Ausbildung als Fleischereifachverkäuferin 17 Jahre, jeden Samstag arbeiten?
Meine Tochter 17 macht jetzt eine Ausbildung zur Fleischereifachverkäuferin, jetzt soll sie wieder am kommenden Samstag arbeiten, muß sie das?Sie hat letzten schon gearbeitet. Sie fällt doch noch in das Jugendschutzgesetz mit 5 Tage Woche...oder? Wäre sehr dankbar für Antworten
8 Antworten
Der Samstag ist ein Werktag, also darf sie auch Samstags arbeiten, wenn die 5-tagewoche eingehalten wird. Also an einem anderen Werktag frei bekommt.
Ich habe auch im Einzelhandel (Detailhandel Schweiz) meine Lehre gemacht und musste am Wochenende auch arbeiten. Als ich über 18 war in der Lehre, da habe ich an einem Sonntag pro Monat arbeiten müssen. Was heisst das für deine Tochter. Solange sie an zwei Tagen frei hat (Sonntag und ein anderer Tag) ist doch alles in Ordnung. Es gibt kein Gesetz das sie immer anrecht hat an jedem Samstag frei zu bekommen. Ihr steht 1 Wochenende zu pro Monat mehr aber nicht. Wir mussten pro Woche 42,5 Stunden arbeiten laut Vertrag, das muss bei deiner Tocher so ähndlich sein. Die Berufschule wird als 1 Tag und ein halber gewertet.(1 1/2 Tag) Ich gehe davon aus, das sie auch so zur Schule muss.
Guten Morgen, ich denke Du kannst Dich da mal mit Innung in Verbindung setzen um Rat zu bekommen.Da bekommst Du die richtigen Infos.
Eigentlich hat sie Anspruch auf einen freien Tag.
Als ich in der Ausbildung, wurde der Tag der Berufsschule als meinen freien Tag betrachtet, lieben Gruß
Bedenke, dass wenn Du in die Berufsschule gehst als Arbeitskraft nicht zur Verfügung stehst. Ich konnte noch froh, sein dass ich nach der Berufsschule nicht arbeiten brauchte, lieben Gruß
dass wenn Du in die Berufsschule gehst als Arbeitskraft nicht zur Verfügung stehst.
Das ist korrekt, hat aber nichts damit zu tun, dass das JArbSchG eindeutig sagt (kannst Du nachlesen), dass der Berufsschultag als Arbeitstag zählt und der Ausgleichstag für Samstagarbeit auf einen berufsschulfreien Tag fallen muss.
Außerdem soll ein Azubi keine billige Arbeitskraft sein, sondern etwas lernen. Betrieben, die statt notwendige Arbeitskräfte einzustellen, ihre Azubis voll einplanen und sich nicht an die Gesetze halten, sollte die Zulassung zur Ausbildung entzogen werden.
Deine Tochter fällt unter das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Im § 16 ist die Samstagsruhe geregelt. Da steht unter Satz 2 dass mindestens zwei Samstage im Monat beschäftigungsfrei bleiben sollen.
§ 15 JArbSchG sagt, dass Jugendliche nur an fünf Tagen/Woche beschäftigt werden dürfen.
Entsprechend regelt § 16 Abs. 3 JArbSchG, dass Jugendliche die am Samstag arbeiten müssen einen anderen berufsschulfreien Arbeitstag in derselben Woche frei haben müssen.
Genauso kenne ich das auch...wie verhalte ich mich jetzt aber? Wie bringe ich das den Chef bei?
In dem Du das Jugendarbeitsschutzgesetz, speziell diese §§ kopierst, ausdruckst......und dem AG zeigst.
Außerdem kann man das dem Berufsschullehrer und/oder der IHK melden. Notfalls auch dem Gewerbeaufsichtsamt, da hier das Arbeitszeitgesetz für Minderjährige (JArbSchG) mißachtet wird.
Ich persönlich würde zum AG gehen, ihm die relevanten §§ des JArbSchG zeigen, ihn darauf aufmerksam machen, dass es im JArbSchG auch Straf- und Bußgeldvorschriften (§ 58) gibt und er doch auf die Einhaltung geltenden Rechts achten soll. Vielleicht reicht das ja, ohne dass man die "große Keule" rausholt.
Ja, sie muß Samstags arbeiten sollte aber einen anderen Tag in der Woche frei bekommen. Natürlich ohne Berufschule. Damit wird die 5-Tage-Woche eingehalten.
Was nicht richtig war. Berufsschule wird wie Arbeit gewertet und entspricht nicht den Vorgaben des § 16 Abs. 3 JArbSchG und des § 15 JArbSchG