Zwei Lohnabrechnungszettel für einem Monat bekommen?
ich habe letztes Jahr (schaue gerade für die Steuer) vom ehemaligen Arbeitgeber für einem Monat zwei Lohnabrechnugnszettel bekommen.
1. Zettel : steht X Gehalt
- Zettel steht X Gehalt , - Y Gehalt (da war ich zwei Tage krank, im ersten Monat daher ist es wohl ok) Geld kam von der Kasse
und C Jobticket ST+SV frei
WIE sollte man sich nun verhalten? Zählt der erste Lohnzettel nicht?
5 Antworten
Ich verstehe das so: Das zweite ist eine Neuausfertigung, weil sie den Abzug beim Ausstellen der ersten Lohnabrechnung noch nicht im System hatten. Somit gilt die zweite und die erste Abrechnung hat sich erledigt.
Manchmal schicken sie auch einen Korrekturbeleg, der die Daten des vorangegangenen Abrechnung ergänzt oder nachberechnet. Das scheint aber bei Dir hier (soweit man das mit deinen kryptischen Angaben beurteilen kann) nicht der Fall zu sein.
Was heißt kryptisch. Hier kann man keine Tabellen anlegen oder es schön ordnen.
Ok, danke.
Die einzelnen Lohnabrechnungen sind für das Finanzamt uninteressant.
Das Finanzamt erhält die Daten der Jahreslohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber übertragen.
Du hast einen Ausdruck der Jahreslohnsteuerbescheinigung, und nur diese Daten gehören in Deine Steuererklärung.
Gut, das wollte ich wissen. Danke
Am besten liest du dir die Abrechnungen erst einmal durch. Du willst sie hier ja wohl nicht posten.
Bestimmt eine für April und eine für Mai, in welchem deine Beschäftigung wieder beendet wurde. Aber es ist müßig für Außenstehende, sich hier mit Spekulationen zu befassen
Ja, dann sind die Abrechnungen zweifellos für übernächsten Monat! :D :D :D
Juli 2017... steht auch oben.
Und was steht auf der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers?
Nein, nicht die Abrechnungen. Die Lohnsteuerbescheinigung. Die müsstest du auch bekommen haben. Und die ist für die Steuer wichtig.
Dort ist das Jobticket gar nicht eingetragen... Das ist auch nicht normal?
Wenn eine Abrechnung korrigiert wird, weil sich im Nachhinein die Abrechnungsdaten verändert haben, zählt immer die zweite Abrechnung.
Das Einzige, was im Hinblick auf Deine Einkommensteuererklärung relevant ist, ist, für vom Arbeitgeber bezogenes Einkommen, die elektronische Lohnsteuerbescheinigung .
Mal sehen ob da der Fehler ist.
Steht steht bei beidem Juli drauf...