Was passiert wenn man die Probezeit in der Ausbildung nicht schafft?
1.) Wenn man die Probezeit in der Ausbildung nicht schafft zählt das so wie wenn man die Ausbildung abbricht oder nicht?
2.) Wenn man die Probezeit nicht schafft bekommt man nach der Probezeit js kein Geld muss man dich dann arbeitslos melden da die Ausbildungen erst im spät Jahr anfangen
Bitte Hilfe Danke für Antworten
3 Antworten
Wenn der Betrieb Dich während der Probebetrieb entlässt hast Du diese nicht geschafft, aber auch Du kannst in der Probebetrieb kündigen.
Du musst dann sofort zum Arbeitsamt um Dir eine neue Stelle suche.
Ob Du H dann dort bekommst hängt von Deiner Bedürftigkeit ab ,denn ArbeitslosenGeld gibt es nur wenn Du mind 6 Monate gearbeitet hast.
Dafür ist die Probebezeit zu kurz.
Im Ausnahmefall nach 6 Monaten ,aber da müssen die Voraussetzungen erfüllt sein ,welch umfangreich sind ,in der Regel wie Du beschreibst aber erst nach einem Jahr.
Aber das ist hier egal die Azubi Probebetrieb ist nur 1 bis max 4 Monate lang.
Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, musst Du in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt haben. Zudem darf die Arbeitslosigkeit nicht selbst verschuldet sein.
man kann sich auch bei der ARGE arbeitslos melden, eben ALG 2
Es ist nicht mit selbst abbrechen zu vergleichen, da ja der Arbeitgeber das Ausbildungsverhältnis beendet, nicht du. Und ja, sobald du aus der Ausbildung raus bist, musst du dich arbeitslos melden. Es wird aber keine Sperre geben, da du ja nicht selbst abgebrochen hast.
ALG1 geib.t es erst nach 12 Monaten