Auto abgeschleppt + Verdacht auf Fahren mit Alkoholkonsum?

7 Antworten

Der Gang zu einem Anwalt ist unumgänglich.
Warum hast Du nach Verlust des Zweitschlüssels nicht die Schließanlage deines Fahrzeges tauschen lassen? Du mußtest doch sicherstellen das niemand unberechtigt deine PKW benutzen kann.
Hast Du den Verlust des Schlüssels deiner Versicherung gemeldet? Nein? Dann könnten Regressansprüche bis zu einer Höhe von bis zu 5000 Euro auf dich zukommen.  Und das ist unabhängig davon ob Du gefahren bist oder nicht. Man nennt das eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers, sofern festgestellt wird das dein verlustiger Zweitschlüssel benutzt wurde.

am1goo 
Beitragsersteller
 24.09.2017, 21:59

Woher soll man sowas auch bitte Wissen. Was empfiehlst du mir jetzt zu tun? Wenn der Zweitschlüssel aber nicht benutzt wurde. Was könnte es sonst sein?

ZuumZuum  24.09.2017, 22:43
@am1goo

Es muß ja wohl offensichtlich sein, ob das Fahrzeug aufgebrochen und "kurzgeschlossen" oder ein Schlüssel benutzt wurde.

Woher man das wissen soll? Gesunder Menschenverstand, Kleingedrucktes in verträgen lesen, sich über Rechte und Pflichten eines Fahrzeghalters informieren usw.

Wie ich und auch andere Antwortgeber schon geschrieben habe, einen Anwalt aufsuchen.

ronnyarmin  24.09.2017, 22:46
@am1goo

Woher soll man sowas auch bitte Wissen.

Durch Nachdenken kann man schon dahinterkommen, dass Jemand den Schlüssel finden und das Auto nutzen könnte.

Wenn der Zweitschlüssel aber nicht benutzt wurde

Woher willst du das wissen, wenn du zum Verbleib des Zweitschlüsseln keine Angabe machen kannst?

am1goo 
Beitragsersteller
 25.09.2017, 10:55
@ronnyarmin

Ich weiß es ja gar nicht. Ich ziehe einfach nur mehrere Möglichkeiten in betracht, da ich dafür selber keine vernünftige Lösung finden kann. Ich hab einfach keine Ahnung was da passiert sein soll.

intello99  25.09.2017, 18:06
@ronnyarmin

Durch "Nachdenken" kann man auch auf die Sensationelle Idee kommen, dass es Millionen von Autos gibt und dass jemand der einen "Schlüssel" findet (auf dem nicht draufsteht für was der Schlüssel ist) damit nichts anfangen kann ... dass er dann die Karre findet, die zum Schlüssel gehört, ist sogar dann, wenn das Auto-Kennzeichen auf dem Schlüssel stehen würde, sehr unwahrscheinlich.

Da die versauten Automobilhersteller aber mit nur wenigen Schlüssel-Varianten arbeiten und sogar "Fernsteuerungen" einbauen, die jeder Elektronik-Bastler nachahmen kann .. ist es viel wahrscheinlicher, dass da jemand eine Schlüssel-Sammlung hat, die er dann an beliebigen Autos ausprobiert.

Der erste Fehler war vermutlich schon, mit der Polizei zu sprechen, aber wie soll man auch nicht? Auf jeden Fall einen Anwalt einschalten, wenn es um so viel geht. Das Kostet etwas, aber anders ist das nicht zu regeln.

am1goo 
Beitragsersteller
 24.09.2017, 21:49

Sie haben mir sogar Handschellen angelegt, weil ich nicht mitgehen wollte. Ich musste das tun. Ging nicht anders. 

Glasratz  24.09.2017, 21:49
@am1goo

Dann wäre spätestens da ein Anwalt angebracht gewesen.

am1goo 
Beitragsersteller
 24.09.2017, 21:51
@Glasratz

Ich habe leider keinen Rechtsschutz, da ich bis jetzt sehr wenig mit der Polizei zu tun gehabt. Kenne mich auch ehrlich gesagt nicht perfekt mit den Gesetzen aus.

ZuumZuum  24.09.2017, 22:44
@am1goo

Bei Straftaten tritt eh keine Rechtschutz ein, hier geht es um Sachbeschädigung, Unfallflucht und den Verdacht einer Trunkenheitsfahrt.

ronnyarmin  24.09.2017, 22:48
@am1goo

Sie haben mir sogar Handschellen angelegt, weil ich nicht mitgehen wollte. Ich musste das tun. Ging nicht anders

Warum wolltest du nicht mitgehen? Jemand, der die Wahrheit sagt, sollte ein Interesse daran haben, den Sachverhalt aufzuklären.

am1goo 
Beitragsersteller
 25.09.2017, 10:50
@ronnyarmin

Ja klar. Im Endeffekt ist man immer schlauer. Wie gesagt ich war betrunken. Hab das alles erst mal gar nicht ernst genommen, weil ich ja nicht mal richtig wusste was Sache ist. 

