Aus Mietbindung herauskommen?
Hallo... Ich habe einen Mietvertrag mit einer mietbindung auf ein Jahr. Dieses würde im Juni enden. Ich habe aber den Job wechseln müssen und verdiene nicht mehr genug um die Miete zu zahlen. Um genau zu sein ist die Miete knapp die Hälfte meines Einkommens. Das man so nicht leben kann ist klar. Bloß ist es auch ein Grund um aus dieser mietbindung raus zu kommen?
10 Antworten
Nein - Deine finanziellen Verhältnisse sind keine außerordentlichen Kündigungsgründe - unter der Voraussetzung, daß mit "Mietbindung" ein gegenseitiger ordentlicher Kündigungsfrist oder ein wirksam befristeter Zeitmietvertrag zu verstehen ist.
Es wäre hilfreich wenn Du uns die Klausel im genauen Wortlaut posten könntest!
Hallo,
ich bin in einer ähnlichen Situation, aber mit 3 Jahren Mietbindung.
Im Mietvertrag steht folgendes:
§2 Mietzeit
- Das Mietverhältnis beginnt am 1.6.2015.
- Beide Partien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Frist frühstens zum 30.05.2018 erklären.* Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
- Ein Kündigungsverzicht kann höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluss des Vertrages und mit der Möglichkeit der Kündigung zum Ablauf dieses Zeitraums vereinbart werden.
Besteht da die Möglichkeit eher zu kündigen ohne Sonderfall?
das dürfte ganz schwierig für dich werden- pauschal kann man das sowieso nicht beurteilen, da es immer im Einzelfall (gerichtlich) abgewogen werden muss. Gut erklärt: http://www.mietrecht.org/kuendigung/ausserordentliche-kuendigung-eines-mietvertrages-bei-jobwechsel-oder-jobverlust/
Das sit Pech ... der Vetrag gilt .... du hast ihn schließlich akzeptiert und unterzeichnet .... dass der Vermieter verzichtet und sich mit weniger zufrieden gibt, kann man erhoffen .... muss er aber nicht
Wieso geht man immer davon aus, dass Verträge grundsätzlich fehlerhaft und unwirksam sind .. die große Mehrzahl der Veträge ist wirksam .... nur einzelne Ausreisser sind fehlerhaft ...
und Rechtsberatung gibt es beim Anwalt ... Vetrag mitnehmen - zeigen und beraten lassen ...
Wieso geht man immer davon aus, dass Verträge grundsätzlich fehlerhaft und unwirksam sind .
Bei Mietverträgen über Wohnraum ist es gar nicht so selten das sie fehlerhafte (unwirksame) Klauseln enthalten. Denn die Vertragsfreiheit ist hier schon arg eingeschränkt.
Das sit Pech ... der Vetrag gilt ..
Und woher weist du, was im Vertrag steht? Da kann sonstwas drin stehn, es muss nicht gelten.
Bitte den exakten Wortlaut dieser "Mietbindung".
Ich habe aber den Job wechseln müssen und verdiene nicht mehr genug um die Miete zu zahlen
Dann kann man Wohngeld beantragen.
Um genau zu sein ist die Miete knapp die Hälfte meines Einkommens. Das
man so nicht leben kann ist klar. Bloß ist es auch ein Grund um aus
dieser mietbindung raus zu kommen?
Nein. Außer der Vermieter spielt mit.
Welcher Vertrag? Kennst du ihn?