Aufbauseminar- Frist?
Hallo Community, ich habe folgende Frage- am 25.07.2016 bin ich 22 Kmh zu schnell gefahren und geblitzt worden (außerorts) . Ich weiß das war dumm... Inzwischen kam dann Post, ein Bogen welchen ich ausfüllen sollte...- es vergingen etwa weiter 1,5 Monate. Heute bekam ich dann Post vom StVa mit der Aufforderung ein Aufbauseminar aufzusuchen. Ich habe jetz von vielen, Viele Meinungen gehört und nun ist meine Frage: -Gibt es eine Frist, in der das StVa keine Maßnahmen mehr fordern darf? Also ala "zwischen Vergehen und Zustellung der Aufforderung an einem Aufbauseminar teilzunehmen dürfen keine 4 Monate liegen" Also könnte ich dieses Aufbauseminar umgehen- oder ist das zwecklos? Vielen Dank im Voraus.
2 Antworten
Deine Frage kann man schnell beantworten:
Eine Verjährungsfrist für Probezeitmaßnahmen gibt es nicht.
Die Anordnung für das ASF kommt in der Regel 2-4 Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Manchmal dauert es auch länger.
Theoretisch kann das auch nach Jahren noch angeordnet werden,allerdings wird man dann wohl eher darauf verzichten weil die Schuld für diese Verzögerungen ja nur auf Seiten der Behörde zu suchen ist.
Guten Abend,
diesen Spaß hatte ich leider auch,obwohl ich es nicht war, ist aber eine andere Sache. Ich hatte mal damals mich mit der Dame von dem Verkehrsamt geredet.
Sie sagte zu mir '' Sollte in der Zeit das nicht gemacht werden, gäb es eine Geldbuße xxx Euro und der Führerschein wird sofort entzogen persönlich von den beamten ''.
Mach es einfach, falls du das Geld hast. Hat mich damals 200,00 gekostet. Sind 5-7 Stunden mein ich. Plus eine probefahrt mit dem Fahrlehrer, ob du noch fahrfähig bist. Und du musst so tests machen schriftlich.