Aufbauseminar- Frist?

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Deine Frage kann man schnell beantworten:
Eine Verjährungsfrist für Probezeitmaßnahmen gibt es nicht.

Die Anordnung für das ASF kommt in der Regel 2-4 Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Manchmal dauert es auch länger.
Theoretisch kann das auch nach Jahren noch angeordnet werden,allerdings wird man dann wohl eher darauf verzichten weil die Schuld für diese Verzögerungen ja nur auf Seiten der Behörde zu suchen ist.

Guten Abend,

diesen Spaß hatte ich leider auch,obwohl ich es nicht war, ist aber eine andere Sache. Ich hatte mal damals mich mit der Dame von dem Verkehrsamt geredet.

Sie sagte zu mir '' Sollte in der Zeit das nicht gemacht werden, gäb es eine Geldbuße xxx Euro und der Führerschein wird sofort entzogen persönlich von den beamten  ''. 

Mach es einfach, falls du das Geld hast. Hat mich damals 200,00 gekostet. Sind 5-7 Stunden mein ich. Plus eine probefahrt mit dem Fahrlehrer, ob du noch fahrfähig bist. Und du musst so tests machen schriftlich.