Angenommen man würde aus einem Wald...

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Hallo, ja das ist Strafbar.

Ein Wald gehoert dem Staat, dann ist es ein Staatsforst, oder er ist privat, dann ist es eine Eigenjagd, oder als drittes, es ist eine Gemeinschaftsjagd, die gehoert dann mehreren Jaegern. In allen Faellen ist ein Besitzer da !

Das heisst, Du darfst dort nicht einfach ohne Erlaubnis etwas entfernen, oder ausgraben.

Wenn Du es machst und erwischt wirst kann die Jagdaufsicht, vom Eigentuemer wurde ein Aufpasser bestimmt, eigentlich immer ein Jaeger, Jagdaufseher genannt die Polizei rufen und Strafanzeige erstatten.

Du ersparst Dir viel Aerger wenn Du es nicht machst.

Solltest Du doch Pflanzen, oder Holz aus dem Revier, Jagd wird so genannt, frage einfach nach einer Erlaubnis.

Anschriften erfaehrst Du bei der unteren Jagdbehoerde, zu finden im Internet, oder frage im Rathaus.

Ferner darfst Du, wenn Du Dir keinen Aerger einhandeln willst nicht einfach die Wege verlassen und ins Unterholz, so nennt der Jaeger sein Revier, gehen.

Du stoerst damit die Ruhe des Wildes.

Wenn man Dich dabei erwischt gibts grossen Aerger.

Sind befahrene Strassen am Revier und es kommt durch Dein laufen durch den Wald, durch aufgeschrecktes Wild, zu einem Verkehrsunfall, bekommst Du die Schuld, was bei Gericht endet.

Ausserdem darfst Du dann als Verursacher den Schaden zahlen, die Autoversicherung zahlt zwar den Schaden, holt sich das Geld bei Dir als Verursacher zurueck.

Das kann sehr teuer werden !

Also frage den Jagdaufseher des Revieres wenn Du etwas habe moechtest, er wird kein Unmensch sein und es Dir mit Verhaltensregeln erlauben.

Lg. Kurt 

So ziemlich jeder Wald gehört jemandem oder ist vom Staat gepachtet. Es entsteht also ein wenn auch kleiner Schaden, aber wenn du einen Zweig abschneidest und daraus deine eigenen Sträucher ziehst, wird wohl keiner was sagen. Aber wenn es sich um geschützte Arten handelt, kann es Ärger geben.

Ja!
Der Wald gehört jemanden!
Wie würdest Du reagieren, wenn Dir jemand was aus dem Garten ausbuddelt?
Siehste!

Sharima 
Beitragsersteller
 10.04.2011, 19:55

In meinem Garten würde es natürlich auch auffallen, wenn etwas fehlt... aber in DEM Wald stört es ja auch niemanden, wenn morsche Bäume vor sich hin verrotten oder dicke runtergefallene Äste den "Weg" versperren... usw.

Denke, es kommt darauf an, ob es ein Naturschutzgebiet ist oder ob die Pflanzen unter Naturschutz stehen.

Selbstverständlich. Der wald ist entweder Privateigentumoder Staatseigentum, demzufolge ist die Entnahme von Pflanzen streng genommen Diebstahl.

 

Was für Pflanzen willst du dir denn holen? Viele davon, Sträucher vor allem, kann man als Ableger aus einem abgeschnittenen Zweig nachzüchten, dagegen wird niemand etwas einzuwenden haben.

Sharima 
Beitragsersteller
 10.04.2011, 19:59

habe wilde Johannisbeeren und Holunder gefunden... sowas steht nicht unter Naturschutz