außergerichtliche Einigung mit dem Finanamt

3 Antworten

So weit so gut aber mein neuer Arbeitgeber wird mich dann evtl kündigen.

Das kann er nicht, sofern Du nicht aus der Probezeit raus bist und keinen befristeten Vertrag hast...

Ich kann das ganze nicht verstehen denn so erhält das Finanzamt weitaus weniger Geld als wenn die sich auf den Vergelich einlassen würde.

Nein, da Dein AG Dich nicht kündigen kann, tut es das vermutlich nicht, zumal noch gar nicht klar ist, ob Deine Außenstände beim FA durch die Insolvenz überhaupt vom Tisch wären...

Oh ja - das Finanzamt... Die Erfahrung habe ich auch schon, dass die sich nicht auf außergerichtliche Einigungen einlassen...

Hat Dein Schuldnerberater Dir auch gesagt, dass Finanzamtsschulden bei einer Insolvenz wahrscheinlich nicht in die Restschuldbefreiung fallen? Das Finanzamt steht dann nämlich nach einer Privatinsolvenz immer noch bei Dir auf der Matte... Eigentlich sollte ein Schuldnerberater das wissen!

Wenn Du jetzt monatlich 250 Euro abtragen kannst: vielleicht ist es Dir möglich, im privaten Bereich von jemandem Geld zu leihen (Banken werden das nicht machen bei einer schlechten Schufa), dem Du es dann in diesen Raten zurückzahlst.

PatrickLassan  22.01.2015, 13:07

Hat Dein Schuldnerberater Dir auch gesagt, dass Finanzamtsschulden bei einer Insolvenz wahrscheinlich nicht in die Restschuldbefreiung fallen?

Das hat er wahrscheinlich deshalb nicht gesagt, weil es in der Regel nicht zutrifft. § 302 InsO besagt, dass die Restschuldbefreiung bei Steuerschulden nur dann nicht greift " sofern der Schuldner im Zusammenhang damit wegen einer Steuerstraftat nach den §§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung rechtskräftig verurteilt worden ist;

http://dejure.org/gesetze/InsO/302.html

PatrickLassan  22.01.2015, 13:08
@PatrickLassan
Ab dem 01.07.2014 verschärft sich das Insolvenzrecht für Steuerschuldner. Denn Steuerschulden sind dann ausdrücklich von der Restschuldbefreiung ausgenommen. § 302 Nr. 1 InsO wird entsprechend geändert. Diese Ausnahmeregelung von der Restschuldbefreiung bezieht sich auf alle Steuerarten. Voraussetzung der Verschärfung ist allerdings, dass der Schuldner wegen einer Steuerstraftat nach den §§ 370, 373 oder 374 der Abgabenordnung rechtskräftig verurteilt worden ist, also insbesondere wegen Steuerhinterziehung und Schmuggel.

http://www.ahs-kanzlei.de/2014/03/keine-restschuldbefreiung-von-steuerschulden/

anjanni  22.01.2015, 13:11
@PatrickLassan

Bei Steuerschulden aus einer Selbständigkeit ist es jedenfalls nicht unwahrscheinlich... Das bliebe noch zu prüfen!

Moin, habe ganz ähnliche Probleme, aber das Finanzamt hat jetzt, nach 10 Jahren braver Abzahlung der Grundsumme, mir in Aussicht gestellt, wenigstens die horrenden Zinsen zu erlassen ! darüber bin ich auch schon richtig froh!! Alles Gute, + durchhalten! Gruß A.

PatrickLassan  22.01.2015, 13:03
wenigstens die horrenden Zinsen zu erlassen !

Das sind mit großer Wahrscheinlichkeit keine Zinsen, sondern Säumniszuschläge (1% pro angefangenen Monat der Säumnis). Mit der in § 225 Abgabenordnung geregelten Tilgungsreihenfolge steht man sich im Übrigen wesentlich besser als mit der Tilgungsreihenfolge nach dem BGB.