keine gültige HU mehr, bekommt man das Kurzeitkennzeichen trotzdem, jedoch bekommt man es nur eingeschränkt.
Man bekommt auch ohne gültige HU ein Kurzeitkennzeichen
Jedoch steht dann auf der dazugehörigen Zulassungsbescheinigung, dassnur Fahrten innerhalb des ausgebenden Bezirkes und seiner Nachbarbezirke, die der Durchführung der HU und der Mängelbeseitigung dienen zulässig sind. Wurde die HU bestanden, entfällt die Auflage, wennder HU Bericht mitgeführt wird.
Du kannst dann damit von zu Hause zu Werksatt fahren, wenn diese im selbem oder einem Nachbar Zulkassungbezirk liegt.
Liegt diese in einem Drittbezirk, kannst Du das Kurzzeitkennzeichen in dem Bezirk holen, das dazwischen liegt, wenn dann Start und Ziel der FAhrt in jeweils einem der Nachbarbezirke der ausgebenden Stelle liegen, wäre sogar das möglich.
... für die Fahrt zum TÜV in diesem Fall ist ein KZK nicht nötig, basta!
... von der Zulassungsstelle ein Kennzeichen zuteilen lassen, eine eVBN beschaffen von Deinem Berater, und dann hin zum TÜV.
Alles ganz einfach hier bei uns auf dem Land und kostet nichts extra und auch keine Orgie mit KZK.
Vergiß die aberwitzigen Behauptungen einiger Kenner hier!
Ohne TÜV bekommt man ein ungestempeltes Kennzeichen für Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren, §10 FZV.
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Damit darf der Fragesteller zumindest zum TÜV fahren.
Ja, "migebuff" das gilt aber nur, wenn
durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
und da liegt der Hase im Pfeffer.
Du kannst nicht einfach das alte Kennzeichen dran machen, das geht nur, wenn es für das Auto zum Zeitpunkt der Fahrt auch noch für dieses Fahrzueg zugteilt (reserviert) wurde, das muss auf der Rpckseite der Zulassungsbescheinigung teil I vermerkt sein.
Ansonsten wäre das ein Kennzeichenmißbrauch (Straftat nach §22 StVG)
Es gibt aber vereinzelt Zulassungsstelle, die dafür auch shcon vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zuteilen, i.d.R. verweisne die aber auf das Kurzzeitkennzeichen.
In unserer Region teilen die Zulasusngsstellen vorab keine ungestempelten Kennzeichen zu, das ist aber, wie gesagt, regional verschieden.
... bei und reicht sogar die Reservierung im Netz und eine entsprechende Bestätigung für den Schilderhersteller kann zugleich ausgedruckt werden.
Ja. Natürlich muss es vorab zugeteilt werden. Das geht bei unserer Zulassungsstelle sowohl mit komplett neuen als auch mit dem bisherigen Kennzeichen, sofern es zwischenzeitlich nicht schon erneut vergeben wurde.
das ist sehr kundenfreundlich bei Euch.
Das ist aber leider regional verschieden.
- es gibt Zulassungsstellen, die vergeben das ungestempelte Kennzeichen vorab
-es gibt welche, da geht das sogar online, da gilt das reservierte Wunschkennzeichen schon als ungestempeltes zugeteiltes Kennzeichen
- es gibt aber auch Zulassungsstellen die machen das nur über Kurzzeitkennzeichen.
Das ist leider nicht einheitlich, das kann im Nachbarkreis schon anders sein, weil es "Kann-Bestimmungen" sind.
Lass dir von der Versicherung eine EVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen geben. Damit darfst du bis zum nächsten TÜV fahren. Wenn er TÜV kriegst kannst du ihn danach ganz normal anmelden.
Sorry, aber da seid ihr drei nicht auf dem laufenden, "tion1964" hat vollkommen Recht.
Man bekommt auch ohne gültige HU ein Kurzeitkennzeichen
Jedoch steht dann auf der dazugehörigen Zulassungsbescheinigung, dass nur Fahrten innerhalb des ausgebenden Bezirkes und seiner Nachbarbezirke, die der Durchführung der HU und der Mängelbeseitigung dienen zulässig sind. Wurde die HU bestanden, entfällt die Auflage, wenn der HU Bericht mitgeführt wird.
Ein Kurzeitkennzeichen ohne diese Auflage bekommt mannur mit einer gültigen HU, da habt ihr Recht.
Lachnummer?
Es ist kein KZK erforderlich, wenn ein Kennzeichen zugestelt wirde.
Eine Fahrt zum TÜV ist mit KZK möglich, denn die Zulassungstelle stellt ja zuvor die Papiere aus und genehmigt somit diese Fahrten.
Also einfach mal wegbleiben, wenn denn das Wissen noch fehlt.
... zugeteilt wurde
Also ich hab meinen neu gekauften, aber TÜV losen T4 genau mit so einem Kurzzeitkennzeichen vom Verkäufer zur TÜV stelle gefahren. Und mit der bestätigung des TÜV Termins für dieses Fahrzeug war die Anmeldung bei der KFZ Stelle gar kein Problem. Und das war dieses Jahr im Sommer ! Nach dieser Neuregelung.
... und nur deshalb gilt das für alle auch?
Seit 1. April 2015 ist's vorbei mit Probe- und Überführungsfahrten ohne TÜV: An diesem Stichtag ist die neue Kurzzeitkennzeichen-Regelung in Kraft getreten, nach der nur noch Autos mit gültiger Plakette ein solches Fünf-Tage-Nummernschild bekommen.
Lass dir von der Versicherung eine EVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen geben. Damit darfst du bis zum nächsten TÜV fahren.
Falsch - dies funktioniert nicht mehr!
... ihm sei verziehen, er ist eben nicht versiert ihn KFZ-Versicherungsangelegenheiten.
Ohne TÜV bekommt man kein Kennzeichen