Aufbauseminar wegen E-Scooter?

3 Antworten

Auch E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, was viele vergessen. Somit gelten auch die Vorschriften für Kraftfahrzeuge.

Die Polizei legt die Strafen nicht fest und kann daher auch keine verbindlichen Aussagen dazu machen.

Wer während der Benutzung eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum ein [ .... ] Mobiltelefon zur Benutzung in der Hand hält , verhält sich gemäß § 23 Abs. 1 grob ordnungswidrig .

Damit wird ein Bußgeld von mindestens 100 Euro fällig , 1 Punkt und für Fahranfänger in der Probezeit bedeutet das einen A-Verstoß .

Im Bußgeldkatalog steht nichts von Aufbauseminar bei E-Scooter und die Polizei sagte auch mehrmals das ich mir keine Sorgen machen muss da es meinen Führerschein nicht beeinflusst

Da werden die netten Bediensteten der Rennleitung vermutlich nicht auf dem Schirm gehabt haben , daß Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter zur Gruppe der Kraftfahrzeuge zählen , womit wir gemäß § 23 Abs. 1a halt bei 100 € , 1 Punkt , "A" liegen . Nur bei klassischen Fahrrädern wäre die Ahndung mit 55 € noch im Verwarnungsbereich < 60 Euro .

ich habe es einfach gezahlt weil ich es hinter mir haben wollte.

Damit hattest Du Dich leider auch jeglicher Möglichkeit einer Einspruchsmöglichkeit gegen den Bußgeldbescheid beraubt 😞.

Dan22 
Beitragsersteller
 22.10.2021, 14:22

Ja hab ich im Nachhinein auch leider gemerkt. Trotzdem vielen dank.

verreisterNutzer  23.10.2021, 05:34
@Dan22

Gerne geschehen .

Wenn Du öfter solche Scooter nutzt , wäre eine Gürteltasche durchaus eine interressante Lösung für die Zukunft . ☺

im Bußgeldbescheid steht, warum, da stehen §§. Da fehlt was!

bei den 128 war bestimmt eine Gebühr enthalten

nur das Handy in der Hand wird es nicht gewesen sein

Dan22 
Beitragsersteller
 22.10.2021, 14:18

Die Polizisten meinten gesehen zu haben das ich es benutzt habe und ja wies aussieht bekommt man jetzt dafür 100€ Strafe Plus ein punkt