Es gibt also einen Zeugen, der den Fahrer gesehen hat! Wenn ich meinen PKW nicht dort stehen sehe, wo ich ihn geparkt habe, rufe ich die Polizei, weil er nur gestohlen worden sein kann! Du lässt dich aber von einer Freundin nach Hause fahren?! Das klingt alles nach Ausrede und sollte auf jeden Fall mit einem Anwalt besprochen werden, denn glaubhaft ist das jetzt schon nicht! Maximal hätte ein Partygast  deinen Schlüssel greifen können, nur den hast du ja die ganze Zeit bei dir gehabt.

am1goo 
Beitragsersteller
 25.09.2017, 10:53

Ja es gibt anscheinend einen Zeugen.
Die Polizei stand doch bereits vor meiner Tür. Deshalb hab ich mich nach Hause fahren lassen. Ich hatte eine Umhängetasche dabei, die ich dann irgendwo hingelegt habe. Aber ich denke weniger das sich da jemand bedient hat. Besonders da es aufgefallen wäre, wenn die Person den Schlüssel zurückbringen würde. 

Still  25.09.2017, 15:56
@am1goo

Wie schon gesagt: Für mich bist du der Fahrer, weil du dich nicht um dein "gestohlenes Auto" gekümmert hast, sondern nach dem Unfall mit der Ampel dich hast nach Hause bringen lassen. Deine ganzen Annahmen mit einer unbekannten, dritten Person, entbehren der Wahrscheinlichkeit.

Gesetzt den Fall, Du bist wirklich nicht gefahren - Du wirst bemerken an dieser Formulierung, ich hab so meine Zweifel...... - man muss Dir die Fahrereigenschaft beweisen.

Nunja, nicht die Polizei, die Staatsanwaltschaft muss das. Die Polizei nimmt nur auf, nimmt auch Blut von anzunehmenden Straftäter, alles legitim. Die schickt das weiter an die Staatsanwaltschaft und die entscheidet dann, nicht die Polizei, die hat nichts zu entscheiden.

Und, ja klar, die gehen natürlich her, wer hat fahren können? Du.

Wer fährt normalerweise mit dem Auto? Du.

Warum soll es gerade dann anders gewesen sein?... Eben!

Folgt dem später ein Gericht genau so, bist Du gefahren, ganz einfach.

Das Ziel muss also sein, diese ganz normale Schlussfolgerung , der Fahrzeuginhaber (oder Normalbenutzer) fährt mit seinem Auto, ausser Kraft zu setzen, zu erschüttern.

Du bist der Beschuldigte.

Als Beschuldigter hast Du das Recht, Beweisanträge zu stellen.

Und Dein Beweisantrag lautet, es sind alle auf der Party zu befragen, ob irgendwer:

1.) gesehen hat, dass Du zwischendrin gefahren bist warst.

2.) gesehen hat, dass Du die ganze Zeit da warst.

Zudem gibt es Möglichkeiten der Spurensicherung um Fahrzeug, um zu erkennen, bist Du möglicherweise doch nicht gefahren?

Aber ich würde das an Deiner Stelle nicht tun, sondern das einen Anwalt tun lassen. Der kann das besser und Du solltest Dich sogleich dort hinbegeben.

Aber wie gesagt, Dein Auto, die Story, dass Du nicht gefahren sein willst, soll man Dir erstmal abnehmen. Dein Pech, wenn Du tatsächlich nicht gefahren bist, ist, jeder Piesepampel da draußen behauptet immer, er wars nicht.

Die Frage, die sich also Deine Umgebung stellt ist, warum soll das ausgerechnet bei Dir anders sein?

am1goo 
Beitragsersteller
 25.09.2017, 11:00

Genau das ist das Problem warum ich auch hier reinschreibe. Wäre ich schuldig. Bräuchte ich mir doch keine Mühe machen irgendwas anderes zu beweisen oder wie auch immer. Verständlich auch das man die Geschichte nicht so leicht abkauft. Wenn ich es Objektiv betrachte, würde ich wahrscheinlich auch so denken. ABER es war so wie ich es geschildert habe.

du brauchst einen anwalt, sonst geht die sache vor den baum für dich

ronnyarmin  24.09.2017, 21:46

Wieso? Er kann doch anhand vieler Zeugen nachweisen, sich zum Unfallzeitpunkt auf der Party befunden zu haben. Zumindest lese ich das so aus seiner Frage heraus.

am1goo 
Beitragsersteller
 24.09.2017, 21:47
@ronnyarmin

Ja das stimmt. Je doch bin ich trotzdem am überlegen einen Anwalt zu nehmen. Oder ist das dann eher sinnlos?

Glasratz  24.09.2017, 21:51
@ronnyarmin

Das reicht oft nicht, vor allem wenn die Polizei ins Blaue hinein vermutet, dass die nur für einen lügen. Bei so schwerwiegenden Sachen ohne Anwalt ranzugehen, auch wenn man unschuldig ist, ist Selbstmord.

ronnyarmin  24.09.2017, 22:00
@am1goo

Ich würde erstmal das Ergebnis der Ermittlungen abwarten.

ZuumZuum  24.09.2017, 22:47
@ronnyarmin

Und noch einmal, als Halter des Fahrzeuges kann er von seiner Haftpflichtversicherung in Regress genommen werden wenn er sein Fahrzeug nicht gegen unbefugte Benutzung gesichert hat. (Meldung Verlust Zweitschlüssel und Ersetzen der Schließanlage)