Auskunftspflicht Kindesmutter?

3 Antworten

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mein Kind ist vor kurzem 18 Jahre alt geworden und macht derzeit eine vollzeitschulische Ausbildung

Der neue Unterhalt wurde bereits vom Jugendamt errechnet?

Denn ab 18 sind BEIDE Elternteile für den Barunterhalt zuständig. Das Kindergeld wird voll angerechnet.

Da das Kind nun volljährig ist, muss es sich auch selbstständig um seinen Unterhaltsanspruch kümmern.

Allerdings kann es nun auch ein Foto verweigern aufgrund der Volljährigkeit!

Ein Zeugnis, sowie eine aktuelle Schulbescheinigung ist allerdings vorzulegen.

Genau wie die Einkommensunterlagen der Kindsmutter. Mit der muss man übrigens ab jetzt auch nicht mehr kommunizieren! Der Unterhalt geht nun auch direkt auf das Konto des Kindes.

Das Jugendamt berät ab 18 nur noch. Es ist also lediglich Vermittler. Im Grunde muss man auch mit dem Jugendamt nicht kommunizieren. Die unterstützen das Kind bei der Berechnung. Allerdings auch nicht immer fehlerfrei, so dass auch ein Anwalt nochmal drüber schauen sollte.

Gibt es einen Unterhaltstitel? Der muss ggf. abgeändert werden.

talena87  27.01.2022, 21:38

der unterhalt geht nicht aufs konto der tochter, sondern auf das konto was kind angibt. wenn sie festlegt das es das konto der mutter bleibt, dann kommt es dorthin.

Kessie1  27.01.2022, 22:10
@talena87

Wenn sie dies schriftlich dem Vater so mitteilt, dann kann er es auch dort hin überweisen. Da hast du völlig recht.

talena87  28.01.2022, 09:41
@Kessie1

wenn sie ihm keine änderung mitteilt, überweist er weiterhin dahin wie bisher, dass ist richtig

energy76 
Beitragsersteller
 26.01.2022, 20:13

Hallo Kessie1, vielen Dank für die sehr schnelle Antwort. Der Unterhalt wird lt. dem Jugendamt derzeit neu berechnet u ich bekomme Bescheid. Ein eigenes Konto hat mein Kind wohl erst ab März. Schade, dass ich keine aktuellen Fotos einfordern kann. Vlt. kommt Sie ja noch zur Besinnung.. Einen schönen Abend wünsche ich 🙂

Kessie1  26.01.2022, 21:09
@energy76

Lasse dir auf jeden Fall die Einkommensunterlagen der Mutter geben, damit du die Rechnung nachprüfen kannst, falls das Jugendamt die nicht automatisch mitschickt.

Alles Gute für dich!

Ich kann Deinen Frust, noch nicht mal ein Foto zu bekommen, gut verstehen. Zwar gilt für ein volljähriges Kind, das Unterhalt begehrt, ein Wohlverhaltensgebot. Allerdings berechtigt eine Kontaktverweigerung nach überwiegender Rechtsauffassung nicht dazu, den Unterhalt zu kürzen.

Gleichwohl ist es ja so, dass das Kind etwas von Dir möchte, und da könnte man es durchaus für eine angebrachte erzieherische Maßnahme halten, auf einem Kontakt zu bestehen, und sei es nur durch Vorlage eines Fotos. Erst recht, wenn es so ist wie Du befürchtest, nämlich dass das von der Mutter kommt, würde ich es an Deiner Stelle nicht enfach so hinnehmen. Vielleicht möchte Dein Kind durchaus Kontakt haben, fürchtet aber die Reaktion der Mutter. Dann machst Du es Deinem Kind vielleicht sogar etwas leichter, wenn Du versuchst, es (sanft) zu "zwingen". Du könntest z.B. monatlich erst mal 100,- Euro weniger zahlen und erneut um das Foto bitten. Dann würde ich mal die Reaktion abwarten.

Natürlich muss Dir klar sein, dass Du das Geld nachzahlen musst.

Wenn Dir wirklich viel daran gelegen ist, Dein Kind einmal zu sehen und zu sprechen, könntest Du es sogar auf eine Klage ankommen lassen. In Familienverfahren wird von den Gerichten in aller Regel das persönliche Erscheinen beider Beteiligten zum Gerichtstermin angeordnet. Dann würdest Du Dein Kind zu Gesicht bekommen. Andererseits ist natürlich ein Gerichtsverfahren nicht gerade die schönste Form des Wiedersehens. Aber wenn es gar nicht anders geht? Du könntest dann im Gerichtstermin stark auf Dein Kind zugehen, alle möglichen positiven Erklärungen abgeben und schließlich mit großer väterlicher Geste seine Forderung anerkennen. Wenn das Kind wirklich bislang von der Mutter beeinflusst wurde, könnte das sogar eine Chance sein.

Allerdings darfst Du dann vorher nicht (beim Jugendamt oder anderswo) die Unterhaltsforderung schriftlich anerkennen. Denn sonst gibt es kein Gerichtsverfahren über den Unterhalt, sondern irgendwann steht einfach nur ein Gerichtsvollzieher vor Deiner Tür.

talena87  27.01.2022, 12:05

er hat kein anrecht auf bilder oder kontakt. kind ist 18 und hat ein recht auf unterhalt. diesen hat kv zu zahlen, mehr wird von ihm nicht verlangt. er hat auch kein recht unterhalt zu kürzen

Roland Sperling  27.01.2022, 12:09
@talena87

Das hat auch niemand behauptet.

das kind ist 18 und volljährig, somit bekommst du von der km garnichts mehr. sie hat nichts mehr mit dir zu tun. das kind ist mit 18 volljährig und wenn es dir sagt, dass es weder kontakt wünscht noch sich wie ein stück besitz abfotografieren lassen will, dann ist das ihr recht und du wirst damit leben müssen. du hattest 18 jahre zeit dich um kontakt zu kümmern und versäumt, nun leb damit.

lass kontakt über kind laufen, sie muss dich ansprechen wenn sie unterhalt will und darf dich ansprechen. lass sie wissen das du jedes halbjahr zeugnis und schulbescheinigung möchtest, als auch die einladung mal kaffee trinken zu gehen. lass sie wissen das du einkommensunterlagen der km als auch des kindes möchtest und gut ist.

energy76 
Beitragsersteller
 27.01.2022, 18:13

Wenn man nicht die geringste Ahnung von der Hintergrundgeschichte hat, sollte man nicht urteilen (dürfen)! Das bezieht sich auf den ersten Teil deines Kommentars. Als kleiner Tipp für dich: NACHDENKEN, DANN ERST KOMMENTAR VERFASSEN, DANN KORREKTUR LESEN UND DANN ERST ABSENDEN!!!! Als Beispiel dienen Dir die hier bereits bestehenden Kommentare. Aber trotzdem danke für deine Mühe...

talena87  27.01.2022, 21:35
@energy76

andere kommentare sind mir völlig egal. vielleicht nutzt du deinen eigenen vorschlag mal und fängst mit dem nachdenken an.