Aufbewahrungspflicht bei Insolvenz / Schließung der Firma
Hallo,
meine ehemalige Firma musste Anfang des Jahres Insolvenz anmelden und wurde somit auch geschlossen. Die Nachfolger-Chefs haben die Mitarbeiter, Büroräume, usw. übernommen, allerdings unter einem neuen Name bzw. wurde eine neue Firma gegründet.
Meine Frage: wer muss die Unterlagen der insolventen Firma lagern? Wir als neue Firma oder die Insolvenzverwalter?
Aber wir haben ja mit der alten Firma nichts mehr zu tun...
Der logische Menschenverstand würde sagen, dass das die Insolvenzverwalter aufbewahren müssen aber diese stellen sich ziemlich quer...
Gibts dazu vielleicht eine zuverlässige Quelle?
Vielen Dank schon mal!!!
2 Antworten
Hallo GLF, Du hast mit den Akten der Vorgängerfirma nichts zu tun. Der Insolvenzverwalter wird nach Abschluss der Angelegenheit die Unterlagen zur Abholung durch den ehemaligen Inhaber/Geschäftsführer zur Verfügung stellen. Der Verwalter ist verpflichtet über die Aufbewahrungspflichten Auskunft zu geben. Gruß,Peter
Das kann auch durch das für die Insolvenz zuständige Gericht bestimmt werden. Hier: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=189582