Kann mich das Arbeitsamt dazu zwingen?
Hey liebe GuteFrage.net Community,
ich bin 17 und werde dieses Jahr am 5. Juli 18. So, da ich für 'nen Jahr lang keine Ausbildung gefunden habe, habe ich mich entschlossen mich an die Fachhochschule anzumelden.
Wurde dort auch angenommen, dies wurde mir schriftlich bestätigt. Jedoch ist die Einschulung erst am Ende August, bis dahin hab ich auch viele Aufträge (Hausaufgaben) von der Schule bekommen.
Nebenbei gehe ich zum Englischkurs um mich dort etwas weiterzubilden :D.
Jedoch sagt das Arbeitsamt, dass ich mir eine Arbeit bis dahin suchen soll, da ich ja ansonsten zu Hause herumgammeln würde. Ja ich verstehe nun mal, dass jedes Land Arbeiter braucht und vorallem Deutschland wegen der vielen Arbeitslosigkeit und.. und.. und.
Ich sehs aber nicht ein, wenn ich den sage, dass ich eben nicht nichts tuhe und mich lieber weiterbilden will statt zu arbeiten.
Meine Frage ist nun ob das Arbeitsamt naja eben mich zum Arbeiten zwingen darf. Ja ich weiß auch, dass im Prinzip keiner mich zu irg. Etwas zwingen darf, ich meine eher zwingen in dem sie von meiner Mutter das Geld streichen, da Sie ja vom Amt unterstützt wird.
(sry für die Rechtschreibung, schreibe am Smartphone) Grüße Jeremy
8 Antworten
wann findet denn der Kurs statt ? wenn außerhalb der "normalen arbeitszeiten" dann kannst du bedenkenlos einen Job annehmen für die zeit. das hat noch den vorteil, dass du ein wenig was zurück legen kannst. und wenn nicht, hast du das verbriefte recht, dass dein Arbeitgeber deiner Weiterbilduing nicht im Wege steht.
lg, Anna
Das ist ja das perverse an unserem so genannten Sozialsystem. Von Seiten des Staates wird behauptet, die Leistungen vom Amt dienten dazu, bedürftige Menschen zu unterstützen. Wenn Sie dann Leistungen bekommen, sind sie aber erpressbar. Dann kann der Staat die Leute je nach Belieben hin und her schieben und ihnen Vorschriften machen.
Wenn Du eine Arbeit gefunden hast, kann Deine Mutter ebenfalls einen Teil der Leistung verlieren. Das hängt davon ab, welche Art von Leistung sie erhält. Dann wird Dein verdientes Geld nämlich an das Familieneinkommen angerechnet. So pauschal kann man das aber nicht beantworten. Wenn Deine Mutter Hartz4 bekommt, wird Dein Verdienst angerechnet und sie bekommt weniger. Wenn Du nicht arbeitest, bekommt sie den vollen Satz, der ihr zusteht. Also: geh nicht arbeiten.
Solang Du nicht Achtzehn bist, musst Du auch nicht arbeiten und von Deinem achtzehnten Geburtstag bis zum Beginn der Ausbildung ist es nicht so lange bis zum Ausbildungsbeginn.
Gruß Matti
Kinder ab 15 Jahren gelten als Erwerbslos, wenn die Eltern einen Alg-2-Antrag gestellt haben. -Selbstverständlich hat der Gesetzgeber den Vorrang der Ausbildung vor die Arbeitsvermittlung gestellt (BR-Drs. 558/03,118) Dazu gehört auch § 3 Abs. 2, Satz 2, SGBII)
das bedeutet Du mußt jeden job annehmen
Wenn Deine Eltern nicht wollen das Du das tust, müssen sie eben arbeiten gehen und Dich finanzieren.. denn solange ihr Transferleistungen vom Staat erhaltet haben die nicht, die uneingeschränkte Freiheit, Dir eine sorglose arbeitsfreie Kindheit zu bieten..
Ein Job dauert am Tag so etwa 8 Stunden. Wieviele Hausaufgaben hast du denn zu machen? Sehe den Zusammenhang nicht. Wenn du per Gesetz eine Job annehmen musst, dann machst du es eben. Und die hausaufgaben machst du nebenher. Im Übrigen gebe ich dir den Tipp für eine Ausbildung ab etwa einem Jahr vorher schon gute Bewerbungen zu schreiben.
Tja, da irrst Du
wenn Deine Familie Leistungen vom Amt erhält, Du allerdings momentan nichts nachweisen kannst, koennen sie Dich zwingen, etwas zu tun, um die derzeitige Situation zu aendern