Arbeitsrecht/ Recht auf Erholung?
Hallo ihr lieben,
ich habe einen Arbeitsvertrag von 30 std/woche und es geht mir um die letzte Woche. (26.11 - 02.12)
Ich war wie immer von Montag bis Freitag arbeiten. (5 Tage Nachtschicht)
Da momentan viel Arbeit anfällt, musste ich zusätzlich jeden Tag eine Stunde eher da sein und hab zum teil auch länger gemacht, sodass ich weit über 30 std die woche da war und durch die Nachtschicht auch erst Samstag früh 3.30 uhr feierabend hatte.
Hier meine Frage:
Darf mein Arbeitgeber mich ohne meine erlaubnis für Sonntag (02.12) eintagen, dass ich 13 uhr - 21 uhr zusätzlich Tagschicht Arbeiten muss ohne dies mit mir abzusprechen?
Ich bin Zeitarbeiter, falls dies eine Rolle spielt.
Ich habe nun das Problem das ich unendschuldigt gefehlt habe.
Nun hab ich ne email von meiner Zeitarbeitsfirma bekommen wo mir mit kündigung gedroht wird, sofern dies noch einmal passiert.
Was kann ich tun?
3 Antworten
Hast Du gewusst, dass Du am Sonntag arbeiten sollst? Wenn ja, seit wann? Wie lange vor Arbeitseinsatz bekommst Du den Schichtplan? Gibt es im Entleihbetrieb einen Betriebsrat? Wie lange arbeitest Du schon bei der Zeitarbeitsfirma?
Wenn Du Deinen Schichtplan bis zum 2. Dezember schon im Voraus bekommen hast, der Sonntag dort nicht eingetragen war und Du nichts von der Änderung wusstest, hast Du nichts falsch gemacht und keinen Abmahnungs-/Kündigungsgrund "geliefert".
Schicht-, Diens-, Einsatzpläne die schon bekannt sind, kann ein AG nicht einfach ohne das Wissen/Einverständnis des MA ändern. Ein AN ist nicht verpflichtet, jeden Tag auf dem Schichtplan zu schauen, ob sich etwas verändert hat.
Außerdem richtet sich die Rechtsprechung hier nach § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Das besagt, dass der AN mindestens vier Tage im Voraus erfahren muss, wie er zu arbeiten hat.
Der Tag der Ankündigung und der Tag der Arbeitsleistung sind bei der Berechnung der vier Tage nach den Vorschriften der §§ 186 ff.BGB nicht mitzuzählen. Du hättest also spätestens am Dienstag erfahren müssen, dass Du am Sonntag arbeiten musst (wenn der Schichtplan nicht schon vorher bekannt war).
Der Entleihbetrieb kann zwar einen Zeitarbeitnehmer sehr kurzfristig wegschicken, allerdings kann der Verleihbetrieb nicht einfach entlassen, wenn der Zeitarbeitnehmer nichts falsch gemacht hat. Dagegen kannst Du Dich ggf. wehren.
erstmal vielen dank für die vielen antworten!
@Hexle2: 9 Monate Arbeite ich bereits dort.
Ich habe meinen Dienstplan bereits am 22.11 bekommen aber da ich ihn noch nicht gebraucht hab und auch nur selten auf mein email postfach schau ist es mir nicht aufgefallen, dass ich auch sonntags arbeiten muss... ich dachte mir stehen rein rechtlich 2 ruhetage zu und da niemand was mit mir abgesprochen hatte war mir auch nicht klar dass ich arbeiten muss... mir ist es erst am Montag vor der arbeit aufgefallen, als ich die email gelesen hab dass ich unendschuldigt gefehlt haben soll.
Dann hast Du den Sonntag "verpennt", weil Du Deinen Dienstplan nicht angeschaut hast und der Sonntag war von Anfang an dort eingetragen?
Sorry, dann hast Du wirklich unentschuldigt gefehlt.
Ich gehe davon aus, dass in Deinem Arbeitsvertrag auch Sonntagsarbeit vereinbart ist.
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, dass man zwei Ruhetage pro Woche haben muss. So eine Vorgabe gibt es m.W. nur im Jugendarbeitsschutzgesetz.
Im Arbeitszeitgesetz ist lediglich die max. zulässige Höchstarbeitszeit/Tag und die max. Wochenarbeitszeit im Durchschnitt von sechs Monaten oder 24 Wochen sowie die Mindestruhezeit zwischen zwei Arbeitseinsätzen festgelegt.
Das Arbeitszeitgesetz geht ja auch von sechs Werktagen aus.
Was allerdings noch im Arbeitszeitgesetz steht ist, dass der AN bei Sonntagsarbeit innerhalb von zwei Wochen einen Ersatzruhetag haben muss (§ 11 ArbZG)
Zwischen 2 Schichten muss eine Ruhezeit von 11 Stunden liegen. Teile deiner Leiharbeitsfirma schriftlich mit, das du deswegen den Dienst nicht angetreten hast. Gib auch gleich mit an, das du bei einer Kündigng mit diesem Grund rechtliche Schritte einleiten wirst.
Tipp für das nächste Mal: nicht einfach der Arbeit fern bleiben (das kommt nie gut an) sondern sofort nach Kenntnisnahme der Schichtzeiten an die Leiharbeitsfirma wenden und darauf hinweisen, das die Schichtverteilung gegen das Arbeitsrecht verstösst. Können (oder wollen) sie dir hier nicht helfen, dann kündige sowohl bei der Leihfirma als auch bei der Einsatzfirma (am besten schriftlich per Email) an, das du erst nach Ablauf der 11 Stunden Ruhezeit deinen Dienst antreten wirst. Die komplette Schicht darfst du nicht schwänzen. Wenn es einen BR im Unternehmen gibt dann sofort dahin wenden.
Von Samstag 03:30 bis Sonntag 13:00 Uhr sind es 33:30 Stunden, also ist die 11-Stunden-Vorschrift nicht verletzt.
Zwischen 2 Schichten muss eine Ruhezeit von 11 Stunden liegen. Teile deiner Leiharbeitsfirma schriftlich mit, das du deswegen den Dienst nicht angetreten hast.
Wenn man sich lächerlich machen will, kann man das tun.
In der Frage steht doch, dass am Samstag um 3.30 Uhr Feierabend war und die Arbeit am Sonntag um 13.00 Uhr beginnen sollte.