Benötigt die Versicherung eine Kopie des KFZ Scheins, um den notwendigen Code für Kurzzeitkennzeichen zu vergeben??
Ein potentieller Käufer hat mich gebeten, den Fahrzeugschein als Scan zu senden, damit er die Daten für die Versicherung hat, bei welcher er das Kurzzeitkennzeichen beantragen möchte. Mit dem Fahrzeugschein an sich kann er ja eigentlich nichts anfangen. Den Brief würde ich niemals raus geben, auch nicht als Scan. Hat jemand Erfahrungen in diesem Bereich des privaten Autoverkaufs. Vielen Dank
6 Antworten
@tobe5282,
du solltest nicht alles glauben, was hier geschrieben wurde.
Aber Tatsache ist, dass seit dem 01.04.2015 ein Kurzzeitkennzeichen nur noch für Fahrzeuge zugeteilt werden dürfen, wenn
a) das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt ist,
b) eine gültige Hauptuntersuchung (HU)/Sicherheitsprüfung nachgewiesen wird,
c) das Fahrzeug im Fahrzeugschein konkret bezeichnet wird.
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Die Versicherungsunternehmen prüfen vor Herausgabe einer EVB-Nr. für ein Kurzzeitkennzeichen, ob diese Vorschriften erfüllt sind.
Daher wird also auch der Fahrzeugschein benötigt.
Gruß Apolon
vielen Dank
Um ein Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle zu beantragen, benötigt man die vollständigen Fahrzeugpapiere und in den meisten Fälle eine gültige HU-Bescheinigung.
Kann aber schon sein, dass die Versicherung irgendwas haben will. Hilft ihm aber nichts, weil Du ja die Papiere sowieso nicht aus der Hand geben möchtest.
Ich habe das Gefühl. dass keiner von Euch beiden weiss, was als nächstes zu tun ist.
Dann schick ihm doch, was er haben möchte.
Meine Güte nochmal.
wenn es Dir zu nervig ist, dich mit meinen Fragen zu befassen, dann lass es doch schlicht und ergreifend sein. Meine Güte nochmal.
Ich verstehe Deine Kfz-Schein-Scan-Verschick-Sperre nicht.
Schick ihm das Ding und gut is. Er benötigt Fahrzeugdaten. Das ist einfach so.
Wenn Du sie nicht verstehst, dann antworte doch auf Fragen, welche Dir mehr liegen. Auf mobile.de wird davor gewarnt, die Fahrzeugpapiere als Scan zu versenden, daher meine Frage, ob man für die EVB wirklich detaillierte Fahrzeugdaten vorlegen muss. Mir scheint, Dir ist der Sinn dieser Seite noch nicht so ganz klar.
daher meine Frage, ob man für die EVB wirklich detaillierte Fahrzeugdaten vorlegen muss
Was man Dir ja nun schon mehrfach mit JA beantwortete.
Du bist der Einzige, der die Notwendigkeit immer noch nicht sieht oder erkannt hat.
"Kann aber schon sein, dass die Versicherung irgendwas haben will"
habe schon eindeutigere Antworten bekommen ....
habe schon eindeutigere Antworten bekommen ...
Ja.
Aber es gibt auch Fälle, in denen die Versicherung keine vollständigen Daten haben will. Dies ist in Deinem Fall aber nicht so.
Somit war meine Antwort - wie immer - richtig. Sonst hätte ich sie Dir so nicht gegeben.
wie immer :-D ... Vielen Dank auch. ich hau mich weg
Im Prinzip reicht für die Erlangung einer Versicherungsbestätigung(EVB-Nummer), wenn man die Fahrzeugart, also Motorrad, Pkw usw. angibt.
Aber ein Mißbrauch Deines Fahrzeugscheins bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II ist kaum möglich. Anfangen kann der Interessent damit nichts weiter.
Das ist ein ganz normaler Service.
