Ausversehen geklaut - zurückbringen?

7 Antworten

der Tatbestand des Diebstahls ist nicht erfüllt, wenn du die Sache zurückgibst und es erklärst wie hier!

 

Denn Diebstahl ist:

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

 

So steht es im Gesetz und wenn man hier bedenkt, dass keinerlei Absicht vorlag haste auch nichts gestohlen!

Hallo, ich kann deinen Gedankengang gut nachvollziehen.

Die Sache ist einfach dumm gelaufen. Sowas kann jedem mal passieren!

Das wissen auch die Verkäuferinnen. Wenn daher jemand kommt u. bittet um nachträgliche Bezahlung ist es sehr unwahrscheinlich das es weitere Folgen hat.Gerade bei einem so  geringen Wert nicht. Selbst bei einem beobachteten Diebstahl muß die Polizei gerufen werden, um den Tatbestand zu prüfen, protokollieren und die Anzeige aufzunehmen, dies war bei dir nicht der Fall, also erledigt  :)

Trotzdem lohnt sich der Aufwand, das Haargummi nachträglich zu bezahlen. Denn damit zeigst du aller Welt, es war tatsächlich ein Versehen und die Dinge sind wieder geradegerückt. Danach könntest du auch wieder ruhigen Gewissens dort einkaufen, ohne ein komisches Gefühl zu haben...

Diplomatischerweise würde ich mich nicht unbedingt an die Verkäuferin wenden mit der ihr aneinandergeraten seid, sondern eine Kollegin ansprechen...viel Glück!

compaq  10.05.2011, 19:39

besser noch, den geschäftsführer

Du bist einfach zu gut für diese Welt - schwamm drüber - vergiss es - lass es - wenn du es zurück bringst, könnte dir eventuell eine Anzeige drohen. Ich würde es in diesem Falle nicht drauf ankommen lassen, dass die Verkäuferin ne Strafanzeige stellt, weil sie vielleicht gerade einen schlechten Tag hat!!! - Menschen sind nunmal böse und nur auf ihr eigenes Recht bedacht.Und wenn du nicht ein bißchen aufpasst bist, bist du der Depp und Idiot (weil du zufälligerweise einen zu hohen Gerechtigkeitssinn hast)!!!

LASS ES EINFACH GUT SEIN! UND HAK ES AB. Es wird dir vermutlich nie wieder passieren!

 

Hmm. Das ist schwierig. Ich würde wohl zurück gegen. Du hast ja ein schlechtes Gewissen. Du kannst dann  wahrscheinlich nie mehr ohne Angst in den Laden rein. Sie werden es hoffentlich verstehen.

Eulenspiegel  01.05.2011, 14:36

Nix "hoffentlich" wenn sie es zurückbringt gibt es keinen Tatbestand ...

siller  03.05.2011, 04:03
@Eulenspiegel

ja, sehe ich genauso. Dann ist es selbst bekannter Diebstall.

schon lustig...

naja wenigstens gut, dass du ein reines Gewissen haben willst aber selbst wenn man das auf der Videokamera sieht wird dir warscheinlich nichts passiren. Diebstähle unter 5 euro werden nie zur Anzeige gebracht und freu dich doch über die kostenlosen Haargummies;)