Auffahrunfall beim wenden, wer hat schuld?

9 Antworten

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Widerspreche mal den meisten Antworten hier:

StVO §9 Abs. 5:

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Zusätzlich kommt noch dazu, das die Frau durch das Wenden vorher links abbiegen muss, da greift noch Abs. 1:

(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html

Die Hauptschuld wird wohl die Frau tragen.
Die Höhe einer evtl. Teilschuld wird wohl von einem Gericht geklärt werden müssen.

Machello90 
Beitragsersteller
 14.09.2014, 15:37

Eben das sehe ich genau so, sie fuhr ca. 30 Meter mit paar kmh neben der Fahrspur, und sie rollte oder stand da schon fast bin mir nicht mehr sicher, ich bin ja schon sehr langsam gefahren und habe abgebremst weil ich das blinken gesehen habe, aber als ich sah das sie so unnötig nach rechts fuhr, sah das nach parken aus. Ein kurzer schlenker nach rechts war es definitv nicht, ich bin zudem auch auf meiner Fahrspur geblieben.

Danke für die Info!

Antitroll1234  14.09.2014, 15:40
@Machello90

Dazu auch ein paar Ausführungen:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Wenden.php

Zitat:

Kommt es im Zusammenhang mit einem Wendevorgang zu einem Unfall, dann wird vermutet, dass der wendende Kfz-Führer die ihm obliegende gesteigerte Sorgfaltspflicht verletzt hat.

Meiner Meinung trifft mich da keine schuld, was meint ihr dazu?

Das sehe ich anders.

Erstens darfst Du an einem Fußgängerüberweg grundsätzlich nicht überholen. Und da die Dame noch nicht gestanden hat war das ein Überholvorgang.

Zweitens hättest Du allein schon deshalb nicht überholen dürfen weil die gesamte Situation für Dich nicht klar einschätzbar gewesen ist, das nennt man dann unklare Verkehrslage.

Du solltest hier also davon ausgehen das Du zumindest eine hohe Teilschuld trägst, und die wird im besten angenommenen Fall für Dich immer noch mindestens 75% betragen.

Machello90 
Beitragsersteller
 14.09.2014, 15:07

Ich habe nicht überholt, nochmal: sie hat komplett und unnötig die Fahrspur verlassen sie war rechts auf dem Radweg und auf einem abgesenkten Bordstein, und sie stand schon fast

Crack  14.09.2014, 15:17
@Machello90
und sie stand schon fast

Dann ist es rechtlich gesehen immer noch ein Überholen.

Dazu kommt das sie links geblinkt hat, daraus hättest Du ableiten müssen das sie nicht parken will. Wer dann überholt geht von einer Sachlage aus die so nicht besteht.

Ich will Dich hier nicht zurechtweisen, Dir nur die Augen öffnen. Frage einen Anwalt, der wird Dir nichts Anderes erzählen.. [Außer er ist eine Niete und will nur Dein Geld, dann wird Dir meine Aussage auf anderem Weg bestätigt]

Machello90 
Beitragsersteller
 14.09.2014, 15:32
@Crack

Verstehe ich nicht, ich kann doch nicht eine 180 grad wende machen ohne den hinteren verkehr zu beachten, es war ja kein kurzer Schlenker nach rechts, sie ist schon einige Meter rechts neben der Straße gefahren, und ich bin mir selber nicht sicher ob Sie nun gerollt ist oder stand. Ich fahre doch nicht am einem Auto vorbei der nur kurz nach rechts ausweicht. Sorry ich kann das nicht nachvollziehen.

Du.

Völlig eindeutig.

Sie hat geblinkt und du hast EINDEUTIG erkannt, das sie wenden, bzw nach Links wollte. Du hättest nicht vorbeifahren dürfen.

Punkt, Ende Aus!

Was gibts denn da noch zu zweifeln?

Antitroll1234  14.09.2014, 15:35

Du. Völlig eindeutig

Garantiert nicht.

