Unterschiede Landes und Bundespolizei?

3 Antworten

Hallo Michael,

der erste Unterschied zwischen der Bundespolizei und der Landespolizei ist, dass:

  • die Bundespolizei eine Bundesbehörde ist und überall in Deutschland ihre Dienststellen hat und
  • die Landespolizei nur Dienststellen innerhalb ihres Bundeslandes hat

Vom Gesetz her hat die Bundespolizei genau definierte Aufgaben, die sich nach dem Bundespolizeigesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/) richten. Zu den Aufgaben der Bundespolizei gehört:

Aufgaben und Verwendungen

  • § 2 Grenzschutz
  • § 3 Bahnpolizei
  • § 4 Luftsicherheit
  • § 4a Sicherheitsmaßnahmen an Bord von Luftfahrzeugen
  • § 5 Schutz von Bundesorganen
  • § 6 Aufgaben auf See
  • § 7 Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall
  • § 8 Verwendung im Ausland
  • § 9 Verwendung zur Unterstützung anderer Bundesbehörden
  • § 10 Verwendung zur Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik
  • § 11 Verwendung zur Unterstützung eines Landes
  • § 12 Verfolgung von Straftaten
  • § 13 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Die in dem § 2 bis 11 angeführten Aufgaben hat die Landespolizei nicht, sondern führt alle anderen polizeilichen Aufgaben durch in denen wiederum die Bundespolizei nicht zuständig ist.

Aber es gibt auch viele Überschneidungen, bzw. ganz ähnliche Verwendungen. So haben Landespolizei wie Bundespolizei:

  • die Bereitschaftspolizei (LaPo & BPol)
  • den Wasserwerferzug der zur Bereitschaftspolizei gehört. (LaPo & BPol)
  • T-Züge (Einheiten die mit schweren Gerät und Booten dafür zuständig sind, Kontrollstellen auszuleuchten, Absperrgitter aufzustellen, Natodraht zu verlegen) (LaPo & BPol)
  • die BfHU (Beweis.- und Festnahmezüge) die zur Bereitschaftspolizei gehören und sich in der Mitte zwischen "normalen" Einsatzzug der Bereitschaftspolizei und den Spezialeinheiten befinden. (LaPo & BPol)
  • die Spezialeinheiten wie MEK/SEK (LaPo) / GSG9 (BPol)
  • die Hundestaffel (LaPo & BPol)
  • Reiterstaffel (LaPo & BPol)
  • Fliegerstafel (LaPo & BPol)
  • Wasserschutzpolizei (LaPo) / Küstenwache (BPol)
  • Kriminalpolizei (LaPo) / KrimB = Kriminalitätsbekämpfung (BPol)
  • Ermittlungsdienst  inklusive Spurensicherung  (LaPo & BPol)
  • Waffenwart / Wart für Unterkunft und Verpflegung (LaPo & BPol)
  • Küche / Einsatzkoch bei der Bereitschaftspolizei (LaPo & BPol)
  • Sanitätsdienst / Krankenabteilung (nur bei der Bereitschaftspolizei) (LaPo & BPol)
  • Tauchergruppe (LaPo & BPol)
  • Funker / IKT (Aufrechterhaltung und Einrichtung Computer und Digitalfunk) (LaPo & BPol)
  • aber es gibt auch Polizeibeamte, die eher Tätigkeiten ausüben die man im zivilen Bereich wie  z.B. das Personalbüro / IKT (Computertechnik) / Fahrzeugtechnik vermuten würde.
  • Auslandsverwendung wie zum Beispiel den Schutz eigener Einrichtungen, sprich den deutschen Botschaften auf der ganzen Welt und auch Polizeikontingente in den Krisengebieten wie Afghanistan.

Es gibt auch viele Einsätze, die gleichzeitig von der Landespolizei und der Bundespolizei durchgeführt werden.

Beispiel ist, wenn auf dem Bahngebiet eine Leiche gefunden wird. Dort ermitteln oft Landespolizei und Bundespolizei gemeinsam.

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Ebenfalls gleich sind die Laufbahnen samt dazugehöriger Dienstgradbezeichnung.

Es gibt es drei Laufbahnen:

Mittleren Dienst -  Einstiegsvoraussetzungen:  Realschule oder Abitur

  • Polizeimeister (Schulterstück 2 blaue Sterne) (Einstiegsdienstgrad beim mittleren Dienst) Besoldungsstufe A7
  • Polizeiobermeister (Schulterstück 3 blaue Sterne) Besoldungsstufe A8
  • Polizeihauptmeister (Schulterstück 4 blaue Sterne) Besoldungsstufe A9
  • Polizeihauptmeister mit Zulage (Schulterstück 5 blaue Sterne) Besoldungsstufe A9 mit Amtszulage

