Ausbildung zum Sozialtherapeut / Suchttherapeut abgelehnt
Liebe User,
vermutlich ist meine Anfrage hier eher zwecklos, aber vielleicht hat ja doch jemand einen Tipp!? Ich habe mich vor einigen Monaten mal um eine Ausbildung zum Suchttherapeuten in Berlin bemüht. Ich bin seit Jahren in der Suchthilfe tätig und wollte künftig mehr therapeutisch arbeiten. Sah auch erstmal alles ganz positiv aus...
Später erfuhr ich dann aber, dass ich vermutlich keine Anerkennung durch die Rentenversicherungsträger (maßgeblich Bund) erhalten würde, da ich Dipl.-Pädagoge (Uni) bin und nicht Soz.päd. (FH). Ich habe zwar die Fachrichtung Sozialpädagogik studiert und sitze seit 5 Jahren auf einer Soz.päd.-(FH)-Stelle und mache die gleiche Arbeit und bereite Klienten sogar auf Therapie vor, aber das hat alles nicht gereicht. Die Ausbildung sei nur für Ärzte, Dipl.Psych. und Sozialarbeiter/Sozialpäd. (FH) vorgesehen. Man hatte mir bei einem anderen Ausbildungsinstitut gesagt, ich könne eine Ausnahmeregelung beantragen. Diese ist allerdings regelrecht abgeschmettert worden und man hat mir über meine Vorgesetzten ausrichten lassen, ich müssen halt nochmal ein ganzen Studium an der FH ableisten, wenn ich diese Weiterbildung denn unbedingt machen wolle.
Ich fühle mich in diesem Fall wirklich ungerecht behandelt, insbesondere, da ich weiß, dass es in der Vergangenheit auch Ausnahmen für Dipl.Päd. (Uni) gegeben hat. Besonders unfair fand ich, dass die RV Nord zunächst ein Entgegenkommen signalisiert hatte, dieses aber zurückzog, nachdem RV Bund die angerufen oder angeschrieben haben muss, um zu verhindern, dass ich dort eine Ausnahme erhalte.
Bedauerlicherweise habe ich keine Berufsrechtsschutzvers., bin auch nicht Mitglied in der Gewerkschaft, sonst hätte ich anwaltlich etwas versucht. Aber vermutlich würde das auch nicht viel bringen. Man müsste die Studiengänge vergleichen, was ich allerdings auch nicht mehr reproduzieren kann nach dieser langen Zeit.
Hat jemand einen Tipp?
13 Antworten
Was hältst du davon, noch in die Gewerkschaft einzutreten, wenn es dir ja helfen würde? Wenn sich dein Anliegen über einen Anwalt klären lassen würde, wär der Beitrag doch gut angelegt oder? Z.B. die Gds. in der bin ich. Mfg
Danke. Wollen wir Kontakt aufnehmen, soll ich dir einen Antrag zuschicken? Mfg
Hallo erstmal. Ich versuch mich auch mal, wenn auch etwas spät. an einer Beantwortung. Zunächst mal, denn Quatsch von wegen "Helferschein machen " brauchst du gar nicht anfangen, das hat genauso wenig Wirkung beim RV Bund wie der Heilpraktiker für Psychotherapie, nämlich null. Ich habe im Prinzip das gleiche Problem (bin vom Abschluss Soziologin (Uni), wollte den Suchttherapeuten machen, da ich als Suchtberaterin arbeite, wurde aber bisher nicht zugelassen). Der RV Bund ist zuständig für die Zulassungsvoraussetzungen, da war der RV Nord zu voreilig mit seinem grünen Licht. So in den Vorraussetzungen des Bundes steht nun es werden Mediziner, Dipl-Psychologen und Sozialarbeiter / Sozialpädagogen zugelassen, weil die aufgeführten Berufsgruppen (….) grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten für eine therapeutische Tätigkeit“ gewährleisten und Ausnahmen wollen die anscheinend nicht mehr machen. Das lustig ist dagegen, dass die Weiterbildungsinstitute an sich kein Problem sehen würden Dipl.-Pädagogen oder Soziologe usw. auszubilden. Nach einigem hin und her mit dem RV Bund erfuhr ich dann, dass woll die staatliche Anerkennung als Sozialpädagoge oder Szialarbeiter das Entscheidende wäre. Heißt also, wenn man irgendwie ne staatliche Anerkennung bekommt (meistens vom Klutus-/Bildungsminesterium des Bundeslandes) ist denen das ziemlich egal ob man vorher das auch studiert hat. Also im Klartext: Mal beim entsprechenden Ministerium erkundigen ob nicht einer staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter / Sozialpädagoge auf Grundlage seines Studienabschlußes und beruflichen Qualifikation möglich ist. Weiß allerdings ob das wirklich klappt, da bin ich grad selbst noch dran.
Hat sich inzwischen vielleicht auch so schon was getan und du bist über irgendwas anderes rein gekommen? Wenn dem so ist wär ich für nen Tipp dankbar.
