Auszug nach 26 Jahren - muss ich da renovieren?
8 Antworten
Das hängt davon ab, was mietvertraglich zu Schönheitsreparaturen wirksam vereinbart ist und ob die Wohnung an dich renoviert übergeben wurde.
Da wir keine Hellseher sind, musst du das berichten (FOTO oder Zitat, bitte wörtlich). Erst danach darfst du eine zielführende Antwort erwarten die auch Bestand hat.
Und was steht zum Thema Schönheitsreparaturen genau ! in Deinem Vertrag?
Ohne diesen Passus zu kennen lässt sich Deine Frage nicht beantworten. Also stelle doch bitte den Passus einmal hier ein - dann kann man darauf eingehen.
Gerade bei solchen Altverträgen gelten noch oft die starren Fristen als vereinbart - und das ist gemäß BGH nicht mehr zulässig.
Und wenn dort definitiv die starren Fristen "vorgeschrieben" sind, brauchst Du im Grunde genommen nichts machen - und die Wohnung lediglich besenrein übergeben.
Normal nur alles was nicht normal abgewohnt ist, sie muss nur Miettauglich hinterlassen werden, es sei denn du hast etwas anderes im Mietvertrag stehen.
Manchmal wird nach einer Begehung festgelegt wieviel von den 3 Monaten Mietvorausszahlung abgezogen wird.
Wenn du die Wohnung damals renoviert übernommen hast erklärt sich das wohl von selber - oder?
Zwar kommt es auch darauf an, ob dein Mietvertrag sog. starre Klauseln enthält - allerdings ist sich die Rechtsprechung einig, dass nach 7-8 Jahren, der Mieter auch zu Schönheitsreparaturen verpflichtet werden kann.
Ich denke schon je nachdem wie die Wohnung aussieht, aber es kommt immer auf den Mietvertrag an und die Vereinbarungen mit dem Vermieter.
Da sind die früher üblichen starren Fristen drin, ist so ein Uraltmustermietvertrag, und zu Übergabe steht nur sauber ...