Auskunftspflicht Kindergarten

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Ich würde telefonisch gar keine Auskunft geben, da ich nicht weiß, ob tatsächlich der Vater anruft. Soll er sich doch einen Termin geben lassen und persönlich erscheinen. Die Kindergärtnerin wird ihn dann schon die entsprechenden Auskünfte geben. Und sie hat bestimmt nicht laufend Zeit dafür. Rein rechtlich darf er aber um Auskunft bitten. Aber ich denke mal, so einmal im Vierteljahr wäre ausreichend.

Guppy194  31.01.2009, 11:59

zustimm

so lange er sich nur über das kind informiert ,kannst glaube ich nichts groß machen .. aber er darf dich nicht bei anderen schlecht machen.. hast du die möglichkeit mit ihm zu reden? wenn nein ,hol dir doch mal rat beim jugendamt oder anwalt!

dieses problem hatte ich damals auch, er ging ohne mein wissen und wollte meinen sohn damals einfach ohne mein wissen ab holen, zum glück wussten die erzieher bescheid, ich war offen zu ihnen und sagte, das er stress mach, da wir uns getrennt haben. sie gaben meinen sohn nicht mit, denn ohne das ich meine zustimmung dazu gegeben habe, darf er gar nichts.

bei uns gibt es Listen, wo die Eltern eintragen, wer wem Auskunft geben darf und wer wann das Kind holen darf. Gibt es solche Listen bei Euch auch?

Bonling 
Beitragsersteller
 31.01.2009, 12:02

Es gibt nur die Liste wer abholen darf.

Telefonisch darf gar keine Auskunft gegeben werden. Wenn der Kiga genervt ist, haben alle Mitarbeiter alleine nen Mund zum Reden. Dieses Schlechtmachen von ihm nennt man "üble Nachrede", wenn er Lügen verbreitet und kann geahndet werden.