Ausbildung: Als Leiharbeiter / Produktionshelfer eingesetz?
Hallo,
ich mache eine Ausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme. Nun war es so das ich vor kurzem in der Produktion der Firma tätig war. Prinzipiell habe ich nichts dagegen mal den Produktionsalltag kennenzulernen, allerdings war ich da 5 Wochen als billiger Zeitarbeiter/Produktionshelfer eingesetzt der von Morgends bis Abends nur das Gleiche gemacht hat. Ohne Erklärung, ohne das sich jemand um mich gekümmert hätte. Mit Ausbildung hat das alles nichts zutun, da ich ja absolut nichts gelernt habe und nur "Anlerntätigkeiten" ausgeübt habe. Es gab tatsächlich Azubis die in den 5 Wochen von Morgens bis Abends nur Kartons gepackt haben!
Wie dem auch sei, es waren 5 Wochen und ich konnte mit Leben, wenn dies denn einmalig gewesen wäre und das Unternehmen keinen andere Wahl gehabt hätte. Nun habe ich Erfahren das wir das Gleiche die Sommerferien(also noch mal 6 Wochen) machen sollen. Fängt ja gut an. Soll das zur Regel werden das ich ständig nur einen auf Zeitarbeiter mache? Ist das rechtens so? Muss ich das machen? Ich wollte eigentlich eine Ausbildung machen um was zu lernen....
Liebe Grüße
5 Antworten
Natürlich bist du als Azubi eine günstige Arbeitskraft, und wenn dir zwischendurch auch mal was beigebracht wird spricht nichts dagegen dich auch regelmäßig ans Band zu setzen.
und genau das halte ich für Schwachsinn und ein großes Gerücht! Es hat absolut nichts mit meinem Beruf zutun 8 Stunden am Tag Kartons zu packen .. es dient absolut keinem Ausbildungszweck finde ich und das ist dann verboten.
Willst Du denn in den Sommerferien keinen Urlaub nehmen? Als Azubi steht Dir ja Urlaub in den Ferien zu. Somit sind es schon mal für Dich keine 6 Wochen, sondern nur 3 oder 4. Trotz allem, rede mit Deinem Ausbilder, Deinem Lehrer oder notfalls mit der IHK.
Mit Zeitarbeit hat das nichts zu tun - Produktionshelfer ist da schon zutreffender.
Rede mit deinen Ausbildern und Lehrern.
Wende dich an deinen Ausbildungsberater bei der IHK und/oder rede mal mit deinen Berufsschullehrer. Falls du noch minderjährig bist, darfst sowieso nicht am Fließband arbeiten. Außerdem lies dir mal den Ausbildungsrahmenplan für deinen Beruf durch(kannst im Internet runterladen oder bei der IHK).
Wenn du deine Probezeit schon hinter dir hast, dann kannst du natürlich fordern, dass du keine ausbildungsfremde Tätigkeiten ausführen musst.
Weiter Hinweise dazu, und auch ein Muster für ein entsprechendes Schreiben an den Ausbilder/Arbeitgeber findest du hier:
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/pflichten-des-ausbilders.html