Außenstellplatz kaufen: Habe ich ein Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht?

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Du kannst nur was kaufen, woran Wohnungseigentum bzw. Teileigentum gebildet wurde. Dazu ist eine Abgeschlossenheitserklärung nötig. Ein Stellplatz (auch ein Car-Port) erfüllt nicht die Anforderung, die für eine Abgeschlossenheitserklärung nötig wäre. Daher kann/wird auch kein eigenes Grundbuchblatt angelegt. Folglich, kannst da das auch nicht kaufen.

Die (neu-)gegründete WEG kann die KFZ-Stellplätze im Gemeinschaftseigentum behalten und die Mieteinnahmen kommen allen Eigentümern zugute. Oder es wurde vereinbart, das bestimmte Wohnungseigentümer ein Sondernutzungsrecht an bestimmten KFZ-Stellplätze erhalten haben.

Fazit: Als Mieter bist Du außen vor. Du kannst auch nur Mieten, wenn ein KFZ-Stellplatz zur Miete angeboten wird.

Was gibt denn die Teilungserklärung hinsichtlich der Parkplätze und eines möglichen Eigentums daran her?

Der Stellplatz hat mit der Wohnung nur dann zu tun wenn Du Eigentümer einer Wohnung bist. Als Wohnungsmieter bist Du zwar Eigentümer eines Stellplatzes, nicht mehr und nicht weniger .Das hat mit der Eigentümer -Versammlung der Wohnungen nichts, aber auch absolut nichts zu tun.

Ob Du, wenn Du mit einer Wohnung den Stellplatz kaufst, ein Sondernutzungsrecht oder "nur" einen Stellplatz gekauft hast, steht im Kaufvertrag. Mit dem Sondernutzungsrecht eines Kellers oder eines Gartenanteil hat das jedoch mMn. nichts zu tun.Kommt wie gesagt auf den Kaufvertrag an .

Huflattich  01.12.2015, 19:33

Ach ja, ich würde Dir als Mieter nicht unbedingt raten,,einen PKW - Stellplatz zu kaufen, es sei denn Stellplätze sind dort wo Du wohnst - Mangelware, dann könnte eine Wertsteigerung interessant sein .