Ausbildereignungsprüfung freistellung arbeitstage?
Mein Mann macht gerade seinen Ausbildereigungsschein, muss aber vor und nach den prüfungen zur arbeit kommen, ist das zulässig? Ich dachte immer bei den Prüfungen steht einem einen tag vorher und den prüfungstag frei zu? Zumindest den Tag der Prüfung sollte er doch frei bekommen oder nicht?
1 Antwort
Normalerweise hat ein Arbeitnehmer das Recht für diesen Tag freigestellt zu werden. Außerdem kommt es ja auch dem Arbeitgeber zu gute. Ich hatte auch damals als ich meine Prüfungen hatte frei bekommen, alles andere wäre ein Unding. Er sollte nochmals ausführlich mit seinem Vorgesetzten reden und ihn auch auf einen Tag Sonderurlaub wegen Fortbildung ansprechen!
Liebe Grüße