Ausversehen geklaut - zurückbringen?
hallo zusammen,
mir ist etwas wirklich blödes passiert, ich habe mit einer Freundin in einem Drogeriemarkt Kosmetik gekauft, dabei sind wir mit der Verkäuferin etwas aneinandergeraten weikl sie dachte wir würden nicht die Testkosmetik sondern die orginalverschlossenen Produkte probieren. Soweit sogut.Ich hab an der Kasse meine Wahren bezahlt und bin nach hause gegangen. Daheim wollte ich meine Jacke, welche ich unter meinem Armgeklemmt hatte aufhängen und habe plötzlich eine Packung Haargummis im Wert von 1.49 Euro entdeckt die ich eigentlich kaufen wollte aber einfach total vergessen hatte das ich sie unterm Arm hatte.
Was soll ich nun tun? Erstens ist es wahrscheinlich das mein versehntlicher Diebstahl auf Überwachungsbändern etc zu sehen ist? Mich plagt ein schlechtes Gewissen und ich würde es gerne zurückgeben aber ich frage mich ob es nachträglich Konsequenzen für mich geben könnte wenn ich zu der Verkäuferin gehe und die "gestohlenen" Haargummis zahlen möchte? Nicht das sie mir noch nachträglich ne Anzeige wegen Diebstahls reindrückt (wie gesagt ich habe wirklich wild mit ihr diskutiert).
Wie ist die Gesetzeslage in diesem Fall?
Liebe GRüße
7 Antworten
der Tatbestand des Diebstahls ist nicht erfüllt, wenn du die Sache zurückgibst und es erklärst wie hier!
Denn Diebstahl ist:
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
So steht es im Gesetz und wenn man hier bedenkt, dass keinerlei Absicht vorlag haste auch nichts gestohlen!
Hallo, ich kann deinen Gedankengang gut nachvollziehen.
Die Sache ist einfach dumm gelaufen. Sowas kann jedem mal passieren!
Das wissen auch die Verkäuferinnen. Wenn daher jemand kommt u. bittet um nachträgliche Bezahlung ist es sehr unwahrscheinlich das es weitere Folgen hat.Gerade bei einem so geringen Wert nicht. Selbst bei einem beobachteten Diebstahl muß die Polizei gerufen werden, um den Tatbestand zu prüfen, protokollieren und die Anzeige aufzunehmen, dies war bei dir nicht der Fall, also erledigt :)
Trotzdem lohnt sich der Aufwand, das Haargummi nachträglich zu bezahlen. Denn damit zeigst du aller Welt, es war tatsächlich ein Versehen und die Dinge sind wieder geradegerückt. Danach könntest du auch wieder ruhigen Gewissens dort einkaufen, ohne ein komisches Gefühl zu haben...
Diplomatischerweise würde ich mich nicht unbedingt an die Verkäuferin wenden mit der ihr aneinandergeraten seid, sondern eine Kollegin ansprechen...viel Glück!
besser noch, den geschäftsführer
Du bist einfach zu gut für diese Welt - schwamm drüber - vergiss es - lass es - wenn du es zurück bringst, könnte dir eventuell eine Anzeige drohen. Ich würde es in diesem Falle nicht drauf ankommen lassen, dass die Verkäuferin ne Strafanzeige stellt, weil sie vielleicht gerade einen schlechten Tag hat!!! - Menschen sind nunmal böse und nur auf ihr eigenes Recht bedacht.Und wenn du nicht ein bißchen aufpasst bist, bist du der Depp und Idiot (weil du zufälligerweise einen zu hohen Gerechtigkeitssinn hast)!!!
LASS ES EINFACH GUT SEIN! UND HAK ES AB. Es wird dir vermutlich nie wieder passieren!
Hmm. Das ist schwierig. Ich würde wohl zurück gegen. Du hast ja ein schlechtes Gewissen. Du kannst dann wahrscheinlich nie mehr ohne Angst in den Laden rein. Sie werden es hoffentlich verstehen.
ja, sehe ich genauso. Dann ist es selbst bekannter Diebstall.
schon lustig...
naja wenigstens gut, dass du ein reines Gewissen haben willst aber selbst wenn man das auf der Videokamera sieht wird dir warscheinlich nichts passiren. Diebstähle unter 5 euro werden nie zur Anzeige gebracht und freu dich doch über die kostenlosen Haargummies;)
Nix "hoffentlich" wenn sie es zurückbringt gibt es keinen Tatbestand ...