Ausbildung gekündigt - Arbeitsamt Meldepflicht?
Mir wurde meine Ausbildung in der Probezeit gekündigt. Ich bin 20 Jahre alt und mache meine erste Ausbildung. Nun bin ich auf der Suche nach einem neuen Betrieb, um die Ausbildung weiter fortzusetzen. Meine Frage wäre: Muss ich das dem Arbeitsamt melden? Ich wohne noch zu Hause, dadurch habe ich keinen Anspruch auf jegliche Unterstützung, oder?
4 Antworten
Beim Arbeitsamt musst du dich nur melden, wenn du in irgendeinerweise Unterstützung willst/benötigst. ALG 1 (oder 2) wird es wohl nicht geben.
Du bzw. deine Eltern müsst den Ausbildungsabbruch aber der Familienkasse melden.
Wenn du U21 bist und arbeitslos gemeldet bist, dann wird weiterhin Kindergeld gezahlt.
Aber, auch wenn du U25 bist und ausbildungssuchend, musst nicht gemeldet sein, die Ausbildungssuche aber beleghaft nachgewiesen werden, wird Kindergeld gezahlt.
Also, Kindergeld wäre eine Baustelle. Krankenkasse wäre wieder Familienversicherung, KK mitteilen!
Hallo,
vielleicht kannst du die Zeit nützlich überbrücken, indem du ein Bewerbungstraining und ein Eignungstest machst !
Wenn dir in der Probezeit gekündigt wurde, bekommst du sowieso kein Arbeitslosengeld.
Das einzige, was nicht mehr bezahlt werden könnte, wäre das Kindergeld. Frag mal der Familienkasse.
Angeblich soll es 40.000 Ausbildungsstellen geben, die nicht besetzt sind.
Alles Gute, Emmy
Ich mache mir auch keine Sorgen, eine neue Ausbildung zu finden. Es ging nur um die Meldung. :)
Wenn du dich nicht sofort wieder ausbildungssuchend meldest, fällt dein Kindergeldanspruch weg. Wenn du es verspätet meldest, müssen deine Eltern das zu Unrecht erhaltene Kindergeld zurück zahlen. Wenn du die Meldung absichtlich unterlässt, kann man dir auch noch Betrugsabsicht vorwerfen.
Melden als Arbeitsuchender ist richtig , Geld gibt es logisch nicht , aber mögliche Vermittlung .