Auto ohne Fahrzeugschein abmelden
Die Situation stellt sich wie folgt dar: der Ex meiner Freundin fährt das Auto, welches der Vater meiner Ex monatlich bei der Bank abstottert. Dafür überweist er monatlich 200 Euro auf das Konto des Vaters. Seit einiger Zeit aber zahlt er nicht mehr, fährt aber weiterhin mit dem Auto herum und ist auch im Besitz des Fahrzeugscheins. Der Fahrzeugbrief liegt bei ihrem Vater. Die Frage: Kann der Vater meiner Ex das Auto abmelden ohne Fahrzeugschein oder nicht? Wenn nicht, wie sieht das Vorgehen in diesem Fall aus? Nehmen wir von vorneherein den Fall an, dass mündliche und schriftliche Verwarnung von der Seite des Vaters inkl. Fristsetzung zu keinem Ergebnis geführt haben.
7 Antworten
Also lese ich jetzt aus den Antworten, einen Anwalt aufzusuchen? Ich denke es macht keinen großen Sinn, einen neuen Fahrzeugschein zu beantragen, weil ich dafür so weit ich weiß versichern muss, dass der alte verloren gegangen ist...
als mitarbeiter einer kfz-zulassungbehörde: auf wen ist das fahrzeug denn zugelassen? wenn es auf sie zugelassen ist, soll sie der zulassungsbehörde schriftlich mitteilen, dass das fahrzeug an den ex übergeben worden ist. die zulassungsbehörde wird ihn dann auffordern, das fahrzeug auf sich umzumelden. wenn er das nicht macht, kannst du gem. § 13 KIV fzv die abmeldung von amts wegen beantragen. wenn das fahrzeug auf ihn zugelassen ist, bleibt euch nur übrig den rechtsweg über einen anwalt einzuschlagen. dieser wird dem ex eine frist setzen und dann nötigenfalls das gericht einschalten.
Zunächst einmal kommt es darauf an, wer zur Zeit rechtlich gesehen der Fahrzeugeigentümer ist bzw. auf wessen Namen das Fahrzeug angemeldet ist. Nur diese Person kann das Fahrzeug abmelden oder eine andere Person per Vollmacht damit beauftragen bzw. jemand, der das Fahrzeug nachweislich gekauft oder geerbt hat, kann es natürlich auch abmelden oder auf seinen Namen ummelden. Was den Fahrzeugschein betrifft, dieser wird normalerweise bei der Abmeldung von der Zulassungsstelle einbehalten. Auch die Kennzeichen müssen bei der Abmeldung zur Entwertung vorgelegt werden. Ich denke mal, er muss sich da rechtlich beraten lassen, was er machen kann.
Der Brief heisst heute "Zulassungsbescheinigung Teil II". Er ist die Urkunde über den Besitz eines Pkw.
Der Kfz-Schein heisst heute: "Zulassungsbescheinigung Teil I". Er bestätigt, dass dieses Fahrzeug für den Strassenverkehr zugelassen ist. Ohne ihn kann man das Fahrzeug nicht abmelden.
Zusätzlich werden noch die Kennzeichenschilder benötigt, weil dort das Sigel des Landkreises oder der Stadt entfernt werden müssen.
Ja, schön, das kann ich auch ergoogeln. Aber wie gehe ich jetzt vor? Anwalt? Polizei? Auto abfackeln?
Er ist die Urkunde über den Besitz eines Pkw.
Nein , ist er nicht, steht sogar seit einiger Zeit drauf. Ansonsten hast Du allerdings recht, ohne Kennzeichen und Fahrzeugschein ist eine Abmeldung nicht möglich.
Du kannst dir beim Straßenverkehrsamt einen neuen Schein ausstellen lassen aber zum abmelden brauchst du auch die Kennzeichen.
Dafür muss ich doch eine eidesstattliche versicherung abgeben, dass der alte verloren gegangen ist. Das ist hier ja nicht der Fall!