Aufhebubgsvertrag Ausbildung drittes Lehrjahr?

5 Antworten

Darf man fragen, weshalb du so kurz vor dem Ziel aufgeben willst?

Bei normalen Arbeitnehmern ist das ja so, dass sie eine Abfindung bekommen

Das halte ich für ein Gerücht.

herzilein35  14.03.2017, 23:22

Nein wenn du jetzt aufgibst wirst du von der Prüfung abgemeldet und schreibst garnichts. Prufungsanmeldung ist gleich zurück gezogen.

ns1306 
Beitragsersteller
 15.03.2017, 08:31
@herzilein35

Nein ist eben nicht so, wenn man einmal angemeldet ist ist man angemeldet. Hat mir die ihk gesagt. In unserem betreib herrschen schlimme Zustände ich habe es 3 Jahre ausgehalten und es wird immer schlimmer.. da ist auch teilweise Mobbing, Demütigungen wegen der Herkunft etc. mit verbunden

XC600  15.03.2017, 13:07
@ns1306

du hast es fast 3 Jahre ausgehalten und jetzt die letzten paar Wochen geht es nicht mehr ? .......... du solltest die Sache jetzt mit Anstand zu Ende bringen , später wirst du stolz auf dich sein es geschafft zu haben .....

ns1306 
Beitragsersteller
 14.03.2017, 23:15

Dieb Prüfung schreibe ich so oder so mit, weil ich schon angemeldet bin.


Bei normalen Arbeitnehmern ist das ja so, dass sie eine Abfindung bekommen

Abfindung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitsgebers! Anspruch darauf hat man nicht.

Im 3. Lehrjahr aufzuhören, wenn man schon zur Prüfung angemeldet ist, wäre ziemlich dumm!

herzilein35  14.03.2017, 23:23

Nein kannst du nicht

ns1306 
Beitragsersteller
 15.03.2017, 08:25
@herzilein35

Habe schon mit der ihk geredet das geht, die Sachen die hier aufgeschwatzt werden bringen mir nicht viel weil ihr ja weniger wisst als ich I'm sorry 

ns1306 
Beitragsersteller
 14.03.2017, 23:15

Deswegen kann ich die Ausbildung auch ohne betrieb anschließen keine Sorge ;)

Denk daran, für eine Prüfung sind auch Gebühren zu zahlen. Wird der Betrieb nicht mehr übernehmen (müssen).

Hast du noch Urlaubsanspruch? Nimm den auch noch für Prüfungsvorbereitung.

Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag führen zu einer 3-monatigen Sperre von ALG1.

Abfindungen bekommen Arbeitnehmer, denen man den Abgang versüßen will oder muß (vertragliche Regelungen).

Wenn deine Chefin nicht zustimmt, dann kommt kein Aufhebungsvertrag zustande.

Und ja, in der Ausbildung herrschen sozusagen andere Gesetze bzw. gilt da das Berufsbildungsgesetz und das besagt zur Kündigung folgendes https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html

Aber kurz vor der Prüfung solltest du einfach nochmal die Zähne zusammenbeißen und das noch abschließen. Es sieht im Lebenslauf nicht gut aus, wenn man keinen Abschluss hat.

Das ist nicht mehr lange zieh es durch sonst bekommst du nie wieder etwas.