Auskunftspflicht Kindergarten
In wie weit sind Kindergärten bei gemeinsamem Sorgerecht zur Auskunft verpflichtet?
Das Kind lebt bei mir (ABR), der Vater, ruft ständig im Kindergarten an und will Informationen, die er auch von mir haben könnte, würde er mich fragen - was er aber aus irgendwelchen Gründen ("Hallo ich bin der Papa und bin auch noch da - und wichtig!" ???) nicht tut!
Er sieht das Kind wöchentlich.
Mir ist das schon peinlich, da er erfahrungsgemaß auch dazu neigt zu versuchen mich in ein schlechtes Bild zu rücken (bei meiner Firma, bei Freunden und Bekannten.)
Schlichtweg: Er nervt alle mit seiner Anruferei.
Am Liebsten wäre es mir der KiGa würde auf meine Auskunftspflicht verweisen und ihn abblocken.
Dürfen die Angestellten das theorethisch oder MÜSSEN sie ihm Auskunft geben über jede Kleinigkeit?
Weiß das jemand?
Danke.
7 Antworten
Ich würde telefonisch gar keine Auskunft geben, da ich nicht weiß, ob tatsächlich der Vater anruft. Soll er sich doch einen Termin geben lassen und persönlich erscheinen. Die Kindergärtnerin wird ihn dann schon die entsprechenden Auskünfte geben. Und sie hat bestimmt nicht laufend Zeit dafür. Rein rechtlich darf er aber um Auskunft bitten. Aber ich denke mal, so einmal im Vierteljahr wäre ausreichend.
zustimm
so lange er sich nur über das kind informiert ,kannst glaube ich nichts groß machen .. aber er darf dich nicht bei anderen schlecht machen.. hast du die möglichkeit mit ihm zu reden? wenn nein ,hol dir doch mal rat beim jugendamt oder anwalt!
dieses problem hatte ich damals auch, er ging ohne mein wissen und wollte meinen sohn damals einfach ohne mein wissen ab holen, zum glück wussten die erzieher bescheid, ich war offen zu ihnen und sagte, das er stress mach, da wir uns getrennt haben. sie gaben meinen sohn nicht mit, denn ohne das ich meine zustimmung dazu gegeben habe, darf er gar nichts.
bei uns gibt es Listen, wo die Eltern eintragen, wer wem Auskunft geben darf und wer wann das Kind holen darf. Gibt es solche Listen bei Euch auch?
Es gibt nur die Liste wer abholen darf.
Telefonisch darf gar keine Auskunft gegeben werden. Wenn der Kiga genervt ist, haben alle Mitarbeiter alleine nen Mund zum Reden. Dieses Schlechtmachen von ihm nennt man "üble Nachrede", wenn er Lügen verbreitet und kann geahndet werden.