Ausbildung verloren, wie gehts weiter? Geld bekommen
also ich habe eine ausbildung zur gesundheits und krankenpflegerin angefangen, habe aber leider die probezeit nicht überstanden. vor der ausbildung hab ich ein fsj gemacht und versuche nun in dem krankenhaus ein bfd zu machen damit wieder geld rein kommt. habe auch schon in diversen clubs als aushilfe angefragt und bewerbungen fuer eine neue ausbildung geschrieben aber die könnte ich früchstens ab april anfangen- ich muss aber trozdem meine miete und alles zahlen nun ist die frage bekomme ich vorrübergehen geld vom amt? weil ich diesen monat auch erst 18 werde. und wenn ja was muss ich beantragen? und zu meinen eltern zurück geht nicht.
4 Antworten
Die Bundesagentur hat sich verpflichtet, junge Leute innerhalb von 6 Wochen entweder in Arbeit oder in eine Weiterbildung zu vermitteln. Fordere dieses Recht beim nächsten Besuch auf der Arbeitsagentur/HobCenter ein.
sagen wir mal so ich will gerne arbeiten, hab aber auch sehr spezielle vorstellungen... nicht das ich nicht alles tun würde. aber ich will in die altenpflege, krankenpflege oder in die erzieherlaufbahn.
Wenn das eine ganz normale Kündigung ist,nur weil es halt nicht passte bzw.du ungeeignet für diesen Beruf bist,steht dir unter Umständen ALG - 1 zu !!! Wie du schreibst,hast du vor der Ausbildung ein FSJ - gemacht,wenn du da min. 12 Monate beschäftigt warst oder mit deiner Ausbildungszeit auf diese 12 Monate kommst,hast du Anspruch auf ALG -1.Das beantragst du auf der Agentur für Arbeit.darin gibt es auch das Jobcenter.Das wirst du auch benötigen,denn von deinem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate ( bei FSJ - Brutto wie Netto ) wirst du nur 60 % ALG - 1 bekommen,so in etwa.Deshalb musst du gleich noch einen Antrag beim Jobcenter stellen,auf ergänzende ALG - 2 Leistungen ( Aufstockung ) das musst du aber im ALG - 2 Antrag angeben,das du auch schon ALG - 1 beantragt hast.Dir würden dann min. 289 € Regelsatz zustehen,ab 18 Jahren sind es dann 382 € Regelsatz + deine angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.Deine Wohnung dürfte ca. 45 qm - 50 qm groß sein,wie viel sie kosten darf,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " nachlesen.
Stromkosten werden dir aber nicht gezahlt,die sind schon im Regelsatz enthalten,wenn du die Aufstockung bekommst !!! Es würde dir nur eine Pauschale von 8 € pro Monat gezahlt,wenn du Strom zur dezentralen Wassererwärmung benötigen würdest,sprich,du müsstest einen Boiler oder Durchlauferhitzer haben um warmes Wasser zu bekommen.
Warum fragst du nicht einfach beim Amt nach? Du musst dich ja so oder so erst einmal arbeitslos melden. Du wirst wahrscheinlich Anspruch auf ALG II haben.
ich werde ja am montag zum amt fahren. hab es ja erst gestern mittag erfahren und da hatte das amt ja leider schon zu... trozdem bin ich neugierig und will wissen wie es weiter geht.
Hast du dich arbeitslos gemeldet? Hast du dich ausbildungsuchrnd gemeldet? Warst du bei Agentur f Arbeit und Jobcenter? Beziehst du Kindergeld oder Unterhält?
noch nicht, werde dies montag machen weil die ämter freitag mittag ja geschlossen haben. trozdem würde ich gerne wissen wie es weiter geht
Erst zur Agentur, dort arbeitslos geld n. Dann zum Jobcenter, um dort Sofort Alg2 zu beantragen.
genau ich habe 8 monate fsj gemacht und 6 monate die ausbildung. kündigung habe ich wegen unzureichenden noten bekommen.
ich wohne in einer WG und zahle 350€ mit strom, wasser, heizung etc.
danke fuer deine antwort die bringt mich schon mal etwas weiter