Ausbildungswechsel Versicherungen & Pflichten?

2 Antworten

Es kommt darauf an wie alt du bist.

Seliiischen  07.06.2018, 21:42

dadurch das du volljährig bist müsstest du dich Arbeitslos melden, da du in der Zeit kein Geld bekommst usw. zudem würde ich aber erwähnen das du wieder eine Ausbildung anfängst und dies schon geregelt ist das in den Zeitpunkt es wieder eingestellt wird. Bei dem Kindergeld bin ich mir nicht so sicher, da würde ich ich auch mal anrufen.

Juliadie97 
Beitragsersteller
 07.06.2018, 21:52
@Seliiischen

Okay, also ich habe gelesen, dass wenn man bereits eine neue Ausbildung hat, sich nicht arbeitslos melden muss, da man so gesehen nicht auf dem Arbeitsmarkt ist sondern vergeben. Stimmt das also nicht?

Juliadie97 
Beitragsersteller
 07.06.2018, 21:38

Ich bin 21 Jahre alt

1Du must dich arbeitslos melden damit du auch krankebversichter bist!

2 Eine sperzeit wird es nicht geben wen du sagst das das der falsche Beruf für dich war den das darf das Amt nicht mit eine Sperre bestrafen ! Außerdem hast du ja auch schon eine neue stelle!

3 Mache am besten da einen termin aus und auch beim sachbearbeiter da Legst du dan auch den neuen ausbildungsvertrag schon vor!

Alg 1 gibt es rückwirkend alos in dem fall kurtz bevor du wieder anfängts zu arbeiten aber mit antragstellung bist du wieder versichert!

Juliadie97 
Beitragsersteller
 08.06.2018, 12:04

Ich war heute bei der Agentur für Arbeit. Da ich 11 Monate und nicht 12 Monate gearbeitet habe, habe ich keinen Anspruch auf irgendetwas laut Beraterin. Die Krankenkasse übernimmt den Monat, da es nur 4 Wochen sind.