Auslandsreise trotz Strafanzeige?
Hallöle,
wie in meiner vorherigen Frage schon gepostet wurde ich vor einigen Wochen (zu unrecht) angezeigt. Nun war für die nächste Woche allerdings ein Kurztrip (1 Woche) geplant, der bereit wegen der erkennungsdienstlichen Behandlung verschoben werden musste. Frage ist natürlich nun: Darf ich überhaupt ins Ausland wenn eine Ermittelung gg. mich läuft? (Das Land ist ein EU-Land, aber keines welches den Euro führt)
LG
6 Antworten
Ja klar kannst Du auch eine Reise unternehmen. Wenn man Dich hier behalten möchte, wird man das extra dazu sagen oder Dich gar in Haft nehmen.
Eine Anzeige ist zudem der Auslöser eines Ermittlungsverfahrens, es wird erst einmal ermittelt, Du bist noch nicht bestraft, das wird, so es soweit kommt, ein Richter tun, nicht die Polizei.
Bis zu diesem Zeitpunkt bist Du ein freier Mensch, welcher die gleichen Rechte (und Pflichten) aller Menschen in diesem Land hat - und sollte die Strafe nicht ins Gefängnis führen, danach auch noch.
Ansonsten, die DDR ist tot, Du kannst fahren, wohin du willst, ohne an der Grenze erschossen zu werden.
Ich glaube da fragst Du den Ermittlungsbeamten Deiner Sache persönlich, unter Umständen kannst Du fliegen, wenn Du bestimmte Bedingungen erfüllst, die kann aber nur der Mensch stellen, der mit deiner Strafsache befasst ist... Fragen kostet nichts, im schlimmsten Falle hoffe ich das du eine Reiserücktrittsversicherungs abgeschlossen hast, die voll eintritt, mit einem Nachweis den du dann von der Kripo bekommst, die dir den Flug schliesslich verbietet...
Das Risiko würde ich so nicht eingehen.Erkundige Dich doch bei der Polizei,ob es erlaubt ist, in ein anderes EULand zu reisen.
Wenn nichts gegenteiliges in dem Schreiben der Polizei steht würde ich sagen, das das kein Problem darstellen sollte...
Ja, natürlich darfst du fahren!