Hallo Zusammen,
auch wenn ich deutlich später bin als der Rest, ist das Thema für mich brandaktuell. Gibt es diesbezüglich irgendwelche Neuigkeiten? Ich bin gerade mitten in meinem Diplom zur Diplom Pädagogin, ebenfalls Studienrichtung Sozialpädagogik. Arbeite seit fast 4 Jahren nebenher in einer Therapieeinrichtung für Drogenabhängige. Nun wollte ich also nach meinem Studienabschluss ebenso eine therapeutische Weiterbildung machen und habe mich dazu einfach mal, auf Anraten meiner Chefin in der Therapieeinrichtung bei der Rentenversicherung erkundigt.
Es ist eine bodenlose Frechheit, nicht nur die Tatsache als solche, sondern auch ihre Worte. Sie wisse ja selbst, dass man als Dipl. Pädagoge eigentlich, wenn man das so sagen könne, "besser qualifiziert" sei (ich sage zumindestens genau so qualifiziert ist), wie es bei Sozialarbeitern oder Sozialpädagogen der Fall ist, aber so seien nun mal die Regelungen. Ich bin schockiert über das Ganze und weiß keinen Rat, außer hier nochmal nachzufragen, ob sich diesbezüglich irgendetwas ergeben hat? Gibt es irgendwo die Möglichkeit, den Titel des "Sozialpädagogen" durch die gewählte Studienrichtung zu erlangen? Ich habe in dem Thread irgendetwas vom Ministerium gelesen, aber hat da jemand schon konkrete Erfahrungen mit gemacht?
Freu mich über jede Antwort!!
Liebe Grüße
Lotteliese
Hallo Amaia!
Hat sich bei Dir eigentlich was getan in Richtung Weiterbildung? Sofern erfolgreich, teile das doch hier mal mit...
LG
Hallo Amaia!
Bei mir hat sich nichts weiter getan. Wenn Du etwas weiter runterscrollst, dann kannst du den aktuellen Stand und Hergang nachvollziehen (hinter der Antwort von sternsprung). Die Anregung, die du lieferst, finde ich interessant. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass man das so problemlos beim Ministerium beantragen kann. In Berlin geht so etwas vielleicht!? Aber warums ollte man diese Anerkennung erhalten, wenn man den relevanten Studiengang eben nicht studiert hat??? Willst du diesen Weg denn weiterverfolgen? Würde mich freuen, wenn du mich teilhaben lässt. LG
Legt gegen die Absage Widerspruch ein!
Wendet Euch an den Berufsverband Sucht & Sozialarbeit!
Lasst Eure Scheine aus dem Studium dem Studieninhalt aus der FH vergleichen.
Eine Kollegin von mir hat so eine Anerkennung der DRV bekommen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind natürlich eindeutig definiert; aber es scheint auch Ausnahmen zu geben.
Gewerkschaft alles schön gut, wenn aber ein bestimmter Prozentsatz der Belegschaft dort nicht organisiert ist, können die auch nichts machen. Rechtsbeistand schon, aber will man gegen den Kostenträger klagen?
Nur wer den Kopf in den Sand steckt, sieht die Ritzen in der Mauer nicht ;-)
Hallo wohlfuehlen,
bin in ähnlicher Lage: arbeite im Suchtbereich, habe Suchttherapieausbildung schon abgeschlossen und rechne jedoch mit Ablehnung durch die DRV. Ich würde mich einer Sammelklage anschließen. Hast du schon weitere Leute hierfür gefunden?
Goworkow
Hallo Goworkow!
Nein, tut mir leid. Die Kontakte hier haben bisher nicht zu mehr geführt. Würde mich aber grundsätzlich weiter zu so etwas bereit erklären!
Melde Dich!
Hallo allerseits,
ich selbst habe M.A. Pädagogik, Psychologie und Kinder- und Jugendpsychiatrie Studiert (also auch nicht Sozpäd oder Psychologie), habe bei der Suchtberatungsstelle beim Blauen Kreuz in München angefangen und dann nebenberuflich an der Katholischen Stifungsfachhochschule in München den Master of Science in Addiction Prevention and Treatment studiert und parallel dazu dort meine Ausbildung als Suchttherapeut / Sozialtherapeut (Sucht) gemacht. Hat alles prima geklappt. Vielleicht habe ich einfach Glück gehabt. Aber erkundigt euch bei der Katholischen Stiftungsfachhochschule zum Suchthilfemaster mal. Vielleicht können die auch helfen.
LG
Hall nochmal! Also nach meinen Nachforschungen ist immer das eigene Bundesland für die Anerkennung zuständig und nicht Berlin zuständig (das haben mir auch die aus Berlin gesagt). Die Anerkennung obwohl man nicht das richtige studiert hat läuft über eine Ausnahmeregelung, für die man dann auch evtl. einige Dinge nachträglich erbringen müsste. Sobald ich mehr weiß, werd ich auch hier Bescheid geben.
Lg