Abgangszeugnis -> Schulende... Was ist nun möglich, vor allem finanziell?
Guten Abend zusammen,
ich hab folgendes Problem... Ich habe die Berufsfachschule 1 (Bf1) besucht und aus diversen Gründen nicht geschafft in das zweite Schuljahr (Bf2) zu kommen.
Nun sitze ich da und habe in knapp 2 Wochen ein Gespräch mit einem Berufsberater in der Agentur für Arbeit... Zugleich habe ich gleich nach dem ich den Termin für das eben genannte gemacht habe, beim Jobcenter nach Arbeitslosengeld 2 nachgefragt. Arbeitslosengeld 1 kann ich aufgrund meiner Ausbildung, welche ich nach knapp einem Jahr abgebrochen hab nicht beantragen, da es ja mindestens 2 sein müssen.
Wie dem auch sei... ich tendiere darauf ins CJD zu gehen und dort folglich eine Ausbildung zu suchen und zu beginnen. Allerdings steht eine Leiharbeiter Firma und eventuell eine direkte Ausbildung auch in frage (insofern ich eine finde zu dieser Zeit)
Jetzt ist die frage, was habe ich für finanzielle Möglichkeiten... Sowohl im CJD, in einer Leiharbeiter Firma und Ausbildung an sich?
Ich hatte über dieses vergangene Schuljahr ein einkommen über verschiedene Quellen...
- Bafög (Rund 400 €)
- Kindergeld (190 €)
- Halbwaisenrente (Rund 200 €)
- Nebenjob (10 Stunden/Woche) 390 € Basis (raus bekommen hab ich etwa 100€ wenn es gut lief...)
Jetzt fällt allerdings folgendes weg...
- Bafög (Rund 400€)
- Halbwaisenrente (Rund 200€)
Was habe ich nun für Möglichkeiten über die runden zu kommen? Ich bin 19 Jahre und habe eine Wohnung von 400 € zu zahlen...
Und gibt es irgendwie die Möglichkeit ein Kfz zu bekommen ohne selbst Kosten dafür aufzubringen? Um zum Beispiel wenn ich in eine Leiharbeiter Firma reingehe auch von Punkt A nach Punkt B zu kommen? (Führerschein habe ich)
Ich hoffe hier kann mir jemand helfen und weis was zu tun ist... Wenn weitere Infos gebraucht werden, einfach bescheid geben. :)
MFG
2 Antworten
Also ,du hast da schon etwas Mist gebaut - nicht aufgeben. Du bekommst jetzt tatsächlich erstmal Hartz4. Aus Erfahrung lege ich dir nahe, die Engliederungsvereinbarung erstmal nicht zu unterschreiben. Damit nimmst du dem Jobcenter die Möglichkeit, deine Bezüge zu kürzen.
Davon zu leben solltest du nicht planen, ich würde an deiner Stelle an der VHS anfragen, ob es eine Möglichkeit gibt, das fehlende 2te Jahr nachzumachen. (hatte in einer ähnlichen Situation auch Erfolg)
Ich habe das direkt im Gespräch mit dem vom Jobcenter unterschrieben. Allerdings hab ich mit ihm ausgemacht das wir erst mal abwarten, was bei dem Gespräch mit der Frau Berufsberaterin von der Agentur für Arbeit rauskommt... was wahrscheinlich auf CJD rauslaufen wird.
also die Eingliederungsvereinbarung muss nicht unterschrieben werden. NIE. Dass die Mitarbeiter dich dazu drängen, ist logisch, denn dann kann dir das Amt ja die Leistung kürzen.
Dir bleibt nichts anderes übrig als, AlG 2 zu beantragen. Dann ist die Wohnung jedenfalls erst mal gesichert.
"Zum Leben" hast du dann 404,00 € damit musst du zurecht kommen. Den Nebenjob kannst du natürlich weiter ausüben und hast dann bis zu 170,00 € zusätzlich.
Die Arbeitsagentur hat sich aber verpflichtet, junge Leute innerhalb von 6 Wochen zu "versorgen".
Also lange Urlaub machen, wirst du nicht können.
Also ich hab jetzt noch mal fix geguckt und festgestellt, dass ich genau diese unterschrieben hab :/ Aber mir wurde gesagt, dass dies eben gemacht werden muss, damit das Jobcenter überhaupt irgendwas machen kann... Richtlinien und so weiter