Welche Strafe bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Trunkenheit am Fahrrad?
Hallo, ich (18), ohne jegliche Vorstrafen, werde angezeigt wegen Trunkenheit am Fahrrad (1,4 Promille) , Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchte Körperverletzung und Beamtenbeleidigung. Die Polizisten hielten mich nach einem Diskothekbesuch auf dem Nachhauseweg auf und ließen mich blasen, den Wert teilten sie mir nicht mit, nur dass sie mich aufs Revier mitnehmen wollen um einen Bluttest zu machen. Betrunken wie ich war, befand ich diese Situation als absurd und weigerte mich, mitzukommen. Sie zerrten mich zum Dienstwagen, ich wehrte mich ziemlich. Angeblich soll ich die Beamten ziemlich beleidigt haben, davon habe ich aber keine Erinnerung. Im Auto angekommen, wendet der hinten sitzende Polizist einen äußerst schmerzhaften Polizeigriff an, damit ich mich nicht bewegen kann. Dieser drückte mir die Luft ab und ich forderte ihn auf, mich loszulassen beziehungsweise den Griff zu lockern. Er verstärkte ihn eher noch, woraufhin ich ihn in den Finger beißen wollte. Er zog die Hand aber beinahe sofort weg, sodass ich ihn nicht richtig erwischt habe, dass weiß ich noch. Er hat auch keine Spuren, die Kollegen bestätigten dass. Auf dem Revier angekommen wehrte ich mich weiterhin, sodass sie mich nach dem Bluttest in die Arrestzelle "warfen", und mich zwangen mich auszuziehen. Hier führte ich mich auf wie ein kleines Mädchen, ließ mich dann aber irgendwann doch ausziehen bzw tat es selbst. Ich schäme mich abgrundtiefst meines Verhaltens. Ich kann es mir nicht erklären, es war als stecke eine fremde Person in mir. Einige Tage später entschuldigte ich mich auch telefonisch bei allen beteiligten Polizisten, und zwar nicht nur mit der Hoffnung, die Strafe zu mildern, sondern wirklich mit äußerster Reue. So, nun die Frage: Was kommt auf mich zu? Wie lange dauert es, bis ich was vom Staatsanwalt höre? Mildert der Umstand, dass ich betrunken war, die Lage? Wird beim Strafgeld der Verdienst von mir miteingerechnet (Ich habe derzeit kein Einkommen, da ich ein halbjährliches schulisches Praktikum absolviere)? In welcher Form wird es im Führungszeugnis aufgeführt und hindert es mich an einer späteren Verbeamtung? Gilt die versuchte Körperverletzung als gefährliche KV und muss ich sogar mit einer Haftstrafe rechnen? Wird mir der Führerschein entzogen? Ich danke Ihnen und hoffe auf Ihre Antwort, MFG Lara