Neuerdings gibt man die Fahrgestellnummer ins Kufri ein. Macht sich besser gleich aus dem Fahrzeugschein.
Und der Kunde benötigt ja auch noch ein Dauerkennzeichen. Im Fahrzeugschein/Kopie stehen alle relevanten Fahrzeugdaten dafür.
Verkaufst du dein erstes Auto?
@BenniXYZ,
kennst du die neuen Vorschriften für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens, die am 01.04.2015 in kraft getreten sind?
... er bestimmt, Du aber wohl noch nicht, wenn man Deine Antworten und Kommentare so liest.
Und laut Frage geht es zudem um eine Versicherung, nicht um eine Zulassung, und die benötigt die von Dir behauptete Orgie eben nicht.
.... meine nicht, aber die Zulassungsstelle.
Es sei denn, es wird kein weiterer Vertrag eingegangen.
Warum überhaupt ein KZK?
Zur Zulassungsstelle fahren wir gemeinsam, wenn er das Auto denn kaufen will. Daher wunderte es mich etwas. Bei der Versicherung bekommt man ja lediglich die Nummer. und die KZK sind soweit ich weiß ja auch nicht Fahrzeuggebunden bis man sie anwendet.
die KZK sind soweit ich weiß ja auch nicht Fahrzeuggebunden bis man sie anwendet.
Da weisst Du aber etwas Falsches.
ok .. also benötigt er den Fahrzeugschein zur Beantragung des EVB? Wieso eigentlich kein KZK? Wenn er einen Unfall baut mit meinem KFZ Kennzeichen und meiner Versicherung, dann habe ich den Aufwand. Auch, wenn mich die Versicherung deswegen nicht zwangsläufig hochstufen wird.
Die eVB-Nr. ist immer noch personengebunden! Man muß bei dem Versicherer nur angeben, daß sie für ein Kzkz verwendet wird.
Erst bei der Zulassungsstelle wird der Vorgang fahrzeugbezogen.
.... aber aufgrund der gesetzgeberischen Vorgaben geht doch mit dem Kauf die etwaige Versicherung auf den Käufer über und der wird, wenn es denn knallt, zurückgestuft.
Zudem darf nach eine "Außer Betriebsetzung" das gute Stück, bis 24 Uhr sind Steuern und Versicherung bezahlt, nach "Hause gefahren werden.
Und ein KZK ist fahrzeuggebunden und darf für eine Fahrt genutzt werden.
Wir hier auf dem Land kennen jedenfalls so eine geplante/ angedachte Orgie nicht.
Zudem darf nach eine "Außer Betriebsetzung" das gute Stück, bis 24 Uhr sind Steuern und Versicherung bezahlt, nach "Hause gefahren werden.
gefährliches Halbwissen!
Übernimmst du die Kosten, wenn die Kfz-Versicherung die Zahlung im Leistungsfall verweigert, bzw. den VN in Regress nimmt?
unabhängig davon, ob die Versicherung die Kosten übernimmt, hast du hinterher die Rennerei, wenn das Auto noch auf dich zugelassen ist. Ich habe auch schon Autos mit meinem Kennzeichen weggegeben. Bin in diesem Fall einfach sehr vorsichtig, da ich es für einen Freund übernehme und daher alle Eventualitäten ausschließen möchte.
.... bitte was? Seit wann soll ich dies haben?
Die Spielkregeln sind klar und einfach und wenn Du so einen Vorgang noch nicht bei Deiner lieben Kundschaft erleben durftest, frage einfach einmal Deinen Chef.
Und warum sollte ein Versicherung nicht leisten ,müssen, bis 24.00 Uhr ist doch der Beitrag bezahlt.
Zur Zulassungsstelle fahren wir gemeinsam. Es geht nur um lediglich um die EVB Nummer für das Kurzzeitkennzeichen. Und ja, ich habe nicht wirklich viel Ahnung vom privaten PKW Verkauf. So oft kommt es eben nicht vor.