Aus notwehr töten?
Ich und mein kumpel streiten sich gerade wegen dieses themas. Er meint wenn ein einbrecher dich mit einer waffe bedroht darf man in töten. Ich meine man darf ihn nur kampfunfähig machen und wenn man ihn aus notwehr tötet ist man zwar unschuldig.töten hätte man ihn trotzdem nicht dürfen. Wäre dankbar für schnelle antworten.
8 Antworten
$ 32 StGB
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Du darfst Ihn Töten wenn es KEINE andere Möglichkeit gäbe ! Das Prüft dann die Staatsanwaltschaft und dann ggf. ein Gericht !
Du darfst dich mit allen nötigen Mitteln verteidigen und ihn kampfunfähig machen, oder ihn dazu bringen, dass er von dir ablässt und abhaut. Extra nochmal draufhauen, um es ihm so richtig zu geben, is jedoch nich. Töten darfst du ihn nicht, wenn es natürlich zufällig aus der Notwehr heraus geschieht, also wenn du ihn z.B. so "schubst", dass er hinfällt und sich das Genick dabei bricht, dann hat er halt "Pech".
Also, ich weiß nicht, was genau du falsch gemacht oder nicht verstanden hast an dem Artikel, dort steht jedenfalls alles, auch zur Rechtslage drin. Lies dir den Artikel doch nochmal durch
Man sollte sich schon die Mühe machen eigenständig zu lesen. Wer diese Kunst beherrscht, findet, unter anderem, dies:
Nein ganz und garnicht schlagen is notwehr aber bei Töten wirts ernst, dafür wirst bestraft
Stimmt so nicht.
Seh ich genauso wie du
herrlich genau eine antwort mit der man 0 anfangen kann