Außergerichtliche Einigung schriftlich formuliert ich möchte mich außergerichtlich einigen, in einen derzeit laufenden Strafprozess?

5 Antworten

In einem Strafprozess kannst du dich nicht außergerichtlich einigen, denn es handelt sich nicht um einen Prozess, in dem es um zivilrechtliche Ansprüche zweier Parteien geht. Eine Ausnahme besteht z.B. wenn ein Strafantrag erforderlich ist und dieser zurückgenommen wird. Das ist aber eher selten der Fall.

xSupergirl007 
Beitragsersteller
 25.09.2015, 23:30

Ja ich hatte letztes Jahr gegen denjenigen Strafanzeige/Strafantrag erstattet.

Da die Mühlen der Justiz sehr langsam mahlen und bereits 1 1/2 Jahre vergangen waren, habe ich das Vertrauen darin verloren, durch weiterhin ewig lang andauernde Prozesse, entschädigt zu werden! Deshalb habe ich den "Täter " kontaktiert, dass ich auf Zivilrechtliche Ansprüche verzichten würde, wenn er den Schaden (Zahn- kaputt schlug u für Ersatz die Zahnarztrechnung bezahlt ) aussergerichtlich begleicht! Er ist damit einverstanden, nur weiss ich nicht wie ich das schrifttlich formulieren muss????

jurafragen  25.09.2015, 23:35
@xSupergirl007

Ihr könntet folgenden Vergleich schließen: "Für den Fall, dass A an B bis zum xx.xx.xx einen Betrag in Höhe von x Euro zahlt, verzichtet B auf die Geltendmachung weiterer zivilrechtlicher Ansprüche aus dem Vorfall vom xx.xx.xx. Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben."

Damit wäre allerdings das Strafverfahren nicht vom Tisch.

habe ich das Vertrauen darin verloren, durch weiterhin ewig lang andauernde Prozesse, entschädigt zu werden!

Durch den Strafprozess würdest Du ohnehin nicht entschädigt werden, es sei denn, du stellst einen Adhäsionsantrag.

Bitterkraut  25.09.2015, 23:37
@xSupergirl007

Da bringst du 2 Dinge durcheinander. der Strafprozess ist das eine, der läuft, solange nicht eingestellt wird. Der bringt dir auch kein Geld. Wenn es ein Strafantrag war, kannst du den zurückziehen. Teile dem Gericht mit, daß der Täter Schadenersatz geleistet hat und daß du kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung hast und daß du den Antrag zurückziehst. Wenn es eine Anzeige war und/oder wegen öffentlichem Intersse verfolgt wird, kannst du auch mitteilen, daß ein Ausgleich erfolgt ist und daß du kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung hast, zurückziehen kannst du dann aber nicht. Die Chance, daß dann eingestellt wird, ist aber groß.

xSupergirl007 
Beitragsersteller
 26.09.2015, 00:01
@jurafragen

Ich wurde falsch beraten und durch unzureichende Polizeiermittlungen getäuscht und in meinen Opferentschädigungs-Rechten dadurch gravierend eingeschränkt!

Um zu retten, was zu retten ist, habe ich mir deshalb überlegt, da es fälschlicherweise nur ein Offizialdelikt- anstelle meiner eigentlichen angezeigten Tat- Beleidigung, Körperverletzung und -Erregung des öffentlichen Ärgernisses- nur das zuletzt benannte bei Staatsanwaltschaft ankam, der Polizist der Ermittlungen machte, scheinbar geschlampt hat und weder Gericht noch Staatsanwaltschaft sich zur Korrektur, aller geschehenen Delikte einlassen wollten, sehe ich kein Sinn darin, mit diesen Menschen- weiter Vertrauensvoll darauf zu hoffen, dass mein kaputter Zahn vom Täter entschädigt wird, sodass ich für mich aussergerichtlich zu einigen und zu sagen, " Hey, ich verzichte auf weitere Gerichtsverfahren und Ansprüche, wenn du einmalig mir den Zahnersatz Geldbetrag zahlst und wir uns im Gespräch einigen und Klarheit schaffen"

Kannst du mir helfen dabei ? Etwas schriftlich zu formulieren ?

xSupergirl007 
Beitragsersteller
 26.09.2015, 00:06
@Bitterkraut

Kannst du mir ein Musterbrief für die Staatsanwaltschaft mitteilen?

jurafragen  26.09.2015, 00:36
@xSupergirl007

Du verstehst anscheinend etwas ganz grundsätzliches nicht.

Es ist nicht Aufgabe der Polizei oder der Staatsanwaltschaft, Dir zu Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu verhelfen. Das ist eine rein zivilrechtliche Thematik. Es ist auch nicht Aufgabe der Polizei, Dich in rechtlichen Dingen zu beraten.

