Betrunken Fahrrad fahren (minderjährig)

8 Antworten

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Wenn du so betrunken bist das du eine Gefahr für den Straßenverkehr bist wirst du, außer großen Ärger mit deinen Eltern, ein Bußgeldbescheid bekommen und einen Eintrag. Das heißt, wenn du dann mal den Führerschein machen willst stehst du registriert und es kann Schwierigkeiten bei der Ausstellung des Führerscheines geben.In den Knast gehst du dafür nicht

harlequin333  28.05.2012, 00:41

PS. Es sei denn du fährst jemand an und verletzt ihn

user1310  28.05.2012, 01:11
@harlequin333

das trinken von alkohol als minderjähriger ist für den jungen nicht strafbar sondern nur der, der es ihm gegeben hat.

Bitte nächstes mal besser informieren

Das Fahrrad kommt auf die Wache, und Du wirst mit`m grünen August bei Deinen Eltern abgeliefert, die sich dann womöglich noch 'ne Anzeige von wegen Verletzung der Aufsichtspflicht einfangen.

alkohol zu konsumieren ist nicht illegal, aber mit über 1,6 promille fahrrad fahren schon.

so lange du die nicht überschreitest können die dich nicht strafrechtlich belangen

harlequin333  28.05.2012, 00:39

Mit 15 Jahren ist Alkohol zu trinken gesetzlich verboten

user1310  28.05.2012, 01:09
@harlequin333

das ist quatsch die weitergabe an 15 jährige ist verboten und nicht dass er getrunken hat, bitte erzählt doch nichts von einem thema wovon ihr keine ahnung habt

Zuko540  28.05.2012, 03:59
@user1310

Bist du dir sicher?

§9 JuSchG Abs. 1

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1.
Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2.
andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
myjack  28.05.2012, 00:33

Spielverderber :P

du darfst dann evtl. deinen Autoführerschein nicht mit 18 machen ..

iH3nry 
Beitragsersteller
 28.05.2012, 00:37

wann dann?

fahrrad wird gleich wie auto bestraft. also wahrscheinlich busgeld. sie können dir ja den führerschein nicht wegnehmen