Aufhebubgsvertrag Ausbildung drittes Lehrjahr?
Hallo, also ich bin im dritten Lehrjahr meiner Ausbildung und bin schon zur Prüfung angemeldet. Aus persönlichen Gründen möchte ich einen Aufhebungsvertrag vereinbaren. Ich habe vor mit meiner Chefin zu reden, nur wollte ich jetzt wissen wie das so läuft ob sie da irgendwas machen kann so wie nein sagen ? Und wenn sie nein sagen kann ob ich dann einfach keine Kündigung abgeben kann aber dafür die Kündigungsfrist einhalte.. obwohl ich so schnell wie möglich weg möchte! Bei normalen Arbeitnehmern ist das ja so, dass sie eine Abfindung bekommen und beim Arbeitsamt gesperrt sind so 12 Wochen.. und das sie halt auch , wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, quasi ab sofort kündigen können? Ist das bei mir auch so als Auszubildende oder Herrchen da andere Gesetze ?
5 Antworten
Darf man fragen, weshalb du so kurz vor dem Ziel aufgeben willst?
Bei normalen Arbeitnehmern ist das ja so, dass sie eine Abfindung bekommen
Das halte ich für ein Gerücht.
Nein ist eben nicht so, wenn man einmal angemeldet ist ist man angemeldet. Hat mir die ihk gesagt. In unserem betreib herrschen schlimme Zustände ich habe es 3 Jahre ausgehalten und es wird immer schlimmer.. da ist auch teilweise Mobbing, Demütigungen wegen der Herkunft etc. mit verbunden
du hast es fast 3 Jahre ausgehalten und jetzt die letzten paar Wochen geht es nicht mehr ? .......... du solltest die Sache jetzt mit Anstand zu Ende bringen , später wirst du stolz auf dich sein es geschafft zu haben .....
Dieb Prüfung schreibe ich so oder so mit, weil ich schon angemeldet bin.
Bei normalen Arbeitnehmern ist das ja so, dass sie eine Abfindung bekommen
Abfindung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitsgebers! Anspruch darauf hat man nicht.
Im 3. Lehrjahr aufzuhören, wenn man schon zur Prüfung angemeldet ist, wäre ziemlich dumm!
Nein kannst du nicht
Habe schon mit der ihk geredet das geht, die Sachen die hier aufgeschwatzt werden bringen mir nicht viel weil ihr ja weniger wisst als ich I'm sorry
Deswegen kann ich die Ausbildung auch ohne betrieb anschließen keine Sorge ;)
Denk daran, für eine Prüfung sind auch Gebühren zu zahlen. Wird der Betrieb nicht mehr übernehmen (müssen).
Hast du noch Urlaubsanspruch? Nimm den auch noch für Prüfungsvorbereitung.
Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag führen zu einer 3-monatigen Sperre von ALG1.
Abfindungen bekommen Arbeitnehmer, denen man den Abgang versüßen will oder muß (vertragliche Regelungen).
Wenn deine Chefin nicht zustimmt, dann kommt kein Aufhebungsvertrag zustande.
Und ja, in der Ausbildung herrschen sozusagen andere Gesetze bzw. gilt da das Berufsbildungsgesetz und das besagt zur Kündigung folgendes https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html
Aber kurz vor der Prüfung solltest du einfach nochmal die Zähne zusammenbeißen und das noch abschließen. Es sieht im Lebenslauf nicht gut aus, wenn man keinen Abschluss hat.
Das ist nicht mehr lange zieh es durch sonst bekommst du nie wieder etwas.
Nein wenn du jetzt aufgibst wirst du von der Prüfung abgemeldet und schreibst garnichts. Prufungsanmeldung ist gleich zurück gezogen.