Wie funktioniert die "VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG"?

5 Antworten

Muss das wirklich sein, für einen einmonatigen Aufenthalt das Ganze für 5 Jahre zu verantworten?

Wenn sie lediglich 1 Monat bleibt - dann trägst Du erkennbar auch nur für diesen einen Monat das Risiko. Und ohne neuerliches Visum könnte sie nicht wieder einreisen und so diese Verpflichtungserklärung möglicherweise missbrauchen.

und möchte ihr Studium in Deutschland fortsetzen,

Was soll das heißen - soll dieser Besuch in Deutschland dazu dienen "Behördengänge" zu erledigen, um für die Fortsetzung des Studiums zu einem späteren Zeitpunkt wieder einzureisen?

IQMarodeBanane 
Beitragsersteller
 03.09.2018, 18:34

Online stand die Verpflichtungserklärung gilt für 5 Jahre, auch z.B. wenn die Person wieder illegal einreisen würde, das widerspricht sich mit deinem ersten Punkt?

Und zum 2.: Habe ich doof formuliert, nein, sie möchte nur mal generell nach Deutschland kommen. In 4 Jahren hat sie ihr 5. Jahr im Studium erledigt und kann das in einem beliebigen Land fortsetzen (6. Jahr). Ich wollte das nur erwähnen als Grund für den Besuch, hätte ich aber vielleicht lieber weglassen sollen :D

wilees  03.09.2018, 18:41
@IQMarodeBanane

Tja ein weiterer Punkt sich sehr, sehr gut / genau zu überlegen, ob man bereit ist eine solche Erklärung abzugeben.

Ansonsten müsste sie wohl bei Visumsbeantragung ausreichende Mittel nachweisen, die ihren Aufenthalt hier absichern.

Oder es stellt sich die Frage ob eine solche VE ab erfolgter Ausreise (nach Beendigung dieses 4-wöchigen Besuches ) ohne weiteres widerrufbar ist.

IQMarodeBanane 
Beitragsersteller
 03.09.2018, 18:48
@wilees

Ich werde es mir ja noch sehr gut überlegen, deshalb ja diese Frage hier zur Evaluierung, ob ich das Risiko eingehen möchte. Wäre es für den einen Monat würde es mich wenig stören, wir verbringen sowieso die Zeit gemeinsam, da sie sich bei mir aufhält, und wenn da wirklich was schief geht dann dumm gelaufen.
Aber für 5 Jahre ist eine wirklich ordentliche Zeit, vor allem könnte sie theoretisch über jede andere Person nötige Dokumente bekommen (wie den Einladungsbrief) und meine Verpflichtungserklärung wäre dann ja noch aktiv...

wilees  03.09.2018, 18:49
@IQMarodeBanane

Deshalb ja auch meine Frage im letzten Absatz.

Schließe eine Krankenversicherung ab. Wenn dein Gast aus dem Haus geht in eine andere Stadt und dort Sozialleistungen bentragt bekommst du eine Rechnung !!!

Um ihr Studium fortzusetzen braucht sie ein Studentenvisum - keines für "Gäste"

Das kann echt teuer werden !!

Muss das wirklich sein, für einen einmonatigen Aufenthalt das Ganze für 5 Jahre zu verantworten?

Ja, das muss es. Manche Besucher tauchen auch unter und reisen dann eben nicht rechtzeitig wieder aus.

IQMarodeBanane 
Beitragsersteller
 05.09.2018, 08:27

Sagen wir mal sie geht zurück und bekommt später von jemand anderem einen "Einladungsbrief", das ist ja einer der Dinge die für ein Visa benötigt werden. Da meine Verpflichtungserklärung ja 5! Jahre gilt und ich nichts gefunden hatte, was das beendet, könnte sie die weiterhin benutzen, ohne mein Einverständnis oder gar mein Wissen. Endet diese Verpflichtungserklärung nicht? Ich mein das ist doch ziemlich, wie soll ich es passend ausdrücken, unverantwortlich & asozial jemandem eine Person 5 Jahre lang aufzudrücken, selbst wenn diese DANACH illegal einwandert

DerCaveman  05.09.2018, 11:22
@IQMarodeBanane

Ich kenne es zumindest beim Visum fuer nur eine Einreise so, dass die Verpflichtungserklaerung erlischt, wenn der Besucher wieder ausgereist ist. Will er spaeter wieder kommen, braucht er ein neues Visum und eine neue Verpflichtungserklaerung.