Du hättest ganz unabhängig von dem Strafverfahren gegen den Täter klagen können. Du kannst auch jetzt noch etwa zum "Weißen Ring" gehen und fragen, ob man Dir mit einem Beratungsgutschein für einen Rechtsanwalt helfen kann.

Hey, ich verzichte auf weitere Gerichtsverfahren und Ansprüche, wenn du einmalig mir den Zahnersatz Geldbetrag zahlst und wir uns im Gespräch einigen und Klarheit schaffen

Der Strafprozess ist kein Prozess zwischen Dir und Täter sondern zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Täter.

Dein zivilrechtlicher Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verjährt auch irgendwann (und zwar vermutlich schon viel früher, als Du denkst). Wenn der Täter nicht sicher sein kann, dass das Strafverfahren beendet ist, dann ist er unter Umständen sogar ziemlich blöd, wenn er jetzt mit Dir einen Vergleich schließt. Möglicherweise fährt er sogar besser, wenn er im Strafprozess ein vollumfängliches Geständnis ablegt, von vielversprechenden Vergleichsverhandlungen mit Dir schwafelt, zusichert, den Schaden nach besten Kräften gutmachen zu wollen und danach den toten Käfer spielt.

Also ich weiss nicht ob das geht aber wenn das Verfahren nur läuft weil du die Anzeige erstattet hast, dann kann die Anzeige doch auch zurückgezogen werden. 

Aber weshalb fragst du dann nicht deinen Rechtsanwalt? Du müsstest doch einen haben wenn du gegen jemanden ein Strafverfahren eingeleitet hast. Es sei denn es ist ein Offizialdelikt und du nur Zeuge im Strafprozess. 

jurafragen  25.09.2015, 23:42

dann kann die Anzeige doch auch zurückgezogen werden.

Nein, Strafanzeigen können nicht zurückgezogen werden.

Du müsstest doch einen haben wenn du gegen jemanden ein Strafverfahren eingeleitet hast

Nein, müsste man nicht. Da geht man zum Beispiel zur Polizei und sagt "Guten Tag, ich möchte Strafanzeige erstatten". Und dann geht das seinen Weg.

xSupergirl007 
Beitragsersteller
 25.09.2015, 23:49

Ja Officialdelikt - Erregung des öffentlichen Ergernisses!^

Und habe zwar einen Rechtsanwalt, nur verdient der ja an Mandanten Vertretung und durch Beendigung des Verfahrens, brächte er weder tätig noch bezahlt werden, somit versucht der mich nur davon zu überzeugen, zivilrechtlich vorzugehen!

Das möchte ich nicht, habe soviel Zeit, Nerven, Kraft bisher verloren dass eine eigenhändige "Versöhnung- aushandlung Wiedergutmachung und schriftliche Vereinbarung diesbezüglich, für mich endlich Frieden und Ruhe im Leben wieder bringt!

jurafragen  26.09.2015, 00:42
@xSupergirl007

somit versucht der mich nur davon zu überzeugen, zivilrechtlich vorzugehen!

Was ist daran falsch?

Das möchte ich nicht, habe soviel Zeit, Nerven, Kraft bisher verloren dass eine eigenhändige "Versöhnung- aushandlung Wiedergutmachung und schriftliche Vereinbarung diesbezüglich, für mich endlich Frieden und Ruhe im Leben wieder bringt!

Da gehören zwei dazu. Dem Täter ist womöglich eher an etwas anderem gelegen, nämlich daran, dass das Strafverfahren beendet wird. Das zivilrechtliche sitzt er womöglich lieber aus, wenn die "Gegenleistung" nicht stimmt..

Wie lange ist die Tat her? War es 2014? oder 2013?

dann mußte erst mit Staatsanwaltschaft reden ob der Prozess auch so eingestellt werden kann

xSupergirl007 
Beitragsersteller
 26.09.2015, 00:03

leider geben diese keine Auskunft und verweisen nur auf Anwalt, obwohl ich hierzu klar u deutlich sagte, dass ich leider in keiner guten rechtsanwaltlichen Beratung befinde und deshalb eigenständig diese Angelegenheit klären und durchsetzten will!

Kannst du mir helfen, ein Brief Muster zu formulieren ? Wäre lieb!

Das geht nicht, nicht in einem Strafprozess.

xSupergirl007 
Beitragsersteller
 25.09.2015, 23:37

Warum nicht ???

Auch kein Täter-Opfer-Ausgleich???

Bitterkraut  25.09.2015, 23:40
@xSupergirl007

dann kann eingestellt werden, aber man kann sich nicht "außergerichtlich einigen" in einem Strafprozess. Da besteht öffentliches Intersse, und man kann sich nicht im Namen der Öffentlichkeit "einigen". Das öffentliche Interesse kann ganz anders gelagert sein, als das private.

dürfte schwierig werden wenn die Mühlen der Justiz erst einmal angelaufen sind aber bekanntlich ist ja fast nichts unmöglich!