Aufsichtspflicht bei einer Pflegebeteiligung?
Hallo, ich und meine Freundin interessiere uns gerade für eine Pflegebeteiligung bei zwei Eseln. (Pflegebeteiligung= Putzen,Schmusen und spazieren KEIN reiten).Nun hat mir die Besitzerin geschrieben:“Da ihr beide noch nicht volljährig seid, müsste also geklärtwerden, wer die Aufsichtspflicht übernimmt. Das heisst, es müsste eigentlich immer ein Erwachsener mitkommen, da der Versicherungsschutz sonst nicht gewährleistet ist“
Stimmt das?
4 Antworten
Mindestens im ersten Moment muss dieses gewährt werden. So das man reflektieren kann ob ihr euch an Regeln und Absprachen halten könnt. Die persönliche Reife für einen bedingten selbständigen Umgang mit den Tieren aufweist.
Aufsichtspflicht heißt nicht immer, sondern so, dass man euch im Auge behält. Ihr den Eindruck habt es könnte jeden Moment, jemand nach euch schauen.
Es geht auch um Unfallschutz, hat den einer von euch schon einen Erste Hilfe Kurs gemacht? Wüsste wie man im Ernstfall den Rettungsweg alarmiert?
Natürlich. Bevor man jemanden mit seinem Tier allein lässt, muß erst mal geklärt werden, ob derjenige in der Lage ist, ausreichend auf das Tier einzuwirken, dass keine Gefahr für Dritte entsteht. Bei Minderjährigen kommt hinzu, dass auch dem Kind was passieren könnte. Wenn der Esel dir auf den Fuß steigt und die Zehen sind gebrochen, hat der Besitzer sonst womöglich ein Problem. Ich kenne sogar einen Fall, da ist ein Mädchen nur beim ausmisten ausgerutscht und hat sich das Knie verletzt. Es gab derart bitterböse Streitigkeiten deswegen, dass die Stallbetreiberin seit dem keine Minderjährigen mehr duldet.
Mit Eseln spazieren gehen, heißt das umzäunte Gelände verlassen ... mit allen Gefahren die damit zusmamenhängen (Autoverkehr, Spaziergänger mit Hund etc. pp.) - inklusive der Haftung, wenn etwas passiert
vermutich will sie Euch freundlich mitteilen, das Minderjährige nicht in Betracht kommen
Jupp. Unter 18 seid ihr nicht haftbar zu machen, da muss ein Erwachsener dabei sein.