Hallo, ich hoffe auf Hilfe zu folgendem Sachverhalt:
Kind wohnt nicht mehr bei den Eltern, da ein Zusammenzug mit dem Partner erfolgte. Nach der Trennung wurde eine Wohnung von einer Bekannten übernommen, die netter Weise die Miete vorstreckt bis etwaige Sozialleistungen bewilligt wurden. Ein Wiedereinzug in die Wohnung der Eltern ist aus Platzgründen nicht mehr möglich.
Das Kind wurde bereits mehrfach in verschiedenen Ausbildungen gekündigt. Diese Kündigungen erfolgten, wegen dauernder Krankenscheine. Natürlich wird dies kein Arbeitgeber so bestätigen, weil eine Kündigung aus diesem Grund nicht rechtens wäre. Die Kündigungen erfolgten grundsätzlich innerhalb der Probezeit. Es wurden bereits 3 betriebliche Ausbildungen durch den Arbeitgeber gekündigt.
Nun will das Kind eine schulische Ausbildung machen. Die Eltern wären soweit ich das online gelesen habe zu Unterhalt verpflichtet. Bzw. es besteht durch das zu hohe Einkommen der Eltern kein BAB Anspruch. Aber, kann das sein. Nur weil das Kind meint jede Ausbildung zu verhauen? Das Alter des Kindes ist 22 Jahre.
Ich hoffe sehr das jemand helfen kann.
Dankeschön schon im Voraus.