Auskunftspflicht für Unterhaltsempfänger?
Leider haben wir keinen Kontakt (auch nach mehreren Versuchen wird dieser immer nach einigen Wochen durch Mutter und zuletzt auch Kind abgebrochen) zum unehelichen Kind meines Mannes. Da er nun 16Jahre ist und vermutlich die Schule beendet hat, (was wir nicht wissen, da uns mehrere hundert Kilometer trennen) wollte ich wissen, ob es auch eine Auskunftsplicht des Kindes gibt, ob eine Ausbildung begonnen wird. Oder kann ich Auskunft über das zuständige Jugendamt einholen?
3 Antworten
Relativ einfach: Du kannst eine Schul- oder Ausbildungsbescheinigung einfordern.
Ansonsten : woher bitte schön sollte das JA wissen ob Kind B nun weiterhin in schulischer oder praktischer Aubildung ist.
Ein gesetzlicher Anspruch ergibt sich aus § 1686 BGB, der wie folgt lautet:
Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes: Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. https://dejure.org/gesetze/BGB/1686.html
nein gibts nicht. das ist dem jugendamt völlig rille.
er soll die mutter schriftlich hinweisen auskunft zu geben über den schulischen werdegang des kindes und ob es weiter gehen wird oder ab demnächst in ausbildung, weiterhin die laufenden zeugniskopien und auskunft über allgemeines: gesundheit, lebenslauf etc.
wenn darauf nach fristsetzung von 14 tagen keine antwort erscheint, dann wird er sich an einen anwalt wenden müssen um dort auskunftsklage vorzubereiten. unterhaltspflichtig ist vati erstmal bis 18, dann muss weiter geprüft werden ob ausbildung oder schule vorliegt oder nix, bei letzterem fällt unterhalt erstmal falch. das kann er ab 18 mit kind allein klären.
wenn er gemeinsames sorgerecht hat, kann er sich selbst an die schule wenden.
Der Vater hat ein Auskunftsrecht.
Das Jugendamt könnte die Mutter auf ihr Auskunftsrecht aufmerksam machen, mehr aber nicht.
Danke für die Antwort. Dachte es gibt eine Art Auskunftspflicht an das Jugendamt (über Änderungen bezüglich Einkünfte), da ja auch regelmäßig unsere Einkünfte geprüft und neu berechnet werden.