Ausbildung Einzelhandel 6-Tage Woche

5 Antworten

Im Einzelhandel sind immernoch 6 Arbeitstage von Mo-Sa üblich und zulässig. Wenn dein Vertrag nicht ausdrücklich regelt, dass du nur an bestimmten Wochentagen arbeiten sollst, steht dir auch leider kein freier Tag zu.

Du bist über 18 Jahre alt. Und damit gilt für Dich das Jugendarbeitsschutzgesetz grundsätz-lich einmal nicht mehr.

Grundsätzlich hat die Woche 6 Arbeitstage. Gemäß Arbeitszeitgesetz (welches auch für Dich hier maßgeblich ist) darfst Du maximal 10 Stunden pro Tag und folglich maximal 60 Stunden die Woche arbeiten. Dies lässt das Gesetz (in gewissem Rahmen) zu. Daher kannst Du zwar auf Deinen freien Tag bestehen, aber ob Du Erfolg hat, ist eine andere Frage.

Schaust Du auch hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf

Schultage gelten als Arbeitszeit! Wenn du also 6Tage arbeitest muss man dir auch diese Tage zahlen. Als freien Tag darf man es nicht ansehen!

MelaDJ 
Beitragsersteller
 03.09.2013, 22:44

Sie werden mir angerechnet jedoch immer nur einen Halben tag

Mo 4Std

Di 8 Std.

Mi 4Std.

Do 8Std

Fr 8 Std.

Sa 8Std.

So in der Art kann man sich das vorstellen. In der Gesamtheit ergibt das so dann auch 40Std/Woche. Müsste ich nicht eigentlich auch vorher schon darüber Informiert werden oder dies nicht sogar in meinem Vertrag aufgelistet sein? Keins von beidem war der Fall... ):

frauschmidt123  03.09.2013, 22:48
@MelaDJ

Es müssen die REALEN Stunden angerechnet werden. Lass dich nicht verarschen.

Ist zwar lange her aber ich habe am samstag ein vorstellungsgespräch bei edeka würdest du mir empfehlen es anzunehmen. Ich grübel über die Arbeitszeiten es soll ja auch Samstags sein wann arbeitet man da genau in der Ausbildung? LG :)