Gehobener Dienst Einstiegsvoraussetzungen: Abitur

  • Polizeikommissar  (Schulterstück 1 silbernen Stern) Besoldungsstufe A9
  • Polizeioberkommissar  (Schulterstück 2 silberne  Sterne) Besoldungsstufe A10
  • Polizeihauptkommissar (Schulterstück 3 silberne  Sterne) Besoldungsstufe A11
  • Polizeihauptkommissar (Schulterstück 4 silberne  Sterne) Besoldungsstufe A12
  • Erster Polizeihauptkommissar (Schulterstück 5 silberne  Sterne) Besoldungsstufe A13

Höherer Dienst - Einstiegsvoraussetzungen: Abitur und abgeschlossenes Studium

  • Polizeirat (Schulterstück 1 goldenen Stern) Besoldungsstufe A13
  • Polizeioberrat (Schulterstück 2 goldenene Sterne) Besoldungsstufe A14
  • Polizeidirektor (Schulterstück 3 goldenene Sterne) Besoldungsstufe A15
  • Leitender Polizeidirektor (4 goldene Sterne) Besoldungsstufe A16

Allerdings gibt es hier eine Einschränkung:

In den nachfolgenden Bundesländern gibt neben den höheren Dienst und dem gehobenen Dienst noch den mittleren Dienst:

•Bundespolizei (als Bundesbehörde)
•Baden-Württemberg
•Bayern
•Berlin
•Brandenburg
•Hamburg 
•Mecklenburg-Vorpommern
•Sachsen
•Sachsen-Anhalt
•Schleswig-Holstein
•Thüringen

In den nachfolgenden Bundesländern gibt nur noch den  höheren Dienst und den gehobenen Dienst. Die Laufbahn des mittleren Dienstes wurde hier abgeschafft:

•Bundeskriminalamt (als Bundesbehörde)
•Landeskriminalamt (als Landesbehörde)
•Hessen
•Niedersachsen
•Nordrhein-Westfalen
•Rheinland-Pfalz
•Saarland
•Bremen

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Vom Verdienst her schneidet die Bundespolizei meist etwas besser ab. Das Gehalt richtet sich nach den Besoldungsgruppen, die sich wiederum nach den Dienstgraden richten.

Hier zahlen einige, wenn nicht sogar alle Bundesländer bei gleicher Besoldungsgruppe bis zu 300,- Euro weniger und zudem müssen sich in einigen Bundesländern, müssen sich die Polizisten noch selber Krankenversichern, das müssen die Kollegen von der Bundespolizei nicht.

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Auch von der Ausrüstung unterscheiden sich die Landespolizisten nicht großartig von den Bundespolizisten.

Wenn Du die Beiden nebeneinander Streife fahren oder laufen siehst, wirst Du kaum unterscheiden können, wer zu wem gehört.

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Zusammengefast: Es gibt zwar Unterschiede zwischen der Landespolizei und der Bundespolizei, aber diese sind weitaus geringer als viele denken.

Schöne Grüße
TheGrow

Die Unterschiede ergeben sich im Prinzip aus dem Grundgesetz. Nach dem Grundgesetz sind die Länder in ihrem Gebiet primär für die Gefahrenabwehr zuständig. Gefahrenabwehr heißt in diesem Zusammenhang insbesondere Abwehr und präventive Bekämpfung von Straftaten.

Ein Großteil der Kompetenzen der Bundespolizei ergibt sich hauptsächlich als sogenannte Annexkompetenz zu den Kompetenzen aus Art. 73 GG. Daher gehört z.B. der Luft- und Eisenbahnverkehr zu den Kompetenzen der Bundespolizei.

In diesen Bereichen sind die Aufgabenbereiche aber mit denen der Landespolizei vergleichbar.

furbo  27.10.2016, 20:40

Noch hinzuzufügen wären die Auslandseinsätze der Bundespolizei, sie wird in vielen Ländern der Welt polizeilich tätig. 

uni1234  27.10.2016, 20:41
@furbo

Jo klar. Da gibt es im Prinzip einiges hinzuzufügen. War auch eher als kleine Ausführung in das Bundesstaatsprinzip des Grundgesetzes und dessen Auswirkungen auf die Aufgaben der Polizei gedacht ;)

michael2603 
Beitragsersteller
 27.10.2016, 20:34

Dankeschön. Werde ich mir aufschreiben :)

Bundespolizei ist aus dem Bundesgrenzschutz hervorgegangen. Übernimmt somit auch Grenzpolizeiliche aufgaben. Die polizisten die man an Bahnhöfen sieht und auch an Flughäfen sind Bundespolizisten. Die Bundespolizei unterstützt auch die Landespolizei in ausnahmefällen zB.: Große Demos. Ebenso die gsg9 untersteht der Bundespolizei.
Die Bundespolizei untersteht dem Bundesinnenminister. Die Landespolizei untersteht dem Landesinnenminister.

michael2603 
Beitragsersteller
 27.10.2016, 20:34

Dankeschön !