Taschen durchsuchen bei Personenkontrolle (Bayern)
Hallo, ich habe gerade aus Neugier etwas im Internet recherchiert bin aber leider auf viele verschiedene Ergebnisse gestoßen. Allemvoraus möchte ich sagen das ich nichts gegen Polizisten habe oder bei einer Kontrolle auf ACAB machen möchte aber ich habe aus Prinzip etwas dagegen mir von Polizisten oder sonstigen Menschen auf der Nase herumtanzen zu lassen.( Die Polizei in meiner Stadt ist, aufgrund der hohen Kriminalitätsrate und hohem Drogenkonsum, sehr hart und unfreundlich gegenüber Jugendlichen aufgrund schlechter Erfahrungen) Deswegen möchte ich gerne wissen ob es der Polizei ERLAUBT ist meine Hosentaschen bzw. Rucksack zu durchsuchen wenn folgene Szenarien stattfinden:
- Ich gehe nachts allein nach Hause und werde bei einer Personenkontrolle von der Polizei aufgefordert meine Taschen zu leeren OHNE das ein Verdacht auf Dogen bzw. Alkoholkonsum o.ä. vorliegt. Kann die Polizei mich zur Wache schleifen und irgendeinen Grund erfinden wie:"Ich dachte ein Messer gesehen zu haben" etc.?
- Ich sitze mit einigen Freunden bspw. auf einer Bank an einem öffentlichem Weg und trinke dort Alkohl in der Öffentlichkeit, was ja bekantlich strafbar ist.Was darf die Polizei bei einer solchen Kontrolle tun? Dürfen sie nun meine Taschen leeren bzw. mich abtasten?
8 Antworten
Ein Verdacht ist nur notwendig, wenn die Kontrolle nach den Ermächtigungsgrundlagen der StPO durchgeführt wird. Weitere Rechtsgrundlagen (für verdachtsunabhängige Kontrollen) gibt es im Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes. In Bayern können Durchsuchungen gem. § 21 PAG (insbes. Abs. 2) durchgeführt werden.
- Zwar bist Du verpflichtet Dich auszuweisen, wenn man es verlangt, aber ohne Verdacht sind die meisten Dinge den Polizisten nicht erlaubt. Du solltest fragen, was denn los ist und eine Durchsuchung widersprechen. Sage am besten immer, ich habe nichts dabei was Sie interessiren könnte. Wollen Sie Dich zu Wche nehmen mußt Du widersprechen, Du könntest anbieten den Ausweis zu zeigen und sagen, dass Du etwas besseres zu tun hast als sich mit der Polizei abzugeben.
Erfundene Gründe, Messer dabei - mußt Du nicht kommentieren.
Ich habe eine Holzsäge dabei, damit säge ich Hasselnuss-schösslinge und Obstbäume, auch dies geht den Polizeibeamten nichts an.
- Alkohol trinken ist nicht strafbar. Die Polizei könnte Dir aber ein Platzverweis auferlegen, bis ENDE des nächsten Tages.
Taschenkontrolle und Abtasten mußt DU widersprechen, weil es dazu keinen Grund gibt.
Gegen polizeiliche Maßnahmen wehrtst Du Dich am besten nicht, weil sonst Gewalt angewendet wird. Du hast aber das gute Recht jede Mitwirkung zu verweigern.
Was? Bei einem Messer sollte die Polizei dann fragen, wieso er eins dabei hat, ist ja nicht verboten, was soll da präventiv sein und wozu?
Und wieso darf die Polizei ohne Verdacht feststellen, jemand hat bspw ein Messer dabei. All das ist nicht zu verstehen.
Wenn ich mal ein Messer im Rucksack hatte, dann habe ich dies gebraucht, um damit Kirchbäume zu veredeln. Oder mit ein Billigmesser habe ich mal Holzdübel angespitzt. Es gibt Menschen (ua Kleingärtner, denen ich schon mal behilflich bin) im meinem persönlichen Umfeld, die es so wissen und es bestätigen können.
Warum sollte dies mich verdächtig machen, oder mich als gefährlich darstellen. Da geht doch die Polizei zuweit, wenn sie irgendeine Maßnahme gegen mit einleitet.
"All das ist nicht zu verstehen"
das ist mir schon aufgefallen .. dann aber trotzdem Fragen zu beantworten, wo es darum geht, was die Polizei darf und was nicht, ist nicht so toll ....
Ich verstehe nicht, warum Du die ganze Zeit von irgendeinem Messer redest .. das hat doch mit der Frage hier nichts zu tun!
Wenn jemand ein ganz normales Messer mit sich führt und das Führen dieses Messers nach dem Waffengesetz nicht verboten ist, hat die Polizei damit überhaupt kein Problem ..
