Abgangszeugnis -> Schulende... Was ist nun möglich, vor allem finanziell?

2 Antworten

Also ,du hast da schon etwas Mist gebaut - nicht aufgeben. Du bekommst jetzt tatsächlich erstmal Hartz4. Aus Erfahrung lege ich dir nahe, die Engliederungsvereinbarung erstmal nicht zu unterschreiben. Damit nimmst du dem Jobcenter die Möglichkeit, deine Bezüge zu kürzen. 

Davon zu leben solltest du nicht planen, ich würde an deiner Stelle an der VHS anfragen, ob es eine Möglichkeit gibt, das fehlende 2te Jahr nachzumachen. (hatte in einer ähnlichen Situation auch Erfolg)

AnonymoMonkey 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 23:21

Also ich hab jetzt noch mal fix geguckt und festgestellt, dass ich genau diese unterschrieben hab :/ Aber mir wurde gesagt, dass dies eben gemacht werden muss, damit das Jobcenter überhaupt irgendwas machen kann... Richtlinien und so weiter

AnonymoMonkey 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 23:26
@AnonymoMonkey

Ich habe das direkt im Gespräch mit dem vom Jobcenter unterschrieben. Allerdings hab ich mit ihm ausgemacht das wir erst mal abwarten, was bei dem Gespräch mit der Frau Berufsberaterin von der Agentur für Arbeit rauskommt... was wahrscheinlich auf CJD rauslaufen wird.

Dir bleibt nichts anderes übrig als, AlG 2 zu beantragen. Dann ist die Wohnung jedenfalls erst mal gesichert.

"Zum Leben" hast du dann 404,00 € damit musst du zurecht kommen. Den Nebenjob kannst du natürlich weiter ausüben und hast dann bis zu 170,00 € zusätzlich.

Die Arbeitsagentur hat sich aber verpflichtet, junge Leute innerhalb von 6 Wochen zu "versorgen".

Also lange Urlaub machen, wirst du nicht können.