Ausbildung: Als Leiharbeiter / Produktionshelfer eingesetz?

5 Antworten

Natürlich bist du als Azubi eine günstige Arbeitskraft, und wenn dir zwischendurch auch mal was beigebracht wird spricht nichts dagegen dich auch regelmäßig ans Band zu setzen.

Barewaken 
Beitragsersteller
 21.02.2015, 18:57

und genau das halte ich für Schwachsinn und ein großes Gerücht! Es hat absolut nichts mit meinem Beruf zutun 8 Stunden am Tag Kartons zu packen .. es dient absolut keinem Ausbildungszweck finde ich und das ist dann verboten.

Willst Du denn in den Sommerferien keinen Urlaub nehmen? Als Azubi steht Dir ja Urlaub in den Ferien zu. Somit sind es schon mal für Dich keine 6 Wochen, sondern nur 3 oder 4. Trotz allem, rede mit Deinem Ausbilder, Deinem Lehrer oder notfalls mit der IHK.

Mit Zeitarbeit hat das nichts zu tun - Produktionshelfer ist da schon zutreffender.

Rede mit deinen Ausbildern und Lehrern.

Wende dich an deinen Ausbildungsberater bei der IHK und/oder rede mal mit deinen Berufsschullehrer. Falls du noch minderjährig bist, darfst sowieso nicht am Fließband arbeiten. Außerdem lies dir mal den Ausbildungsrahmenplan für deinen Beruf durch(kannst im Internet runterladen oder bei der IHK).

Wenn du deine Probezeit schon hinter dir hast, dann kannst du natürlich fordern, dass du keine ausbildungsfremde Tätigkeiten ausführen musst.

Weiter Hinweise dazu, und auch ein Muster für ein entsprechendes Schreiben an den Ausbilder/Arbeitgeber findest du hier:

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/pflichten-des-ausbilders.html