Ausbildungsnachweis für die Rentenversicherung

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Zu den vorherigen Antwortgebern: Die Rentenversicherung bewertet Zeiten einer beruflichen Ausbildung günstiger als normale Beitragszeiten. Insofern könnte sich eine berufliche Ausbildung rentensteigernd auswirken. Eine Nachweiserbringung des Ausbildungszeitraumes wäre deshalb empfehlenswert. Dies hat auch nichts damit zu tun, ob die Zeiten der Rentenversicherung bereits bekannt sind und im Versicherungsverlauf (Antworten von Helmut Gerke und Spaceflug) aufgeführt werden. Die Abgabe einer eidesstaatlichen Versicherung zum Nachweis einer beruflichen Ausbildung ist nicht zulässig (Antwort von ambros). Grundsätzlich sind eidesstaatliche Versicherung nur in besonders gelagerten Fällen möglich.

Wenn die Zeiten der Rentenversicherung bisher gar nicht bekannt sind (weder als normale Beschäftigungszeiten noch als Zeiten einer beruflichen Ausbildung), sieht die Sache anders aus. Dann könnte die damalige Krankenkasse noch Nachweise haben (ggfls. haben die auch eine Mitteilung über die Art der damaligen Beschäftigung). Für die Zeit bis ca. 1972 wurden Versicherungskarten geführt (Vorläufer der heutigen maschinellen Deüv-Meldungen). Diese wurden manuell geführt. Evtl. könnten (falls früher ein anderer Rentenversicherungsträger zuständig war) diese noch bei diesem Versicherungsträger lagern. Evtl. existieren auch 2 verschiedene Versicherungsnummern. Dann müßten die Versicherungskonten zusammengelegt werden.

Falls noch Fragen bestehen sollten, nochmal fragen...

fealilfi 
Beitragsersteller
 02.11.2011, 20:04

Die Zeiten sind der Rentenversicherung bekannt. Beiträge an die Rentenversicherung wurden auch abgeführt.

Es geht lediglich um die 3 Jahre, welche Ausbildungsjahre waren. Ich werde mich deshalb bemühen, den Nachweis zu erbringen und bedanke mich an dieser Stelle nochmals ganz herzlich für die ausgiebige Anwort. Sollten sich noch weitere Fragen ergeben, melde ich mich hier gerne nochmal. Vielen, vielen Dank !

nighthawk101  03.11.2011, 09:18
@fealilfi

Dann geht es nur noch um den Nachweis über die Ausbildung an sich... Dabei ist es egal, ob die Ausbildung beendet worden ist oder nicht (aber das weißt du ja bereits). Hilfreich könnte dir für den Nachweis (wie bereits erwähnt) die ehemalige Berufsschule sein. Eventuell auch die ehemalige Krankenkasse. Die haben früher sog. Leistungskarten (da wurden u.a. Krankheitszeiten vermerkt) geführt. Teilweise ist darauf auch die Art der Tätigkeit vermerkt gewesen. Diese Leistungskarten werden üblicherweise in alten Archiven aufbewahrt. Eine Anforderung könnte aber entsprechend etwas dauern.

Evtl. hat dich ein späterer Arbeitgeber auch aufgrund der erworbenen Ausbildungskenntnisse eingestellt. Vielleicht könnte auch hier eine Hilfe zu bekommen sein. Das würde aber die Rentenversicherung alleine wohl nicht als Nachweis anerkennen. Aber auch damit könntest du es versuchen... Dann könnte als Indiz für eine Ausbildung auch die geringe Höhe der Arbeitsentgeltes dienen... Viel Erfolg!

Wenn du noch was wissen möchtest, dann frag nochmal...

fealilfi 
Beitragsersteller
 04.11.2011, 06:21
@nighthawk101

Die ehemalige Berufsschule habe ich gestern gefunden und oh Glück..... war nicht so leicht, weil es die gleiche auch nicht mehr gibt, bzw. sie wurde an einem anderen Ort "zusammengelegt", aber gegal, habe sie per Internet gefunden. Der Gang ins Archiv war dann erfolgreich. Es existiert noch die gute alte Karteikarte ! Ein guter Wille war dort auch vorhanden .

Es soll mir in den nächsten Tagen ein Nachweis zugestellt werden. Das ging ja nun sehr schnell. Danke nochmal !!!!

Hallo,

vielleicht hilft eine Nachfrage bei der damaligen Berufsschule. Evtl. sind dort noch Daten vorhanden.

Sonst zu einer Beratungsstelle der Rentenversicherung hingehen:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/de/Navigation/Beratung/Beratungsstellen_node.html

Die Daten des Arbeitgebers sind fast immer bei der Rentenversicherung gespeichert. Wenn man aber einen Nachweis hat, dass es eine Ausbildung war, werden die Zeiten besser bewertet. Ggf. gibt aber Ausnahmen von dieser Besserstellung, wenn die Ausbildung nicht abgeschlossen wurde.

Gruß

RHW

fealilfi 
Beitragsersteller
 01.11.2011, 10:15

Guten Morgen, ich bedanken mich bei Euch allen für die zahlreichen Anworten und werde alles nach und nach abarbeiten, mit der Hoffnung auf Erfolg. Vielen, vielen Dank !!!!

RHWWW  01.11.2011, 10:40
@fealilfi

Gern geschehen und viel Erfolg!

Hast du vllt. ein Berufschulzeugnis aus dieser Zeit. Das wäre auch eine Möglichkeit. Eigentlich ist es nciht so schlimm, wenn du keine Nachweis hast. es wurden ja in dieser Zeit Rentenbeiträge des AG eingezahlt. Einen Abschluß hast du ja auch nicht. Im Prinzip ist es so, dass für die Zeiten der Berufsausbildung in der man ja wenig verdient, die Rentenversicherung trotzdem irgenwie den Anspruch so rechnet als hätte man ein durchschnittliches Einkommen gehabt, ähnlich wie die Kindererziehungszeiten. Also wenn z.B. eine schulische Ausbildung absoviert wurde, für die gar keine Beiträge eingezahlt wurden, weils ja gar keine Ausbildungsvergütung gab, so wird diese Zeit trotzdem in die spätere Rente miteinfließen, als hätte man eingezahlt.

Die FIrma hat an die Rentenkasse deine Beiträge überwiesen, somit müßten bereits heute in deinem Rentenverlauf diese Beiträge erfasst sein.

Hat das die Firma nicht gemacht, dann hast du eh Pech, denn dann hätten die die Beiträge dir zwar abgezogen, aber selbst behalten, was ich nicht recht glauben könnten.

Das du keinen Abschluss gemacht hast ist unerheblich. Hast du denn keine Gehaltnachweise bekommen, da stehen doch deine Zahlungen drauf.

bevor du nun lange rumdoktors, woher usw. fordere doch zunächst einmal einen Versicherungsverlauf von deiner Rentenversicherung an. Dort kannst du doch dann ersehen, ob für die Zeiten 1966 - 69 Beiträge entrichtet wurden.