Das schuetzt dich allerdings nicht vor Kosten, die dadurch entstehen, dass sie nicht rechtzeitig wieder ausreist.

Für die VE gehst du auf's Landratsamt zur Ausländerbehörde. Du benötigst normalerweise deine Einkommensnachweise der letzten drei Monate.

Die Sache mit den fünf Jahren wäre mir neu, normalerweise regelst du bereits über das Visum wie lange die Person im Land bleibt.

Du lädst sie als Touristin ein, sie kann dann nicht studieren. Sie erhält dann z. B. ein Schengenvisum für max. 90 Tage und ist 30 Tage bei dir untergebracht.

Für's Studium benötigt sie ein Studentenvisum. Hierzu muss sie ggf. ein Konto mit Sperrvermerk bei einer Bank eröffnen. Je nachdem müssen hier 6.000€ oder mehr aufgezeigt werden.

Meistens kann man den Visatyp auch nicht ändern. Sie muss also ausreisen und wieder neu einreisen. Bei Afrika kenne ich mich leider nicht so gut aus.

Es besteht auch die Möglichkeit eine VE zu widerrufen. Ich würde das einfach mal bei der Ausländerbehörde erfragen.

IQMarodeBanane 
Beitragsersteller
 03.09.2018, 18:41

Vielen Dank - ich habe die Frage doof formuliert, das Studium wäre erst in 4 Jahren ein Thema, da ist sie dann im 5. Jahr und kann das 6. in anderen Ländern verbringen und dort bleiben, falls genehmigt.
Das mit den Einkommensnachweisen wird lustig, da ich in dem Monat wo sie kommt im letzten Monat meiner Ausbildung bin...Ich wohne alleine

safur  03.09.2018, 19:11
@IQMarodeBanane

Dann wird es ggf. sowieso nicht reichen. Sie selbst hat eine Kreditkarte? Sie hat ggf. ein Sparbuch? Hast du auch noch ein Sparbuch?

Weshalb benötigt Ihr die VE von dir. Hat sie kein Geld? Kann sie sich beurlauben lassen von ihrer Arbeit / Studium. Sie benötigt auch unbedingt einen Grund zur Rückkehrbereitschaft.

IQMarodeBanane 
Beitragsersteller
 03.09.2018, 19:16
@safur

Den Grund hat sie - sie studiert dort :D
Ist wie gesagt momentan mit dem 1. Jahr fertig und 5 weitere stehen an, zudem lebt ihre Familie dort, darum ist gesorgt.

Online stand ein Betrag von 50€ pro Tag, bei 28 Tagen sind das 1400€, das habe ich nicht so nebenher und ich weiß auch nicht, wie man so einen hohen Betrag anrechnen kann, wenn die Person BEI EINEM UNTERKOMMT, das wäre ja fast ne Rechnung mit Billig-Hotel und Reisekosten, die nicht aufkommen werden (also beim Aufenthalt selbst).

Ihr Vater hat Geld zur Seite gelegt, aber die Geldsituation in Afrika ist nicht gerade toll - die Umrechnung nach € ist 10,22:1, er verdient als Arzt (umgerechnet) 1200€ im Monat. Da sind potentielle 1400€ nicht soo wenig.