Sie hat geblinkt und du hast EINDEUTIG erkannt, das sie wenden, bzw nach Links wollte. Du hättest nicht vorbeifahren dürfen.

Der Gesetzgeber sieht aber beim Wenden, und Abbiegen besondere Verhaltensregeln für denjenigen in der StVO § 9 vor.

Daher ist dies nicht völlig eindeutig, sondern lediglich noch eine eventuelle Teilschuldfrage.

TardosMors  14.09.2014, 19:21
@Antitroll1234

Es sind nicht alle so tolle Fahrer wie du, die Dame hatte offenbar das Gefühl, sie müsse ausholen. So oder so. du hättest in dieser Situation nicht vorbeifahren dürfen.

" (4) Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen."

Aber NICHT, den nachfolgenden Verkehr.

"5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. "

Dabei muss man sich aber nicht davor schützen, das ein nachfolgendes Fahrzeug sich nicht an die Verkehrsregeln hält und überholt.

"als würde man aus einer Parklücke fahren"

WAR es aber nicht.

Antitroll1234  14.09.2014, 19:30
@TardosMors

die Dame hatte offenbar das Gefühl, sie müsse ausholen

Was die Dame für Gefühle hat oder nicht, ändert doch nichts an der besonderen Sorgfaltspflicht von ihr gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern beim Wenden.

du hättest in dieser Situation nicht vorbeifahren dürfen.

Nein die Dame hätte nicht wenden dürfen unter diesen Umständen, und hätte den Fragesteller (nicht mich) vorbeilassen müssen.

Das Überholen kann für den Fragesteller nun eine Teilschuld zur Folge haben.

Aber NICHT, den nachfolgenden Verkehr

Aber auf alle Fälle den nachfolgenden Verkehr, steht doch auch im Abs.1 in dem §§ welchen Du zum Teil zitiert hast, Du musst wenn auch schon alles zitieren^^

Dabei muss man sich aber nicht davor schützen, das ein nachfolgendes Fahrzeug sich nicht an die Verkehrsregeln hält und überholt.

Umgekehrt, die "Dame" muss beim Wenden jede Gefährdung anderer ausschließen, dies beinhaltet auch überholende Fahrzeuge.

Machello90 
Beitragsersteller
 14.09.2014, 19:32
@TardosMors

Du hast ein anscheinend die Situation nicht verstanden, ich habe nicht überholt, die Dame hat regelrecht die Straße komplett verlassen und ist blind wieder links eingebogen, das war kein ausholen sie fuhr komplett neben der Straße und war sozusagen am stehen gewesen! Das Sie ausholen wollte war einfach nur ein Argument ihrerseits. Überholen ist wenn ich ausweiche und nicht einfach auf meiner Spur bleibe !

Machello90 
Beitragsersteller
 14.09.2014, 14:54

Sie hat doch meine Fahrspur verlassen, auch wenn man links blinkt kann ich nicht die Fahrspur verlassen und wieder blind drauf fahren.

Franticek  14.09.2014, 15:00
@Machello90

Das kann man sehr wohl, wenn man ausholen will oder muss. Hier wird wohl alles bei dir hängen bleiben.

Machello90 
Beitragsersteller
 14.09.2014, 15:03
@Franticek

Ein ausholen war da völlig unnötig mit ein twingo, wer die Fahrspur verlässt und so abbremst das man schon sozusagen steht muss doch den hinteren Verkehr beachten, die Situation war so als würde man aus einer Parklücke fahren.

"Meiner Meinung trifft mich da keine schuld, was meint ihr dazu?" Dass du Falsch liegst. Du bist Schuld und solltest jetzt nicht noch unnötig Gerichte belasten und dir selbst zusätzliche Verfahrenskosten aufhalsen.

Du musst jetzt versuchen das Gegenteil zu beweisen, da du vor der Polizei aber schon gestanden hast, ist dies fast unmöglich.

Außerdem hättest du nicht fahren dürfen.