Wie Unterhalt berechnen mit Lohnpfändung?
Hallo,
Weiss jemand wie der Unterhalt berechnet wird, wenn bei mir aktuell eine Lohnpfändung vorliegt?
Zu uns:
Kinder (5,3) leben hauptsächlich beim Vater. Der verdient ca. 2300€ netto und bekommt jetzt das Kindergeld in Höhe von 408€.
Ich verdiene normal ca. 1500€ netto, habe aber jetzt eine Lohnpfändung und bekomme ausgezahlt ca 1100€.
Wie wird da der Unterhalt dann berechnet? Vom normalen Nettolohn oder dann von dem verringerten?
Unser Ansprechpartner beim Jugendamt ist leider erst ab dem 20. Wieder da und haben dann auch einen Termin, vllt kennt sich hier aber ja jemand aus.
Danke und LG
4 Antworten
Pro Kind sind 267 Euro an Unterhalt fällig. Lasse die Pfändungsfreigrenze erhöhen! Deinen Kindern musst du den Unterhalt zahlen.
der unterhalt wird berechnet anhand deines lohnes. der unterhalt geht vor deinen anderen schulden die gepfändet werden. reiche deine unterlagen ein beim jugendamt und lass den unterhalt anhand deines einkommens berechnen. lass die pfändungsfreigrenze erhöhen
Bei 2 unterhaltspflichtigen Kindern dürfte bei dir nichts gepfändet werden. Der Freibetrag liegt bei 2 UH-berechtigten bei 1.630,00 €. Guck mal, ob die Kinderfreibeträge bei dir auf der Lohnabrechnung eingetragen sind.
Der Unterhalt, den du zahlen musst, bemisst sich nach deinem durchschnittlichen Netto (incl Sonderzahlungen) also dem Betrag, den du ohne Pfändung würdest ausgezahlt bekommen. In deinem Fall würde ich mal sagen: Mindestunterhalt (267,00 € je Kind) und gut ist.
Du bist unabhängig von der Pfändung wie bisherauch zum Unterhalt verpflichtet, also musst Du die Erhöhung der Pfändungsfreigrenze beantragen :
lasse Dir das von Deiner Bank erklären.