Nochmal: Die Polizeigesetze sehen verdachtsunabhängige Kontrollen vor (präventiv .. ohne dass etwas passiert ist, ohne dass ein Verdacht vorliegt ...). Dazu kann neben der Identitätsfeststellung u.a. auch die Durchsuchung mitgeführter Sachen oder die Durchsuchung einer Person gehören.
Ob man das jetzt gut findet oder nicht .. ob man der Maßnahme dann widerspricht oder nicht .. alles zweitrangig oder sogar ganz egal ..
"All das ist nicht zu verstehen"
das ist mir schon aufgefallen .. dann aber trotzdem Fragen zu beantworten, wo es darum geht, was die Polizei darf und was nicht, ist nicht so toll ....
PepsiMaster, das war eine perfekte Antwort!
Kann die Polizei mich zur Wache schleifen und irgendeinen Grund erfinden wie:"Ich dachte ein Messer gesehen zu haben" etc.?
Dies schrieb der Fragesteller. Genau dies darf die Polizei nicht, auch wenn sie es als verdachtsunabhängige Kontrolle bezeichnet.
In Russland behauptete ein Polizist kürzlich, bevor ein Verdächtigter verhaftet wurde; Er wurde von Ihm gebissen.
Weltweites Gelächter! "Vielleicht hat sein Hund ihn gebissen", kam dann als Antwort in der Presse.
"Genau dies darf die Polizei nicht"
Das hat doch auch niemand behauptet, dass die Polizei irgendwelche Gründe erfinden dürfte ... Natürlich muss sie von den tatsächlichen Gegebenheiten ausgehen und für jeden Einzelfall prüfen, ob eine Maßnahme rechtmäßig ist.
Der Fragesteller hat diesen Satz als Beispiel genannt .. Es ging darum, dass die Polizei evtl. etwas erfindet oder unterstellt .. ob das ein Messer oder ein anderer verbotener Gegenstand ist, der erfunden wird, ist nun wirklich egal. Du schreibst in mehreren Sätzen, was Du mit irgendwelchen Messern anstellst ... Das interessiert aber nicht! Das hat mit der Frage nichts zu tun und Deine Gärtner- und Holzdübelanspitzmesser interessieren auch die Polizei bei einer Kontrolle nicht (sofern Waffenrechtlich damit alles in Ordnung ist).
Jaja, und deshalb kontriiert mich die Polizei nicht.
Aber warum andere kontrolliertwerden, dass erzählt ihr aber auch nicht, stattdessen wirft ihr immer Nebelkerzen.
Ich weiss schon was Du meinst ...
Taschenkontrollen und körperliche Durchsuchungen sind grundsätzlich nur mit richterlicher Anordnung erlaubt, es sei denn es besteht die sogenannte Gefahr im Verzuge.
Nun bist Du mutterselenallein in der Nacht unterwegs, die Polizei kontrolliert Dich, der freundliche Polizist fragt Dich ob er mal in Deinen Rucksack sehen darf und Du erzählst irgendwas von einer richterlichen Anordnung ...
Aus versch. Gründen ist bei einer Durchsuchung einer Person oder mitgeführter Sachen (z.B. Rucksack) im Rahmen einer Personenkontrolle keine richterliche Anordnung notwendig.
Ach nee du hast nix verstanden !!!
Ohne einen Grund wird kein Polizeibeamter deine Taschen durchsuchen wollen. Wenn der Beamte einen Grund hat, wird er deine Taschen durchsuchen ob du dir auf der Nase herumtanzen lassen willst oder nicht. Wenn du dich dagegen wehrst, dann ist das Widerstand gegen einen Vollsteckungsbeamten und du handelst dir eine Menge Ärger ein, auch wenn nichts Verbotenes gefunden wird.
"Ohne einen Grund wird kein Polizeibeamter deine Taschen durchsuchen wollen. Wenn der Beamte einen Grund hat, wird er deine Taschen durchsuchen ob du dir auf der Nase herumtanzen lassen willst oder nicht." Du hast den falschen Polizisten-Typ vor deinem geistigen Auge, ich rede nicht von den netten Polizisten mit denen man gerne während der Kontrolle mal ein kleines Gespräch führt, von denen gibt es bei uns zu wenige. Geh mal davon aus das sie etwas bei dir finden WOLLEN und versetzte dich nochmal in meine Lage.
Beides ja. Die Polizei darf so ziemlich alles wenn ein Verdacht (und sei er noch so sehr an den Haaren herbeigezogen) besteht. Weigerst Du Dich dürfen sie Dich auf die Wache mitnehmen und dort durchsuchen.
Bei repressiven Maßnahmen stimmt das .. bei präventiven nicht. Es gibt kaum eine Maßnahme nach dem Polizeigesetz, die einen Verdacht voraussetzt.