Auslandsfahrzeug ohne Fahrzeugschein
Hallo Comunity,
wir haben hier in DE Bekannte aus einem EU-Ausland bei uns zu besuch, diese sind mit eigenem Fahrzeug hierher angereist. Haben leider nun den KFZ-Schein verloren.
Bei der Polizei als Gestohlen melden ist natürlich klar, nur wie Lange dürfen sie dann mit dem "Gestohlen-Schein" fahren. Und was könnte Schlimmstenfalls passieren.
Lieben Gruß
Jack
4 Antworten
Die es geht nur darum, dass sie den Aufenthalt nicht vorzeitig abbrechen.
Außerdem bei Fahrzeugen die in DE gemeldet sind 10 € (Wegen nicht Mitführen der vollständigen Unterlagen) Strafe. Gilt das auch für Fahrzeuge aus dem Ausland?
Jack
Haben leider nun den KFZ-Schein verloren.Bei der Polizei als Gestohlen melden ist natürlich klar,
das ist überhaupt nicht klar, das stellt eine Straftat dar (§ 145d StGB - Vortäuschen einer Straftat).
Ihr bekommt keinen "Gestohlen-Schein", sondern maximal eine Bestätigung über die Erstattung einer Anzeige, ggf. mit TGB-Nr. Diese Bescheinigung gilt keinesfalls als Ersatzfahrzeugschein. Würdet ihr angehalten, müsstet ihr jedes Mal mit einem Verwarngeld rechnen, wobei eine Überprüfung des Kfz - evtl. sogar im Heimatland des Fahrzeugs - auch möglich wäre. Wenn ihr Pech habt, bleibt das Fahrzeug dann erstmal, auch für längere Zeit, stehen, evtl. wird es sogar beschlagnahmt.
Ich glaube, du hast deine eigene Frage nciht richtig gelesen.
Was hat des denn mit einer Straftat zu tun wenn ich den Kfz-Schein verliere und als verloren melde.
Dann nicht. Da du aber in deiner Ursprungsfrage was anderes schreibst:
Haben leider nun den KFZ-Schein verloren.
Bei der Polizei als Gestohlen melden ist natürlich klar,
dann erfüllst du den Tatbestand des Vortäuschens einer Straftat.
Die Tagebuchnummer ist schon mal sehr gut. Er darf natürlich auch ohne Kfz-Schein weiter fahren. Die Verwarngelder sehe ich da nicht als wirkliches Problem. Wenn man das bei einer Kontrolle erklärt und auch die TGB-Nr. vorweisen kann, wird da sicher jeder Polizist zumindest ein Auge zu drücken. Es wird auch kein Fahrzeug beschlagnahmt. Außerdem steht nicht an jeder Ecke eine Kontrolle. Ich bin schon mindestens 10 Jahre, trotz vieler KM, nicht mehr kontrolliert worden. Weder in Deutschland noch im EU-Ausland.
Es ist doch naheliegend, wenn der KFZ-Fahrzeugschein als gestohlen gemeldet wird, bei der Polizei gleich nachzufragen, wielange der Ersatzschein gültig sein wird.
Ich glaube du hast die Frage nicht richtig verstanden. Was hat des denn mit einer Straftat zu tun wenn ich den Kfz-Schein verliere und als verloren melde. Die Tagebuchnummer ist schon mal sehr gut. Er darf natürlich auch ohne Kfz-Schein weiter fahren. Die Verwarngelder sehe ich da nicht als wirkliches Problem. Wenn man das bei einer Kontrolle erklärt und auch die TGB-Nr. vorweisen kann, wird da sicher jeder Polizist zumindest ein Auge zu drücken. Es wird auch kein Fahrzeug beschlagnahmt.