Deutsches Jagdrecht - Abstand zu Häusern

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Einen Mindestabstand gibt es in den meisten Landesjagdgesetzen nicht mehr. Früher waren das mal 200 Meter, hat man aber, wie gesagt, in fast allen Bundesländern aufgehoben. Lediglich innerhalb eines befriedeten Bezirkes, also z.B. Hausgärten, Schrebergärten, Sportplätze usw. ruht die Jagd. Der Jäger kann aber, wenn er das will, direkt hinter deinem Gartenzaun sitzen, sich mit dem Rücken dagegenlehnen und schießen. Kann ihm niemand verbieten. Wichtig ist nur, dass er halt vom Ort bzw. Grundstück wegschießt und nicht in Richtung der Häuser.

fischerhundefan  07.09.2010, 13:17

Danke für diese interessante Info!

Was mein Vorredner sagt, ist richtig . Innerhalb von befriedeten Bezirken darf nicht gejagt werden - § 6 Bundesjagdgesetzt . Allerdings täuscht man sich bei dem Lärmpegel oft in der Entfernung - Auch wenn ein Schuss 500m entfernt fällt und kein Wald dazwischenist, meint man, man stünde neben an. Dazu kommt, da man den Geräuschpegel als Laie grundsätzlicher für niedriger hält - gerade große Kaliber sind unheimlich laut! gruß AUTSG

Es gibt keinen Mindestabstand. Außerhalb befriedeter Gebiete darf mit Schusswaffen gejagt werden.

Mosquit0 
Beitragsersteller
 06.09.2010, 15:48

Das kann es doch wohl nicht sein.