Stimmt es, dass man sich als Lehrer nicht aussuchen darf wo man arbeitet und jederzeit überall hinversetzt werden kann?
Hallo, ich will mal Lehrer werden, hab aber von der oben gemachten Aussage gelesen und finde das ziemlich bedenklich.
Darf man sich nicht an der Schule bewerben, an der man will?
(Baden-Württemberg)
Danke ;)
9 Antworten
Das kommt drauf an. Als Lehrer kann man sich natürlich bewerben, wo man will. Das heißt nicht, dass man genommen wird.
In manchen Bundesländern werden Lehrer verbeamtet. Der Staat vergibt diese Stellen nach Bedarf an Lehrer. Die Lehrer können Wünsche äußern, aber das ist keine Garantie, dass man dort hinkommt, wo man will. Wenn eine solche Stelle zu besetzen ist, dann werden die Bewerber gefragt, ob sie diese antreten wollen. Es ist durchaus üblich, dass diese Stelle dann woanders ist, als es sich der Lehrer gewünscht hat. Da die Stellen aber begehrt sind, sind die Lehrer mehr oder weniger gezwungen, auch einen Ortswechsel in Kauf zu nehmen.
Ja, das stimmt - teilweise.
Du kannst z.B. an andere Schulen in der Nähe abgeordnet werden - meistens für 1 Jahr -, wenn deine Schule einen Überschuss und andere einen Lehrermangel haben.
Das gilt übrigens ebenso für angestellte Lehrer!
Meine Schwägerin ist Lehrerin zur Zeit an einer Gesamtschule hier in NRW. Ihr Arbeitgeber ist der Regierungspräsident in Köln. Sie selbst wohnt aber im Regierungsbezirk Arnsberg. Das ist schon mal das erste Problem. Sie könnte sich zwar versetzen lassen,das wäre dann aber nur mit Stellentausch und Verwaltungs-aufwand möglich.
Sie kann zwar Wünsche äußern, in welchem Ort und / oder an welcher Schule sie hin möchte, doch das ist keine Garantie. Dort muss ja erst einmal eine Stelle frei sein. Nach Möglichkeit wird das aber berücksichtigt. (Sie ist übrigens verbeamtet)
Ja, das ist soweit natürlich richtig, ihre vorgesetzte Dienststelle sitzt aber beim Regierungsbezirk.
Lehrer sind genauso wie Förster Beschäftigte des jeweiligen Bundeslandes.
Das beträfe wohl aktuell den Vertretungspool
https://www.lehrer-online-bw.de/,Len/Startseite/lobw/vpoinfo
Nein, das stimmt nicht. Du bewirbst dich nach dem Referendariat an Schulen deiner Wahl (schulscharf) und suchst dir somit aus wo du arbeiteitest.
Wo du dein Referendariat absolvierst, das kannst du nicht immer beeinflussen.
Versetzungen sind etwas anders, wenn eine Schule z.B, ausläuft dann kannst du Wunschstellen angeben. Du darsfst nicht mehr als 38 km von deinem Wohnort versewtzt werden.
der Arbeitgeber ist das Land NRW .....