Um die Planung/Möglichkeiten/restlichen Aspekte haben wir uns an sich gekümmert, es geht gerade an sich nur noch um die Dauer, ob das wirklich 5 Jahre anhält und ob ich das überhaupt bekomme, da ich Azubi bin :/

Ich würde so eine Erklärung nicht unterzeichnen. Was ist, wenn die Studentin einen schweren Unfall hat und für mehrere Wochen ins Krankenhaus muß, vielleicht sogar noch Notoperationen erforderlich sind? Wenn sie Verursacherin des Unfalls und ein hoher Sachschaden entstanden ist, weiß ich nicht, ob ihr für den Sachschaden auch aufkommen müßt.

safur  03.09.2018, 18:28

Sie benötigt für Dtl. eine Krankenversicherung, sonst bekommt sie kein Visum.

wilees  03.09.2018, 18:32
@safur

Seit wann müssen Touristen eine KV nachweisen? Außerdem rechnet die heimatliche Auslands-KV nach Vorlage der Rechnung mit dem VN ab und nicht mit dem ausländischen KH.

safur  03.09.2018, 18:34
@wilees

Wenn ich Asiaten nach Deutschland einlud, musste ich IMMER eine KV aufzeigen. Entweder wird die direkt im Heimatland abgeschlossen oder man macht z. B. eine bei ADAC.

safur  03.09.2018, 18:38
@safur

Hier für Schengenvisum
Sie müssen eine Reisekrankenversicherung abschließen, die alle medizinischen Notfälle einschließlich einer Krankenhausbehandlung und dem Rücktransport in das Heimatland aus medizinischen Gründen abdeckt. Diese Deckungssumme der Krankenversicherung muss bis zur Höhe von 30.000 Euro abgeschlossen werden, wobei die Kosten von der Anzahl der Tage im Reiseland abhängen. Die Versicherung muss außerdem in allen Schengen-Staaten Gültigkeit haben. Die Reisekrankenversicherung muss vor der Abholung des Visums abgeschlossen werden. Sollte Ihr Visum abgelehnt werden, können Sie die Versicherung wieder stornieren!

https://www.schengenvisainfo.com/de/bestimmungen-zur-beantragung-eines-schengen-visums/

IQMarodeBanane 
Beitragsersteller
 03.09.2018, 18:39
@safur

Vollkommen richtig, sie benötigt eine Reiseversicherung, die sie bei sich abschließen wird. Da benötige ich einen Nachweis für den Abschluss und einen Nachweis meinerseits für ausreichende Bonität.

IQMarodeBanane 
Beitragsersteller
 03.09.2018, 18:24

Du antwortest auf eine Sachfrage mit einer Meinung, ohne Fachwissen über das Thema zu haben?

wilees  03.09.2018, 18:28
@IQMarodeBanane

Mignon stellt hier nicht seine Meinung als solche in den Raum, sondern macht darauf aufmerksam wie weitläufig eine solche Erklärung möglicherweise reichen kann.

IQMarodeBanane 
Beitragsersteller
 03.09.2018, 18:37
@wilees

Mignon stellt seine/ihre Meinung in den Raum, da das Kommentar schon damit beginnt, dass er/sie dies nicht machen würde. Ich habe mich ausreichend informiert, was eine Verpflichtungserklärung bedeutet und welchen Umfang das hat, ob ich das dann machen werde oder nicht ist ja für die Frage irrelevant, das war ja nicht die Frage - sondern lediglich für Leute, die sich mit der Thematik auskennen und beantworten können, ob es unbedingt über 5 Jahre sein muss, da ich hierzu nichts anderes finden konnte.

Mignon5  04.09.2018, 09:00
@wilees

Danke! Der Fragesteller versteht offenbar meine Antwort nicht und will sich über meine geäußerten Bedenken nicht informieren. Das ist schade, aber seine Entscheidung. Er ignoriert die Risiken, die er mit der Erkärung eingeht und dass er sich schlimmstenfalls finanziell ruinieren kann. Er sollte froh und dankbar sein, wenn man sich die Zeit nimmt und ihn auf Risiken hinweist. So eine dumme Reaktion wie die seinige habe ich noch nie auf meine Beiträge erhalten. Aber egal....! :-))